Telefonwerbung

Bundestag verbessert Schutz vor unerwünschter Telefonwerbung (aktualisiert)

Gesetzespläne sehen hohe Geldstrafen bei Verstößen vor
Von dpa / Sascha Recktenwald

Die Verbraucher bekommen mehr Rechte im Kampf gegen unerwünschte Telefonwerbung. Der Bundestag beschloss am Donnerstag, dass Kunden aus Verträgen leichter wieder aussteigen können. Wer gegen das Verbot unerlaubter Telefonwerbung verstößt, muss mit Strafen von bis zu 50 000 Euro rechnen. Call-Center dürfen die Rufnummer nicht mehr unterdrücken, sonst drohen bis zu 10 000 Euro Geldbuße. "Heute ist ein guter Tag für die Verbraucher", sagte Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD). Das Gesetz geht Linken, Grünen und Verbraucherschützern nicht weit genug. Die Länder scheiterten vorerst mit der Forderung, dass es für Verträge per Telefon eine schriftliche Bestätigung geben muss.

Die Verbraucher sollen künftig auch bei Zeitungs- und Zeitschriften-Verträgen, Wett- und Lotto-Angeboten ein Widerrufsrecht bekommen.

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Für Festnetz- oder Handy-Verträge galt dieses Recht bisher schon, es erlosch aber nach Darstellung des Justizministeriums, wenn die Umsetzung des Vertrags begann. Nun erlischt das Widerrufsrecht erst, wenn der Kunde auch gezahlt hat. Die Frist, um einen Vertrag rückgängig zu machen, beträgt grundsätzlich zwei Wochen wenn der Anbieter den Kunden vor Vertragsabschluss über das Widerrufsrecht schriftlich informiert hat - im Fall von Werbeanrufen aber einen Monat.

Das "Unterschieben" von Verträgen per Telefon oder im Internet soll erschwert werden. Für einen Anbieter- oder Tarifwechsel bei Telefon, Strom oder Gas muss in Zukunft der alte Vertrag schriftlich gekündigt werden.

Telefonanrufe dürfen nicht durch "schwarze Schafe" in Verruf geraten

Die FDP sprach sich für das Gesetz aus. "Es ist gut, dass wir jetzt diese Lücken im Recht schließen", sagte FDP-Fraktionsvize Sabine Leutheusser-Schnarrenberger. Die Grünen lehnten den Entwurf ab und verlangten eine schriftliche Bestätigung bei telefonisch geschlossenen Verträgen. Die Linke enthielt sich. Sie forderte höhere Geldbußen und ebenfalls eine Unterschrift bei Verträgen per Telefon. Doch hier nennt Zypries gern das "Pizza"-Beispiel, wonach eine Unterschrift für das Bestellen einer Pizza nötig wäre.

Die Verbraucherzentralen sprachen von einem Teilerfolg, weil auch künftig am Telefon abgeschlossene Verträge ohne schriftliche Bestätigung gültig seien. Der Hightech-Verband Bitkom wertete die Regeln grundsätzlich positiv. "Telefonanrufe dürfen als Marketing- und Service-Instrument nicht durch "schwarze Schafe" in Verruf geraten", sagte Verbandspräsident August-Wilhelm Scheer.

Zypries lehnte eine schriftliche Bestätigung für mündlich geschlossene Verträge ab. Dies würde "den Verbrauchern Steine statt Brot" geben, weil es einen Streit geben könne, wer wen angerufen habe. Die CDU-Verbraucherpolitikerin Julia Klöckner sagte, die Union habe die Gesetzespläne wegen dieses Punktes nicht scheitern lassen wollen. Baden-Württembergs Verbraucherminister Peter Hauk (CDU) beharrte auf der Forderung der Länder. Er warf Zypries Arroganz vor. "Das Verbraucherrecht wird durch diese Lösung nicht berücksichtigt."

Das Gesetz muss noch durch den Bundesrat, bedarf aber nicht der Zustimmung der Länder. Zypries rechnet damit, dass die Regelungen im Sommer gelten. Und bis dahin gibt es es jederzeit die Möglichkeit, bei lästigen Anrufen einfach aufzulegen.

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