Urteil

Abofallen-Anwalt muss Schadensersatz zahlen

Amtsgericht Marburg sieht Beihilfe zu versuchtem Betrug
Von dpa / Marie-Anne Winter

Verbraucher können Anwälte auf Schadensersatz verklagen, die für Betreiber sogenannter Abonnentenfallen auftreten. Das geht aus einem Urteil des Amtsgerichts Marburg hervor. Denn nach Meinung des Gerichts ist es mit der Stellung eines Anwalt als "Organ der Rechtspflege" nicht vereinbar, wenn er beim Abzocken von Verbrauchern mithilft (Urteil vom 8.2.2010 Az. 91 C 981/09).

Das Gericht gab mit seinem Urteil der Schadensersatzklage eines Verbrauchers statt. Der Kläger hatte im Internet kostenlose Software herunterladen wollen. Dabei kam er auf die Seite eines Homepagebetreibers, auf der er zwar die Software kostenlos herunterladen konnte, zugleich aber ein zweijähriges Abonnement ohne jeglichen nennenswerten Nutzen einging. Die Kosten in Höhe von 192 Euro wollte der Anbieter mit Hilfe des Anwalts einklagen. Doch der Verbraucher drehte den Spieß um und verklagte seinerseits Anbieter und Anwalt mit Erfolg auf Schadensersatz.

Das Amtsgericht hielt dem Anwalt vor, er habe Beihilfe zum versuchten Betrug geleistet. Ihm hätte bewusst sein müssen, dass der Kläger in eine Abofalle gelockt worden sei. Daher hätte er bei der Beitreibung der vermeintlichen Zahlungsansprüche nicht behilflich sein dürfen. Einzelheiten zu diesem Urteil finden Sie in einer weiteren Meldung.

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