Cold Calls Eiskalt

Strafe für Sky: 250.000 Euro Bußgeld wegen Telefonwerbung

Werbe­anrufe ohne vorhe­rige Einwil­ligung sind nicht erlaubt. Manche Firmen inter­essiert das wenig, auch wenn es Bußgelder regnet. Ein Anbieter ist Sky Deutsch­land. Die Bundes­netz­agentur nennt Ross und Reiter.
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Unerlaubte Werbeanrufe können bis zu 300.000 Euro kosten. Unbedingt beschweren. Unerlaubte Werbeanrufe können bis zu 300.000 Euro kosten. Unbedingt beschweren.
Bild: Picture-Alliance / dpa
Lästige Tele­fonwer­bung kann teuer werden. Sehr teuer. Gerade hat die Bundes­netz­agentur ein Bußgeld in Höhe von 250.000 Euro gegen ein Pay-TV-Unter­nehmen verhängt, der nach Angaben der Behörde das Verbot uner­laubter Tele­fonwer­bung wieder­holt miss­achtet hat und gegen den bereits mehr­fach Bußgelder verhängt worden sind. Konkret geht es um die Sky Deutsch­land Fern­sehen GmbH & Co. KG. Mehr als 1000 Anzeigen gegen das Unter­nehmen seien aufgrund der jüngsten Cold-Call-Welle bis zuletzt einge­gangen, heißt es in einer Mittei­lung aus Bonn.

Verbot wieder­holt miss­achtet

Unerlaubte Werbeanrufe können bis zu 300.000 Euro kosten. Unbedingt beschweren. Unerlaubte Werbeanrufe können bis zu 300.000 Euro kosten. Unbedingt beschweren.
Bild: Picture-Alliance / dpa
"Sky hat das Verbot uner­laubter Tele­fonwer­bung wieder­holt miss­achtet und Verbrau­cher teil­weise in erheb­licher Weise beläs­tigt. Gegen solche Wieder­holungs­täter verhängen wir hohe Bußgelder,“ erklärte Jochen Homann, Präsi­dent der Bundes­netz­agentur. Bei den Anrufen wurde für ein Pay-TV-Abon­nement geworben. Ziel war es, Neukunden zu gewinnen ("akqui­rieren") und Altkunden zurück­zuge­winnen. Für diese Anfrufe gab es viel­fach keine wirk­same Werbe­einwil­ligung, andere Betrof­fenen hatten ihre Werbe­einwil­ligung wider­rufen.

Tele­foni­sche Neukun­denge­winnung ohne Einwil­ligung

Für die Ansprache von Neukunden hatte das Unter­nehmen externe Call-Center beauf­tragt und auch die Einho­lung von Werbe­einwil­ligungen auf diese Unter­nehmen über­tragen. Diese "Werbe­einwil­ligungen" seien angeb­lich durch Inter­netge­winn­spiele einge­holt worden. Hierzu legte Sky "angeb­liche Nach­weise" vor, nach denen die Betrof­fenen auf Inter­netseiten der Adress­händler First Online Trading GmbH und Flow Factory Solu­tions GmbH an Gewinn­spielen teil­genommen haben sollen und dabei auch ein Werbe­einver­ständnis abge­geben hätten.

Angeb­liche Beweise sind wohl keine?

Nur, die Beweise sind wohl keine: Nach Ermitt­lungen der Bundes­netz­agentur haben die betrof­fenen Verbrau­cher diese Inter­netseiten weder besucht noch im Rahmen eines Gewinn­spiels ihre Einwil­ligung erteilt. Viel­mehr waren die Verbrau­cher, denen ihre angeb­liche Einwil­ligung vorge­legt wurde, über­rascht. Über­wiegend waren ihnen die Gewinn­spiel­seiten gänz­lich unbe­kannt. Für sie war es daher völlig abwegig, dass hier­über eine Werbe­einwil­ligung zustande gekommen sein sollte.

Die Sache scheint Methode zu haben: Sky Deutsch­land Fern­sehen hat nach Erkennt­nissen der Bundes­netz­agentur nicht mit der gebo­tenen Sorg­falt geprüft, ob die von ihr beauf­tragten Unter­nehmen auch tatsäch­lich Werbe­einwil­ligungen einge­holt hatten, das hätte ja das "Geschäfts­modell" gestört.

