Themenspezial: Verbraucher & Service Unerlaubt

Telefonterror: 145 000 Euro Strafe für mobilcom-debitel

Dass Firmen wegen unlau­terer Tele­fon­wer­bung bestraft werden, ist keine Selten­heit. Dass aber ein eigent­lich seriöses Unter­nehmen wie mobilcom-debitel massen­haft Abos unter­ge­schoben hat, wirft Fragen auf.
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mobilcom-debitel: Saftige Geldbuße wegen Telefonterror mobilcom-debitel: Saftige Geldbuße wegen Telefonterror
Bild: mobilcom-debitel, Bearbeitung: teltarif.de
"Tele­fon­terror" - ein derartig hartes Wort nimmt die Bundes­netz­agentur selten in den Mund, wenn sie über das Fehl­ver­halten seriöser Tele­kom­mu­ni­ka­ti­ons­kon­zerne berichtet. Bei mobilcom-debitel war es aber heute so weit: Der Provider wurde nicht nur wegen Werbung für eigene Produkte bestraft, die Kunden wurden offenbar auch mit Ange­boten für die Dienste anderer Firmen über­häuft.

"Mobilcom hat das Verbot uner­laubter Tele­fon­wer­bung wieder­holt miss­achtet und Verbrau­chern in großem Umfang unge­wollte Vertrags­ab­schlüsse unter­stellt. Gegen solche Unter­nehmen verhängen wir hohe Bußgelder"", sagt Jochen Homann, Präsi­dent der BNetzA zu dem Vorfall heute.

Verschlei­ernde Klausel in Handy-Verträgen

mobilcom-debitel: Saftige Geldbuße wegen Telefonterror mobilcom-debitel: Saftige Geldbuße wegen Telefonterror
Bild: mobilcom-debitel, Bearbeitung: teltarif.de
Die Behörde berichtet von einer "verschlei­ernden Werbe­klausel" im Klein­ge­druckten der Mobil­funk-Verträge von mobilcom-debitel. Diese vorfor­mu­lierte Werbe­zu­stim­mung lasse nicht ausrei­chend erkennen, dass Kunden neben Werbung zu den Produkten von mobilcom-debitel auch "Werbung einer großen Anzahl von Dritt­an­bie­tern zu einer breiten Produkt­pa­lette zu erwarten hatten".

Laut der BNetzA müssen Unter­nehmen bei jedem Werbe­anruf sicher­stellen, dass eine Werbe­ein­wil­li­gung des Kunden vorliegt, die den euro­päi­schen Vorgaben entspricht. Verbrau­cher müssten "klar erkennen können", von welchen Unter­nehmen und zu welchen konkreten Produkten sie Werbung zu erwarten hätten. Firmen, die mit derartig intrans­pa­renten und verschlei­ernden Klau­seln arbeiten würden, müssten "mit einem Bußgeld­ver­fahren rechnen".

Zahl­reiche Beschwerden über unter­ge­scho­bene Abos

Offenbar war die Zahl der Beschwerden über das Vorgehen bei der Behörde nicht gerade gering: Viele Betrof­fene hätten berich­tetet, dass trotz teil­weise schrift­li­cher Unter­sa­gung weitere Anrufe und gehäufte Kontakt­auf­nahmen erfolgten. Die BNetzA hat daraufhin fest­ge­stellt, dass es mobilcom-debitel unter­lassen hatte, für einen zügigen und voll­stän­digen Daten­aus­tausch zwischen den betei­ligten Call­cen­tern zu sorgen und so die ordnungs­ge­mäße Beach­tung von Werbe­wi­der­rufen zu gewähr­leisten.

Die Folge des Tele­fon­ter­rors: Sehr viele Betrof­fene berich­teten darüber, dass ihnen im Anschluss an den uner­wünschten Werbe­anruf ein Abo unter­ge­schoben wurde. Es habe sich um Abos für Hörbü­cher und Zeit­schriften, Video-on-Demand Dienste, Sicher­heits­soft­ware oder Handy­ver­si­che­rungen gehan­delt. Die BNetzA hat dabei fest­ge­stellt: In den meisten Fällen hatte ein wirk­samer Vertrags­schluss aber gar nicht statt­ge­funden, da die Ange­ru­fenen das Angebot ausdrück­lich abge­lehnt oder nur um Zusen­dung von Infor­ma­ti­ons­ma­te­rial gebeten hatten.

Eine Abzocke konnten die Verbrau­cher nur dadurch abwenden, indem sie nach der uner­war­teten Vertrags­be­stä­ti­gung einen Widerruf erklärten. Die BNetzA hat gegen­über mobilcom-debitel eine Geld­buße in Höhe von 145 000 Euro wegen dieser Sache fest­ge­setzt. Bei der Höhe der Geld­buße sei erschwe­rend berück­sich­tigt worden, dass Verbrau­chern über unlau­tere Methoden "in großem Umfang" nicht gewollte Vertrags­ab­schlüsse unter­stellt worden waren.

Gegen die Geld­buße kann mobilcom-debitel Einspruch erheben, darum ist diese noch nicht rechts­kräftig. Nach dpa-Angaben hält mobilcom-debitel den Bescheid der BNetzA für nicht recht­mäßig und wird Einspruch einlegen. Über diesen Einspruch entscheidet das Amts­ge­richt Bonn.

Manchmal entdeckt man nach dem Abschluss eines Handy-Tarifs, dass ein anderer Tarif viel­leicht besser passt und bean­tragt den Wechsel. Doch das kann bei hinter­legten Rabatten böse Folgen haben.

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