Themenspezial: Verbraucher & Service Bestraft

BNetzA: Bußgeld gegen innogy wegen Telefonwerbung

Die Bundes­netz­agentur hat gegen den Netz­betreiber innogy ein Bußgeld erlassen. Laut der Behörde wurde von Verbrau­chern eine größere Anzahl von Beschwerden gemeldet - wegen Tele­fonwer­bung.
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Bußgeld gegen innogy wegen Telefonwerbung Bußgeld gegen innogy wegen Telefonwerbung
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Uner­wünschte Werbe­anrufe passieren in Deutsch­land trotz eines seit Jahren geltenden Verbots immer wieder - Tele­fonwer­bung ist aber kein Kava­liers­delikt. Insbe­sondere dann, wenn sich Beschwerden über einen Anbieter häufen, greift die Bundes­netz­agentur durch. 2017 war beispiels­weise schon einmal ein Bußgeld gegen E.ON verhängt worden.

Nun hat es mit innogy ein Unter­nehmen getroffen, das inzwi­schen zu E.ON gehört. Ein aufmerk­samer Leser infor­mierte uns über seine Beschwerde - die BNetzA bestä­tigte den Fall.

BNetzA geht Beschwerden mehrerer Verbrau­cher nach

Bußgeld gegen innogy wegen Telefonwerbung Bußgeld gegen innogy wegen Telefonwerbung
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Der teltarif.de-Leser hatte offenbar bei der BNetzA eine Beschwerde gegen innogy wegen Tele­fonwer­bung einge­reicht. Hierfür hält die Behörde ein Beschwer­defor­mular bereit [Link entfernt] . Am 10. Dezember erhielt er dann eine Mail von der Bundes­netz­agentur mit folgendem Inhalt:

Sehr geehrter Herr W., Sie hatten sich an die Bundes­netz­agentur gewandt und ange­zeigt, dass Sie ohne ausdrück­liche vorhe­rige Einwil­ligung zu Werbe­zwecken ange­rufen und daher durch Tele­fonwer­bung beläs­tigt wurden. Unter anderem auch wegen Ihrer Beschwerde hat die Bundes­netz­agentur ein Bußgeld­verfahren gegen die Innogy SE (vormals RWE Vertrieb AG) einge­leitet und ein Bußgeld in Höhe von 282 500 Euro verhängt. Die verhängte Geld­buße ist noch nicht rechts­kräftig. Gegen den Bescheid kann Einspruch einge­legt werden, über den das Amts­gericht Bonn entscheiden würde. Die Ermitt­lungen gegen die geson­dert verfolgten von der Innogy SE beauf­tragten Call-Center dauern noch an. Für Ihre mitge­teilten Infor­mationen möchte ich mich an dieser Stelle bedanken. Bei der Verfol­gung von Rufnum­mern­miss­brauch und uner­laubter Tele­fonwer­bung ist die Bundes­netz­agentur auf Ihre Hilfe ange­wiesen. Sollten Sie erneut auf gleich­gela­gerte Sach­verhalte aufmerksam werden, zögern Sie bitte nicht, diese bei der Bundes­netz­agentur anzu­zeigen.

innogy hat bis jetzt keinen Wider­spruch einge­legt

Als teltarif.de bei der BNetzA in dieser Sache nach­fragte, wollten wir wissen, was die Formu­lierung "unter anderem auch wegen Ihrer Beschwerde" zu bedeuten haben. Ein BNetzA-Spre­cher teilte uns daraufhin mit, dass "eine größere Anzahl von Beschwerden" Gegen­stand des Verfah­rens wegen uner­laubter Tele­fonwer­bung gegen Innogy gewesen sei. Im laufenden Verfahren könnten jedoch keine Auskünfte darüber erteilt werden, um welche Call-Center es sich konkret handele.

Auf unsere Frage, ob innogy bereits von der Möglich­keit des Einspruchs Gebrauch gemacht habe, schrieb der Spre­cher: "Das verhängte Bußgeld ist noch nicht rechts­kräftig. Die Möglich­keit eines Einspruchs besteht. Bislang liegt kein Einspruch des Unter­nehmens vor."

Für uner­laubte Tele­fonwer­bung drohen dras­tische Strafen. Diese können aber nur verhängt werden, wenn Verbrau­cher die Anrufe auch konse­quent melden.

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