Sammelklage gegen Vodafone: Verzögerung wegen Justiz?
Sammelklage gegen Vodafone könnte sich verzögern
Bild: Vodafone
Im Fall einer Klage des
Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) gegen den
Telekommunikationsanbieter Vodafone muss zunächst die Zuständigkeit
geklärt werden.
Darauf weist das Oberlandesgericht in Hamm hin. Laut einer heute verschickten Mitteilung sei zwar das OLG in erster Instanz für die Verbandsklage in Nordrhein-Westfalen zuständig. Der vzbv habe gleichzeitig auch ein Unternehmen der Vodafone-Gruppe in Bayern verklagt.
Das Gesetz sehe in so einem Fall die Festlegung auf eine einheitliche Zuständigkeit vor. Nach Angaben des OLG soll darüber bis Anfang des Jahres 2024 entschieden werden.
Verbraucher müssen sich in Klageregister eintragen
Sammelklage gegen Vodafone könnte sich verzögern
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Verbraucherschützer verklagen den Telekommunikationsanbieter Vodafone
wegen Preiserhöhungen. Nach Auffassung der Verbraucherzentrale waren
diese nicht zulässig. Vodafone hatte im April damit begonnen, die
Preise für alle seine Festnetz-Tarife (Kabel und DSL) um fünf Euro
pro Monat anzuheben. Vodafone betont, sich an geltendes Recht
gehalten zu haben.
Laut Hinweis des OLG können sich Verbraucher nicht direkt an der Klage beteiligen, sondern müssen sich beim Bundesamt für Justiz in Bonn in ein Klageregister eintragen. Das vorliegende Verfahren ist in das Klageregister allerdings noch nicht eingetragen, teilt das Gericht mit. Eine Meldung der Klage zur Eintragung in das Klageregister wird erst nach der Entscheidung über das zuständige Gericht erfolgen. Die Entscheidung des hierzu berufenen 1. Zivilsenats wird Anfang des kommenden Jahres erwartet. Anschließend wird die Klage von dem für zuständig befundenen Gericht förmlich zugestellt und dann dem Klageregister gemeldet. Erst dann können Betroffene sich anmelden.
Vodafone hat eine Bilanz zur Internet-Nutzung im Festnetz 2023 gezogen. Demnach übertragen Kabelnutzer etwa doppelt so viele Daten wie DSL-Kunden.