Themenspezial: Verbraucher & Service Verstöße

BNetzA: Viele Bußgelder wegen Telefonwerbung

Wer Ärger mit uner­wünschten Werbe­anrufen oder der Brief­zustel­lung hat, kann sich bei der Bundes­netz­agentur beschweren. Offenbar nehmen diese Beschwerden aus der Bevöl­kerung zu.
Von dpa /

BNetzA-Präsident Homann zu Werbeanrufen, Post-Beschwerden und zur 5G-Auktion BNetzA-Präsident Homann zu Werbeanrufen, Post-Beschwerden und zur 5G-Auktion
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Immer mehr Bürger beschweren sich bei der Bundes­netz­agentur über Mängel bei der Post­zustel­lung. Die Zahl der Beschwerden im Post­bereich habe sich 2018 im Vergleich zum Vorjahr auf über 12 500 mehr als verdop­pelt, berich­tete der Präsi­dent der Netz­agentur, Jochen Homann, heute in Bonn. Die Beschwerden über ausblei­bende Briefe und Pakete seien schwer­punkt­mäßig aus Berlin und Hamburg gekommen. Im Vergleich zur Menge der täglich verschickten Briefe sei die Zahl der Beschwerden aller­dings gering. Die Post stellt nach eigenen Angaben an jedem Werktag etwa 57 Millionen Briefe in Deutsch­land zu.

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Insbe­sondere die Deut­sche Post scheine nicht in der Lage gewesen zu sein, verspro­chene Leis­tungen konti­nuier­lich sicher­zustellen, kriti­sierte Homann. Die Netz­agentur erwarte aber "deut­liche Verbes­serungen", weil die Post 5000 neue Zusteller einstellen wolle. Im laufenden Jahr sei die Zahl der Beschwerden aber weiter hoch, bis Ende April hätten sich rund 4750 Kunden der Post­dienst­leister an die Netz­agentur gewandt. Unklar ist, ob der Ärger der Kunden tatsäch­lich zunimmt - oder ob es auch daran liegt, dass die Beschwer­demög­lich­keit bekannter wird.

62 000 Beschwerden wegen uner­wünschter Werbe­anrufe

Die Beschwerden wegen uner­wünschter Werbe­anrufe hätten im vergan­genen Jahr um rund 5000 auf 62 000 zuge­nommen, berich­tete Homann weiter. Das sei ein neuer Höchst­stand. Die Bundes­netz­agentur habe in diesem Bereich Bußgelder in Höhe von 1,1 Millionen Euro verhängt. In zwei Fällen verhängte die Netz­agentur das höchst­mögliche Bußgeld von 300 000 Euro.

Die hohen Preise bei der Verstei­gerung der 5G-Frequenzen werden nach Einschät­zung von Homann den Aufbau des ultra­schnellen Mobil­funk­netzes übri­gens nicht beein­träch­tigen.

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