Benutzer jos schrieb:
... die müssen dann auch noch glaubhaft darlegen, dass sie über die Kosten falsch informiert wurden (und nicht etwa nur die Hinweise "übersehen" haben). Ein Zeuge, der sagt "ja, ich habe da irgendwas ausgefüllt, weil ich ja dachte, die Software wäre kostenlos und dann kam eine Rechnung" ist exakt gar nichts wert für die Anklage.
Wenn das dann aber massenhaft so passiert, ist eben der Betrug doch erwiesen!