Themenspezial: Verbraucher & Service Verabschiedet

Abmahnung: Künftig nur noch 156 Euro für illegale Downloads

Bundestag verabschiedet Gesetzespaket gegen unerseriöse Praktiken
Von dpa / Kaj-Sören Mossdorf

Bundestag verabschiedet Gesetzespaket gegen unseriöse Geschäftspraktiken Bundestag verabschiedet Gesetzespaket gegen unseriöse Geschäftspraktiken
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Ver­braucher sollen künftig besser vor un­seriösen Geschäfts­prak­tiken im Inter­net und am Telefon geschützt werden. Der Bundes­tag verab­schiedete heute, wie bereits gestern erwartet, ein Gesetzes­paket, das unter anderem Massen­abmahnungen privater Internet­nutzer eindämmen soll. Anwälte dürfen demnach für eine erste Abmahnung wegen illegalen Herunter­ladens von Bildern oder Musik künftig höchstens 155,30 Euro berechnen. Bisher sind es teils mehrere hundert Euro.

Gewinnspielverträge kommen nicht mehr am Telefon zustande, sondern müssen per Fax oder E-Mail bestätigt werden. Inkasso-Unternehmen sollen genau erläutern müssen, für wen und warum sie offene Zahlungen eintreiben.

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Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) sagte, die Neuregelungen nähmen unseriösen Methoden den Anreiz und setzten dem Missbrauch Schranken. Die Opposition kritisierte das Paket dagegen als unzureichend und wies auf Ausnahmeregelungen hin.

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) begrüßte, dass bei urheberrechtlichen Massenabmahnungen Klagen künftig am Wohnsitz des Kunden eingereicht werden müssten. Unternehmen könnten sich nicht mehr ein Gericht im Bundesgebiet aussuchen. Bei der Obergrenze für Abmahnkosten gebe es aber Schlupflöcher.

Bei unerlaubten Werbeanrufen soll das Bußgeld von 50 000 Euro auf bis zu 300 000 Euro steigen. Die Regelungen gelten künftig auch, wenn automatische Anrufmaschinen eingesetzt werden. Bei Inkasso-Firmen werden die Bußgeldhöchstsätze von 5 000 auf 50 000 Euro angehoben. Die Branche soll zudem strenger beaufsichtigt werden.

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