Themenspezial: Verbraucher & Service Hintergrund

Unerwünschte Werbung: So wehren Sie sich

Werbung am Telefon, an der Haustür oder im Briefkasten möchte man häufig gar nicht bekommen. Wer sparsam mit seinen Daten umgeht, kann Werbeversuche verhindern. Auch Schroffsein ist erlaubt.
Von dpa /

Richtig wehren gegen unerwünschte Werbung Richtig wehren gegen unerwünschte Werbung
Bild: dpa
Klingelt abends das Telefon, und am anderen Ende der Leitung will einem ein Call-Center-Mitarbeiter etwas verkaufen, dann ist das vor allem eines: ärgerlich. Das gilt ebenso für unerwünschte Werbung im Briefkasten oder per E-Mail.

Betroffen sind viele: Laut einer repräsentativen Umfrage des Marktwächters Digitale Welt der Verbraucherzentralen wurde bereits mehr als die Hälfte der Verbraucher in Deutschland (56 Prozent) mindestens einmal unaufgefordert von Unternehmen kontaktiert.

Besonders häufig geht es bei den Werbemaßnahmen um neue Telefonverträge, Energieversorgung oder Glücksspiele. "Die Tendenz ist steigend", sagt Carolin Bongartz von der Bundesnetzagentur. Im Jahr 2017 verzeichnete die Behörde knapp 57 500 Beschwerden über unerwünschte Werbeanrufe - doppelt so viele wie 2016.

Eine Mitteilung an die Bundesnetzagentur ist eine Option, mit unerwünschter Werbung umzugehen. Noch besser ist es, Anrufen und Hausbesuchen vorzubeugen. Denn Unternehmen dürfen Kunden nicht einfach anrufen, erklärt Peter Brammen von der Wettbewerbszentrale. "Ein Verbraucher muss aktiv und bewusst erklären, über welche Kanäle er zu welchem Zweck kontaktiert werden darf."

Keine versteckte Werbe-Einwilligung im Kleingedruckten

Richtig wehren gegen unerwünschte Werbung Richtig wehren gegen unerwünschte Werbung
Bild: dpa
Die Einwilligung darf also nicht im Kleingedruckten versteckt sein. Es muss konkret aufgeführt werden, dass das Unternehmen zum Beispiel telefonisch oder per E-Mail Kontakt aufnehmen darf, um etwa über neue Angebote zu informieren. Im Internet sind bereits vorgesetzte Häkchen verboten, der Nutzer muss selbst das Kästchen anklicken. Eine einmal erteilte Einwilligung lässt sich außerdem jederzeit widerrufen. Doch häufig sind sich die Verbraucher gar nicht bewusst, dass sie eine Einwilligung erteilt haben.

Um jene Erlaubnis zu bekommen, bedienen sich manche Firmen einer eigentlich alten Masche, die noch immer gut funktioniert, erzählt Brammen. "Sie nutzen Stellen, an denen der Verbraucher nicht damit rechnet: Gewinnspiele, Veranstaltungen und Zeitungsanzeigen." Häufig würden Gewinnspiele nur zu diesem Zweck durchgeführt.

Julia Buchweitz, Expertin für Verbraucherrecht bei der Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein kennt Fälle, in denen bei Gewinnspielen angegebene Adressen oder Telefonnummern noch Jahre später im Umlauf sind. "Es gibt auch unseriöse Anbieter, die Daten einfach nutzen für sogenannte Cold Calls, also Kaltakquise." Sie rät deshalb zur Datensparsamkeit. Bei einem Vertrag sei es etwa sinnvoll, nur die Pflichtangaben auszufüllen, die es wirklich für den Abschluss braucht. Freiwillig solle niemand die Telefonnummer angeben.

