Urteil

Gerichtsurteile: Abofallen-Opfer bekommen Geld zurück

Gericht: Arglistige Täuschung über entstehende Kosten bei Downloads
Von Susanne Kirchhoff

Wer in eine der unzähligen Abofallen im Internet getappt ist, darf sich Hoffnungen machen: Mehrere Gerichtsurteile gegen einschlägige Abofallen-Betreiber haben nun den Anspruch der klagenden Verbraucher auf Rückzahlung der Abo-Kosten bestätigt. Mithilfe des Magazins Computerbild klagten Opfer gegen Abofallen-Betreiber wie etwa die Firma Online Premium Content Limited und die bereits einschlägig bekannte Firma Content Services Ltd., Betreiber von opendownload.de.

Erfolgreiche Zivilklagen von Verbrauchern gegen Abofallen-Betreiber

Laut Computerbild verliefen die Klagen auf Rückzahlung der Abo-Kosten erfolgreich. So sei die Firma Online Premium Content Limited wegen der Geschäftspraktiken mit der Abofalle www.online-gedichtesammlung.de verklagt worden, 60 Euro plus Zinsen an das Opfer zurückzuzahlen. Auf der Internetseite habe der Betreiber mit "über 2000 Gedichten zum Lesen und Downloaden" geworben, Zugriff gab es nach der Anmeldung mit Name, Anschrift und E-Mail-Adresse. Der Trick: Im Kleingedruckten wurde den Nutzern ein 12-Monatsvertrag für 60 Euro untergejubelt. Dazu habe das Amtsgericht Hamburg-St. Georg festgestellt: "Die Beklagte hat arglistig gehandelt, denn sie hat durch ihre Vertretungsberechtigten in der Absicht gehandelt, den Kläger über die Entgeltlichkeit ihres Angebots zu täuschen." (Az. 922 C 4445/09).

Erneut Verbraucher gegen Content Service Ltd. erfolgreich

Auch gegen die Firma Content Services Ltd. hat ein Opfer mit Computerbild-Unterstützung beim Amtsgericht Düsseldorf Klage eingereicht. Die Firma betreibt unter anderem mit www.opendownload.de eine der laut Computerbild einträglichsten Abofallen des vergangenen Jahres. Nach dem Herunterladen von Gratis-Software sollen die Opfer 96 Euro zahlen. Antrag in der Klage: Schadenersatz wegen unerlaubter Handlung, nach Strafgesetzbuch also wegen Betrugs. Darüber wollten der offizielle Geschäftsführer Alexander V. und seine Hintermänner wohl lieber nicht vor Gericht verhandeln, so Computerbild. Sie seien zurückgerudert, der Vertrag sei rückwirkend abgewickelt und das gezahlte Geld plus Zinsen erstattet worden. (Az. 231 C 9386/09)

Bereits im März dieses Jahres war es einem Verbraucher gelungen, sich per Gerichtsurteil die Content Service Ltd. und den sie vertretenden, einschlägig bekannten Rechtsanwalt Olaf Tank zur Rückzahlung der Abokosten und Erstattung von Anwaltsgebühren zu verpflichten.

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