Themenspezial: Verbraucher & Service Bundestag

Gesetz für mehr Schutz gegen unseriöse Geschäftspraktiken naht

Gesetzentwurf gegen Telefon-Abzocke soll verabschiedet werden
Von Rita Deutschbein

Gesetzentwurf gegen unseriöse Geschäftspraktiken Gesetzentwurf gegen unseriöse Geschäftspraktiken soll verabschiedet werden
Bild: teltarif.de / Marleen Frontzeck
Nachdem bereits im Dezember vergangenen Jahres ein "Gesetz­entwurf gegen unseriöse Geschäfts­praktiken" eingereicht wurde, der der Abzocke durch unseriöse Telefonwerbung und Gewinn­spiel­ein­tragungs­diensten künftig einen Riegel vorschieben soll, soll der Entwurf am morgigen Donnerstag im Bundestag nun endlich verabschiedet werden.

Gesetzentwurf gegen unseriöse Geschäftspraktiken Gesetzentwurf gegen unseriöse Geschäftspraktiken soll verabschiedet werden
Bild: teltarif.de / Marleen Frontzeck
Laut aktuellen Informationen des Handels­blatts einigte sich die Koalition nach monatelangen Diskussionen auf ein Modell, das eine so genannte sektorale Bestätigungs­lösung für am Telefon geschlossene Verträge vorsieht. Diese sollen demnach erst dann rechts­kräftig werden, wenn die mündlichen Verein­barungen schriftlich bestätigt worden sind. Im Klartext heißt dies, dass der Angerufene künftig nicht allein durch seine Zustimmung am Telefon einen gültigen Vertrag eingehen kann, sondern diesen erst im Anschluss an das Telefonat durch die Unter­zeichnung eines ihm zugesandten Vertrags bestätigen muss. Ob das Fax, E-Mail, SMS oder Brief bedeutet, sei nicht näher bestimmt, so das Handels­blatt.

Schlechte Zeiten künftig auch für Inkasso-Firmen?

Ein weiterer wichtiger Punkt des von Union und FDP gefundenen Kompromisses sieht den stärkeren Schutz der Bürger vor den zweifel­haften Methoden einiger Inkasso-Firmen vor. "Wir schieben nicht nur der unerlaubten Telefon­werbung einen wirksamen Riegel vor, sondern verhindern auch, dass Inkassobüros unverschämt hohe Kosten berechnen dürfen", so der verbraucher­politische Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion, Erik Schweickert zum Handels­blatt. Weiterhin heißt es, dass nach dem Gesetzentwurf dem schamlos betriebenen Abmahn­missbrauch der Boden entzogen werde, indem die außer­gericht­lichen Streitwerte gedeckelt würden.

Bereits im März dieses Jahres hat die Bundes­regierung einen Gesetz­entwurf verabschiedet, der die Höhe der Abmahn-Gebühren wegen Urheber­rechts­verstößen auf 155,30 Euro deckeln soll. Von diesem Wert solle nur in Sonderfällen abgewichen werden können. Zudem liege die Darlegungs- und Beweis­pflicht in aller Regel beim Kläger, der dem Verbraucher explizit über die Vorwürfe aufklären und diesen zudem die einzelnen Rechnungs­posten detailliert auflisten muss. Das Gesetzt soll ebenfalls morgen den Bundestag passieren.

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