Klingelt dennoch das Telefon oder steht jemand an der Haustür, helfen einige Maßnahmen, um den Verkäufer loszuwerden. Ein Überblick:

Telefon: Es gibt zwei Möglichkeiten, mit solchen Anrufern umzugehen. Am einfachsten ist, direkt aufzulegen. Wer es sich zutraut, sollte nachfragen, wer anruft, woher das Unternehmen seine Daten hat und dann weitere Kontaktversuche verbieten.
Die Bundesnetzagentur kann bei unerlaubter Telefonwerbung Bußgelder bis 300 000 Euro verhängen. Verbraucher sollten daher Anrufe melden. "Wir brauchen möglichst konkrete Angaben zum Fall", erklärt Bongartz. "Rufnummer des Anrufers, Datum, Angaben zum beworbenen Produkt sowie zur Person des Werbenden und die möglichst detaillierte Wiedergabe des Gesprächsinhalts helfen uns weiter."
Wer wiederholt angerufen wird, kann bestimmte Nummern etwa durch seinen Telefonanbieter sperren lassen. Die Anrufer sind oft speziell geschult und erzeugen am Telefon Druck, indem sie etwa erzählen, dass der Vertrag ausläuft oder wegen einer neuen Technik jetzt umgestellt werden muss. Dabei sollte man immer bedenken, so Buchweitz: "Wichtige Kontakte wie die Bank oder der Energieversorger schreiben Briefe."
Ein Spickzettel neben dem Telefon kann helfen, klare Absagen zu erteilen. "In solchen Fällen muss man nicht höflich sein", betont Buchweitz. Hat man doch einen Vertrag am Telefon geschlossen, gilt eine Widerrufsfrist von mindestens 14 Tagen.

Haustür: "Werbung an der Haustür ist nicht so einfach zu verbieten, denn grundsätzlich darf jeder klingeln", erklärt Brammen. Auch ist es schwierig, eine Person an der Haustür abzuwimmeln. Hier muss man also besonders hart sein. Buchweitz rät, die Kette an der Tür vorzulegen und niemanden in die Wohnung zu lassen, am besten die Tür einfach wieder zu schließen und sich von dubiosen Geschichten nicht unter Druck setzen zu lassen.
Im Zweifel soll der Vertreter die Unterlagen dalassen. Auch ein Anruf bei der offiziellen Kundenhotline des Unternehmens bringt oft Klarheit. Nach Vertragsschluss gilt auch bei einem Haustürgeschäft eine 14-tägige Widerrufsfrist.

E-Mail: Wenn Werbe-Mails nerven, kann man der Nutzung seiner E-Mail-Adresse einfach widersprechen. Landen die Nachrichten dann weiterhin im Postfach, ist dies ein Fall für die Bundesnetzagentur. Gegen Spam-Mails hilft ein wirksamer Spam-Filter. Beschwerden können auch an den Verband der Internetwirtschaft (eco) gerichtet werden.

Post: Allgemeine Wurfsendungen, wie Flyer vom Pizzaboten oder Werbebroschüren von Umzugsfirmen lassen sich mit einem Aufkleber am Briefkasten eindämmen, der Werbung verbietet. Wer möchte, kann seine Adresse online auch in die sogenannte Robinsonliste eintragen - dann streichen Werbeunternehmen, die Mitglied im Deutschen Dialogmarketing Verband sind, Verbraucher aus ihren aktuellen Adressenlisten.
"Bei unseriösen Anbietern oder Zustellern bringt das natürlich wenig", sagt Buchweitz. Sie rät dann, den Anbieter oder Zusteller herauszufinden und den Einwurf zu verbieten. Allerdings sei das oft schwierig durchzusetzen. Leichter ist es bei persönlich adressierter Post. Auch hier lässt sich die Einwilligung zur Werbung einfach mit einem Schreiben widerrufen. Buchweitz rät, dabei gleich seine Daten löschen zu lassen. "Wer mag, kann die Post auch einfach ungeöffnet und unfrankiert zurückschicken", sagt die Verbraucherschützerin. "Spätestens nach ein paar Mal kommen keine Werbebriefe mehr."

Mehr zum Thema unerwünschte Werbeanrufe