Hilferuf

Verbraucherschützer fordern Hilfe gegen Internet-Abofallen

Verband: Ohne Politik und Justiz ist Abzocke nicht beizukommen
Von Kaj-Sören Mossdorf / AFP

Verbraucherschützer haben im Kampf gegen Abo- und Kostenfallen dubioser Internetanbieter mehr Unterstützung durch Politik und Justiz eingefordert. "Allein können wir die Auseinandersetzung nicht gewinnen", erklärte der Rechtsexperte des Verbraucherzentrale Bundesverbandes [Link entfernt] (vzbv), Martin Madej, heute in Berlin. Zwar habe sein Verband erst kürzlich wieder mit zwei Unterlassungsklagen wegen mangelnder Kostentransparenz gegen zwei Anbieter Erfolg gehabt. Doch renne der Verband "stetig hinterher." Die Politik müsse gegen das Problem einschreiten, Staatsanwaltschaften konsequenter vorgehen, forderte Madej.

Bei sogenannten Abofallen im Internet ködern Anbieter Verbraucher mit angeblich kostenlosen Informations- oder Serviceangeboten. Wenn die Verbraucher sich mit ihren persönlichen Daten registrieren, willigen sie im Kleingedruckten in kostenpflichtige Abonnements ein und erhalten Rechnungen und Mahnungen für Bezahldienste, die sie nicht haben wollten.

Das Logo des Bundesverbands der Verbraucherzentralen Bundesverband der Verbraucherzentralen
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Der Internet-Branchenverband Bitkom riet Nutzern deshalb generell zu einem "gesunden Misstrauen", wenn angeblich kostenlose Web- und Serviceangebote eine Registrierung mit Namen, Anschrift, Telefonnummern oder sogar Kreditkarten- und Bankdaten verlangten. Für Gratis-Downloads sei dies in aller Regel unnötig. Außerdem sollten Verbraucher gerade bei unbekannten Anbietern stets sorgfältig das Kleingedruckte lesen.

Zahlungsaufforderungen sollten Internetnutzer ignorieren und den angeblichen Vertrag eventuell anfechten, wie Bitkom empfahl. Vor Gericht habe ein solcher Vertrag nur Bestand, wenn der Anbieter nachweisen könne, dass der Kunde über alle Bedingungen des Angebots informiert war und diese bewusst akzeptierte. Unseriöse Abofallen-Betreiber könnten sich damit so gut wie nie durchsetzen und schreckten vor Gerichtsprozessen zurück.

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