"Letzte Mahnung": Verbraucherschützer warnen vor Inkasso-Post
Die Verbraucherschützer warnen
vor unseriösen Mahnschreiben
Foto: dpa
Die Verbraucherzentrale
Sachsen-Anhalt warnt vor einer Welle von Mahnschreiben, mit denen unseriöse Absender versuchen,
Beträge für angeblich am Telefon abgeschlossene Verträge einzutreiben. Die Verbraucherschützer
betiteln die angeblichen Inkassounternehmen folglich als "Abzocker auf Beutezug".
"Letzte Mahnung" kommt aus Hamburg
Die Briefe mit dem Titel "Letzte Mahnung" stammten beispielsweise von denen mit Hamburger
Absender operierenden Firmen "Dauerhaft Online Mahnungs- & Forderungs Management"
Die Verbraucherschützer warnen
vor unseriösen Mahnschreiben
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oder "Mahnungs
Büro International Forderungs Management". Auffällig sei die "äußerst schlechte Rechtschreibung des
Briefeverfassers", konstatiert die Verbraucherzentrale.
Gefordert werden der Schilderung zufolge dreistellige Euro-Beträge für "Konsumerberatung" oder
"Anrufblocker", die zuvor am Telefon bestellt worden sein sollen. Den Verbrauchern wird dabei mit
einem angeblichen Mitschnitt gedroht, berichten die sachsen-anhaltinischen
Verbraucherschützer:
Absender drohen mit angeblichem Telefon-Mitschnitt
Demnach heißt es in dem Mahnschreiben: "Dieses Telefonat ist mit Ihrer Zustimmung aufgezeichnet worden. Somit sind Sie einen rechtsgültigen Vertrag eingegangen, aus dem Ihre Zahlungsverpflichtung hervorgeht. (...) Die Aufzeichnung des Gesprächs wird als Beweismittel für das Gericht vorbehalten."
Die Verbraucherzentrale glaubt unterdessen erst gar nicht daran, dass die angeblichen Inkassounternehmen tatsächlich eine Berechtigung zum Forderungseinzug haben - "denn als Inkassounternehmen sind beide 'Firmen' nicht im Rechtsdienstleistungsregister eingetragen".
Gesprächsmitschnitt allein ist kein Beweis
Zudem sei eine Bandaufzeichnung allein kein Beweis für einen eventuellen Vertragsschluss: Einerseits hätten sich beide Parteien dann über alle Inhalte des Vertrages einig werden müssen, andererseits stehe Verbrauchern bei telefonisch abgeschlossenen Verträgen ein Widerrufsrecht zu.
Der immer gleiche Rat in solchen Fällen kann daher nur lauten: Empfänger solcher "letzter Mahnungen" sollten auf keinen Fall zahlen. Im Zweifel sollte eine Verbraucherzentrale oder notfalls ein Anwalt um Rat gefragt werden.