Werbe­wider­rufe ehema­liger Kunden igno­riert

Einen anderen Teil der Anrufe hat die Sky Deutsch­land Fern­sehen selbst durch­geführt, um zum Beispiel Kunden nach deren Kündi­gung wieder zurück­zuge­winnen. Zwar hatten diese Betrof­fenen häufig Werbe­einwil­ligungen erteilt, den Ermitt­lungen der Bundes­netz­agentur zufolge erhielten sie nach der Kündi­gung weiterhin Anrufe, obwohl die Betrof­fenen mehr­fach weitere Kontakt­aufnahmen unter­sagt und zum Teil sogar schrift­lich einen Werbe­widerruf ausge­spro­chen hatten.

Das scheint Sky nicht inter­essiert zu haben, denn die massive Beläs­tigung hörte nicht auf. Einige Betrof­fene berich­teten von einem regel­rechten „Tele­fonterror“ mit mehr­fachen Anrufen pro Tag oder Anrufen über einen längeren Zeit­raum hinweg.

Netz­agentur deckt schlam­pige Orga­nisa­tion auf

Die Bundes­netz­agentur konnte belegen, dass die Sky Deutsch­land Fern­sehen gar kein geeig­netes System zur Verar­beitung und Doku­menta­tion von Werbe­wider­rufen instal­liert hatte. Sprich: Der Call-Center-Agent wusste gar nicht, ob der neue oder ehema­lige Kunde viel­leicht keine Werbe­anrufe wollte. Ja: Sky hat gegen­über der Netz­agentur selbst zuge­standen, dass die Werbe­wider­rufe zum Teil erst deut­lich verzö­gert bear­beitet wurden.

Betrof­fene sollen uner­laubte Tele­fonwer­bung melden

Verbrau­cher, die Werbe­anrufen erhalten, für die sie nicht einge­willigt haben oder diese trotz eines Werbe­wider­rufs erhalten, können sich bei der Bundes­netz­agentur auf der Webseite www.bundesnetzagentur.de/tele­fonwer­bung-beschwerde melden. Um die Täter zu über­führen, müssen die Angaben möglichst präzise und detail­liert sein.

Unge­wollte Werbe­anrufe sind verboten

Die Rechts­lage ist klar: Uner­betene Werbe­anrufe stellen eine unzu­mutbare Beläs­tigung dar und sind deshalb verboten. Für eine Beschwerde benö­tigt die zustän­dige Bundes­netz­agentur präzise Angaben. Betrof­fene sollten sich notieren, welches Produkt im Anruf beworben wird und vor allem die Tele­fonnummer des Anru­fers notieren. Auch die Art und Weise der Gesprächs­führung ist rele­vant, weil sie sich auf die Höhe eines mögli­chen Bußgeldes auswirken kann.

Beschwerden sind per E-Mail, Online-Formular oder auch per Brief­post per Formular-Ausdruck möglich. Die Post­adresse ist Bundes­netz­agentur, Nördeltstr. 5, 59872 Meschede, Tel.: 0291/99 55 206, Fax: 06321/934-111, E-Mail: rufnum­mern­miss­brauch (at) bnetza.de

Firmen, die Verbrau­cher unge­wollt mit unge­wollter Werbung am Telefon (Cold Calls) über­ziehen, können von der Bundes­netz­agentur mit einer Geld­buße von bis zu 300.000 Euro bestraft werden. Werbe­anrufe sind immer dann rechts­widrig, wenn man sie dem anru­fenden Unter­nehmen nicht ausdrück­lich erlaubt hat - und zwar schon vor dem Tele­fonat. Der Versuch, das Einver­ständnis gleich zu Beginn eines Gesprächs einzu­holen, ist übri­gens unzu­lässig.

Leider ist die verhängte Geld­buße noch nicht rechts­kräftig, räumt die Bundes­netz­agentur ein. Über einen mögli­chen Einspruch entscheidet das Amts­gericht Bonn.

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