Themenspezial: Verbraucher & Service Prüfung

Sammelklage gegen Vodafone: Verzögerung wegen Justiz?

Für die Sammel­klage gegen Voda­fone müssen sich Verbrau­cher in ein Klage­register eintragen. Doch das gibt es noch nicht, weil erst über das zustän­dige Gericht entschieden werden muss. Dauert damit alles länger?
Von mit Material von dpa

Sammelklage gegen Vodafone könnte sich verzögern Sammelklage gegen Vodafone könnte sich verzögern
Bild: Vodafone
Im Fall einer Klage des Verbrau­cher­zen­trale Bundes­ver­bands (vzbv) gegen den Tele­kom­muni­kati­ons­anbieter Voda­fone muss zunächst die Zustän­dig­keit geklärt werden.

Darauf weist das Ober­lan­des­gericht in Hamm hin. Laut einer heute verschickten Mittei­lung sei zwar das OLG in erster Instanz für die Verbands­klage in Nord­rhein-West­falen zuständig. Der vzbv habe gleich­zeitig auch ein Unter­nehmen der Voda­fone-Gruppe in Bayern verklagt.

Das Gesetz sehe in so einem Fall die Fest­legung auf eine einheit­liche Zustän­dig­keit vor. Nach Angaben des OLG soll darüber bis Anfang des Jahres 2024 entschieden werden.

Verbrau­cher müssen sich in Klage­register eintragen

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Verbrau­cher­schützer verklagen den Tele­kom­muni­kati­ons­anbieter Voda­fone wegen Preis­erhö­hungen. Nach Auffas­sung der Verbrau­cher­zen­trale waren diese nicht zulässig. Voda­fone hatte im April damit begonnen, die Preise für alle seine Fest­netz-Tarife (Kabel und DSL) um fünf Euro pro Monat anzu­heben. Voda­fone betont, sich an geltendes Recht gehalten zu haben.

Laut Hinweis des OLG können sich Verbrau­cher nicht direkt an der Klage betei­ligen, sondern müssen sich beim Bundesamt für Justiz in Bonn in ein Klage­register eintragen. Das vorlie­gende Verfahren ist in das Klage­register aller­dings noch nicht einge­tragen, teilt das Gericht mit. Eine Meldung der Klage zur Eintra­gung in das Klage­register wird erst nach der Entschei­dung über das zustän­dige Gericht erfolgen. Die Entschei­dung des hierzu beru­fenen 1. Zivil­senats wird Anfang des kommenden Jahres erwartet. Anschlie­ßend wird die Klage von dem für zuständig befun­denen Gericht förm­lich zuge­stellt und dann dem Klage­register gemeldet. Erst dann können Betrof­fene sich anmelden.

Voda­fone hat eine Bilanz zur Internet-Nutzung im Fest­netz 2023 gezogen. Demnach über­tragen Kabel­nutzer etwa doppelt so viele Daten wie DSL-Kunden.

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