Themenspezial: Verbraucher & Service Strafe

Bußgeld von 260.000 Euro gegen Call-Center KiKxxl

Wer uner­laubt Verbrau­cher anruft, wird bestraft. Das gilt auch dann, wenn ein Call-Center wie KiKxxl eine veral­tete Werbe­ein­wil­ligung verwendet. Trotz Wider­spruch hörte der Telefon-Terror nicht auf.
Von dpa /

Blick in ein Call-Center der Firma KiKxxl Blick in ein Call-Center der Firma KiKxxl
Bild: dpa
Die Bundes­netz­agentur hat gegen den Call-Center-Betreiber KiKxxl wegen uner­laubter Tele­fon­wer­bung eine Geld­buße in Höhe von 260.000 Euro verhängt.

KiKxxl habe im Auftrag verschie­dener Unter­nehmen aus der Tele­kom­muni­kations-, der Energie- und der Versi­che­rungs­branche uner­laubte Werbe­anrufe durch­geführt, teilte die Aufsichts­behörde heute mit. Die Geld­buße ist noch nicht rechts­kräftig, das Unter­nehmen hat Einspruch einge­legt. Darüber entscheidet das Amts­gericht Bonn.

Die Bundes­netz­agentur wirft dem Call-Center vor, Verbrau­cher trotz veral­teter oder nicht authen­tischer Einwil­ligungen ange­rufen zu haben. Viele Verbrau­cher hätten sich darüber beschwert, dass sie weiter ange­rufen wurden, obwohl die dies unter­sagt hätten. Gegen einen der Auftrag­geber von KiKxxl sei bereits wegen des Vorwurfs rechts­wid­riger Werbe­anrufe ein hohes Bußgeld verhängt worden. KiKxxl hat nach eigenen Angaben mehr als 2400 Mitar­beiter und einen Jahres­umsatz von über 68 Millionen Euro.

Einwil­ligung der Verbrau­cher lag nicht vor

Blick in ein Call-Center der Firma KiKxxl Blick in ein Call-Center der Firma KiKxxl
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Im Rahmen des Verfah­rens hatte sich unter anderem heraus­gestellt, dass die KiKxxl GmbH das Vorliegen der erfor­der­lichen Werbe­ein­wil­ligungen unzu­rei­chend und zum Teil gar nicht geprüft hatte. Dies führte dazu, dass sie viele Einwil­ligungs­daten verwen­dete, die veraltet, rechts­feh­ler­haft oder sogar nicht authen­tisch waren. Obwohl sich zahl­reiche Verbrau­cher bei dem Unter­nehmen über erhal­tene Werbe­anrufe beschwerten und auf die Probleme hinwiesen, setzte es seine Praxis fort.

Viele Betrof­fene berich­teten zudem gegen­über der Bundes­netz­agentur, dass trotz Unter­sagung weiterer Anrufe gehäuft Kontakt­auf­nahmen erfolgten, durch die sie sich massiv beläs­tigt fühlten.

Bei der Bundes­netz­agentur sind im vergan­genen Jahr mehr als 63.000 Beschwerden wegen uner­laubter Tele­fon­wer­bung einge­gangen, so viele wie noch nie. Die Behörde verhängte 2020 in 17 Fällen Bußgelder von insge­samt 1,35 Millionen Euro. Das höchst­mög­liche Bußgeld beträgt 300.000 Euro. Werbe­anrufe ohne vorige Einwil­ligung sind in Deutsch­land verboten.

Erst vor wenigen Tagen hat die BNetzA hat ein Bußgeld gegen die Strom-Marke "MaXXimo" erlassen, hinter der die mivolta GmbH steckt. Der Versorger hatte massiv Kunden beläs­tigt, unter falschem Namen ange­rufen und Verträge unter­geschoben.

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