Themenspezial: Verbraucher & Service Betrugsmasche

"Letzte Mahnung": Verbraucherschützer warnen vor Inkasso-Post

Absender drohen Verbrauchern mit angeblichem Telefon-Mitschnitt
Von Marc Kessler

Verbraucherzentrale Die Verbraucher­schützer warnen
vor unseriösen Mahnschreiben
Foto: dpa
Die Ver­brau­cher­zentrale Sachsen-Anhalt warnt vor einer Welle von Mahn­schreiben, mit denen unseriöse Absender versuchen, Beträge für angeblich am Telefon abgeschlossene Verträge einzutreiben. Die Verbraucher­schützer betiteln die angeblichen Inkasso­unterneh­men folglich als "Abzocker auf Beutezug".

"Letzte Mahnung" kommt aus Hamburg

Die Briefe mit dem Titel "Letzte Mahnung" stammten beispiels­weise von denen mit Hamburger Absender operierenden Firmen "Dauerhaft Online Mahnungs- & Forderungs Management" Verbraucherzentrale Die Verbraucher­schützer warnen
vor unseriösen Mahnschreiben
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oder "Mahnungs Büro International Forderungs Management". Auffällig sei die "äußerst schlechte Rechtschreibung des Briefe­verfassers", konstatiert die Verbraucher­zentrale.

Gefordert werden der Schilderung zufolge dreistellige Euro-Beträge für "Konsumer­beratung" oder "Anrufblocker", die zuvor am Telefon bestellt worden sein sollen. Den Verbrauchern wird dabei mit einem angeblichen Mitschnitt gedroht, berichten die sachsen-anhaltinischen Verbraucher­schützer:

Absender drohen mit angeblichem Telefon-Mitschnitt

Demnach heißt es in dem Mahnschreiben: "Dieses Telefonat ist mit Ihrer Zustimmung aufgezeichnet worden. Somit sind Sie einen rechtsgültigen Vertrag eingegangen, aus dem Ihre Zahlungs­verpflich­tung hervorgeht. (...) Die Aufzeich­nung des Gesprächs wird als Beweis­mittel für das Gericht vorbehalten."

Die Verbraucher­zentrale glaubt unterdessen erst gar nicht daran, dass die angeblichen Inkasso­unternehmen tatsächlich eine Berech­tigung zum Forderungs­einzug haben - "denn als Inkasso­unterneh­men sind beide 'Firmen' nicht im Rechts­dienst­leistungs­register eingetragen".

Gesprächsmitschnitt allein ist kein Beweis

Zudem sei eine Band­aufzeichnung allein kein Beweis für einen eventuellen Vertragsschluss: Einerseits hätten sich beide Parteien dann über alle Inhalte des Vertrages einig werden müssen, anderer­seits stehe Verbrauchern bei telefonisch abgeschlos­senen Verträgen ein Widerrufsrecht zu.

Der immer gleiche Rat in solchen Fällen kann daher nur lauten: Empfänger solcher "letzter Mahnungen" sollten auf keinen Fall zahlen. Im Zweifel sollte eine Verbraucher­zentrale oder notfalls ein Anwalt um Rat gefragt werden.

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