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Einfacher kündigen: Neues Gesetz soll beschlossen werden

Die Kündi­gung verpasst - und schon hat man den teuren Handy­ver­trag für ein weiteres Jahr. Das ist beson­ders ärger­lich, wenn man wegen der Corona-Krise aufs Geld schauen muss. Jetzt wird die Regie­rung aktiv - mit einem Kompro­miss.
Von dpa /

Gesetz: Vertrags-Kündigung soll einfacher möglich sein Gesetz: Vertrags-Kündigung soll einfacher möglich sein
S Kautz15 - Fotolia.com/teltarif.de
Am Telefon aufge­schwatzte Verträge oder über­lange Vertrags­lauf­zeiten und Kündi­gungs­fristen - die Bundes­regie­rung will Verbrau­cher besser vor Abzocke schützen. Ein entspre­chender Gesetz­ent­wurf, der der Deut­schen Presse-Agentur vorliegt, soll am Mitt­woch im Kabi­nett beschlossen werden. Unter anderem geht es dabei um die Lauf­zeit von Verträgen etwa für Handys, Strea­ming­dienste, Fitness­stu­dios oder Zeitungs-Abos.

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"Die vorge­sehenen Rege­lungen sollen die Posi­tion der Verbrau­che­rinnen und Verbrau­cher gegen­über den Unter­neh­mern weiter verbes­sern und errei­chen, dass nicht nur der Vertrags­schluss unter faireren Bedin­gungen erfolgt, sondern auch die Vertrags­inhalte faireren Rege­lungen unter­liegen", heißt es in dem Entwurf. Justiz­minis­terin Chris­tine Lambrecht (SPD) hatte Ände­rungen schon vor einiger Zeit vorge­schlagen, das Wirt­schafts­minis­terium hatte bisher aber Bedenken. Die Kompro­miss­lösung im Detail:

Vertrags­lauf­zeiten: Verträge etwa fürs Fitness­studio, fürs Handy, Netflix oder ein Musik-Abo werden bisher oft über zwei Jahre ange­boten. Das schmä­lert aus Sicht des Justiz­minis­teriums die Markt­chancen der Verbrau­cher, weil sie nicht kurz­fristig auf billi­gere Ange­bote wech­seln können. Künftig sollen solche Verträge in der Regel nur noch ein Jahr laufen. Bis zu zwei Jahre sind erlaubt, wenn dem Verbrau­cher zugleich ein Angebot über die gleiche Leis­tung mit einer Lauf­zeit von einem Jahr gemacht wird. Dieses Angebot darf im Monats­schnitt maximal ein Viertel mehr kosten.

Auto­mati­sche Verlän­gerung: Die Kündi­gung vergessen - und schon hat man einen unlieb­samen Vertrag ein weiteres Jahr an der Backe. Das soll künftig nicht mehr so einfach passieren. Um drei Monate darf sich ein Vertrag einfach so auto­matisch verlän­gern. Vier Monate bis ein Jahr Verlän­gerung sollen nur noch möglich sein, wenn der Verbrau­cher vorher auf seine Kündi­gungs­mög­lich­keit hinge­wiesen wurde. Das muss nicht per Brief geschehen, es reicht auch eine SMS mit dem Hinweis: "Achtung, wenn Sie jetzt nicht kündigen, verlän­gert sich Ihr Vertrag um ein Jahr".

Kündi­gungs­frist: Die Kündi­gungs­frist für Verbrau­cher­ver­träge soll gene­rell nur noch einen Monat betragen - statt bisher drei Monate.

Strom- und Gasver­träge: Liefer­ver­träge für Strom und Gas soll man nicht mehr allein am Telefon schließen können. Damit ein Vertrag wirksam ist, muss er "in Text­form", also zum Beispiel per E-Mail, vorliegen. Bisher reichte eigent­lich ein Tele­fonat aus - häufig seien den Verbrau­chern dabei etwa Vertrags­wechsel aufge­schwatzt worden, heißt es im Justiz­minis­terium.

Werbung am Telefon: Firmen müssen künftig die Einwil­ligung der Verbrau­cher in Tele­fon­wer­bung doku­men­tieren und aufbe­wahren.

Verbrau­cher­schützer hatten die Ände­rungen auch wegen der Corona-Krise zuletzt immer wieder gefor­dert. Viele Bürger hätten gerade weniger Geld und müssten schauen, welche Ausgaben sie redu­zieren könnten, sagte der Chef des Verbrau­cher­zen­trale Bundes­ver­bands, Klaus Müller, der Deut­schen Presse-Agentur. "Viele Menschen trennen sich jetzt von Diensten, die sie einfach nicht mehr bezahlen können." Da sei es beson­ders ärger­lich, wenn sich Verträge auto­matisch um 12 Monate verlän­gerten, wenn man einen Kündi­gungs­termin versäume.

Eine Handy-Vertragsver­län­gerung kann sich lohnen - wenn Sie alles richtig machen. Was es bei einer erneuten Vertrags­bin­dung zu beachten gilt und ob sich alter­nativ eine Kündi­gung lohnt, zeigen wir Ihnen in unserem Ratgeber.

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