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Schon ein gutes Ergebnis


27.03.2012 10:40 - Gestartet von jos
Wie schon angesprochen, ist es ja in der Tat so, dass die meisten, die darauf "hereinfallen" eine gute Portion Mitschuld haben.
Dass die "Dienstleistung", die bei den Abofallen gebucht ist, überteuert ist und die Leistung in keinem Verhältnis zum Preis steht, ist uns allen klar.
Aber im Normalfall steht da klipp und klar, was zu welchem Preis geboten wird. Und grundsätzlich herrscht in diesem Lande erstmal Vertragsfreiheit. Und das ist gut so.

Um diesen Abofallen also beizukommen, muss man konkret nachweisen, dass eben nicht ausreichend über die Kosten informiert wurde, dass Schuldner in unzulässiger Weise bedrängt wurden und dass die Anbieter eine Betrugsabsicht hatten.

Das ist aber erst einmal schwierig, denn Betrug gibt es nur, wenn man Betrogene vorweisen kann. Die sind aber meist schwierig zu greifen. Entweder zahlen die stumm oder sie ignorieren die Mahnungen gleich. Und die müssen dann auch noch glaubhaft darlegen, dass sie über die Kosten falsch informiert wurden (und nicht etwa nur die Hinweise "übersehen" haben).
Ein Zeuge, der sagt "ja, ich habe da irgendwas ausgefüllt, weil ich ja dachte, die Software wäre kostenlos und dann kam eine Rechnung" ist exakt gar nichts wert für die Anklage.

Insofern ist es naiv, anzunehmen, dass man solchen Machenschaften innerhalb weniger Monate oder gar Wochen beikommen könnte. Zu dem Zeitpunkt sind meist noch nicht einmal die ersten Rechnungen geschrieben.
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[1] Till Wollheim antwortet auf jos
20.12.2013 02:40

einmal geändert am 20.12.2013 02:41
Benutzer jos schrieb:
... die müssen dann auch noch glaubhaft darlegen, dass sie über die Kosten falsch informiert wurden (und nicht etwa nur die Hinweise "übersehen" haben). Ein Zeuge, der sagt "ja, ich habe da irgendwas ausgefüllt, weil ich ja dachte, die Software wäre kostenlos und dann kam eine Rechnung" ist exakt gar nichts wert für die Anklage.

Wenn das dann aber massenhaft so passiert, ist eben der Betrug doch erwiesen!