Gesetz für mehr Schutz gegen unseriöse Geschäftspraktiken naht
Gesetzentwurf gegen unseriöse Geschäftspraktiken soll verabschiedet werden
Bild: teltarif.de / Marleen Frontzeck
Nachdem bereits im Dezember vergangenen Jahres ein "Gesetzentwurf gegen unseriöse Geschäftspraktiken"
eingereicht wurde, der der Abzocke durch unseriöse
Telefonwerbung und Gewinnspieleintragungsdiensten künftig einen
Riegel vorschieben soll, soll der Entwurf am morgigen Donnerstag im Bundestag
nun endlich verabschiedet werden.
Gesetzentwurf gegen unseriöse Geschäftspraktiken soll verabschiedet werden
Bild: teltarif.de / Marleen Frontzeck
Laut aktuellen Informationen des Handelsblatts einigte sich die Koalition nach
monatelangen Diskussionen auf ein Modell, das eine so genannte sektorale Bestätigungslösung
für am Telefon geschlossene Verträge vorsieht. Diese sollen demnach erst dann rechtskräftig werden,
wenn die mündlichen Vereinbarungen schriftlich bestätigt worden sind. Im Klartext heißt dies, dass
der Angerufene künftig nicht allein durch seine Zustimmung am Telefon einen gültigen Vertrag eingehen
kann, sondern diesen erst im Anschluss an das Telefonat durch die Unterzeichnung eines ihm zugesandten
Vertrags bestätigen muss. Ob das Fax, E-Mail, SMS oder Brief bedeutet, sei nicht näher bestimmt, so das Handelsblatt.
Schlechte Zeiten künftig auch für Inkasso-Firmen?
Ein weiterer wichtiger Punkt des von Union und FDP gefundenen Kompromisses sieht den stärkeren Schutz der Bürger vor den zweifelhaften Methoden einiger Inkasso-Firmen vor. "Wir schieben nicht nur der unerlaubten Telefonwerbung einen wirksamen Riegel vor, sondern verhindern auch, dass Inkassobüros unverschämt hohe Kosten berechnen dürfen", so der verbraucherpolitische Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion, Erik Schweickert zum Handelsblatt. Weiterhin heißt es, dass nach dem Gesetzentwurf dem schamlos betriebenen Abmahnmissbrauch der Boden entzogen werde, indem die außergerichtlichen Streitwerte gedeckelt würden.
Bereits im März dieses Jahres hat die Bundesregierung einen Gesetzentwurf verabschiedet, der die Höhe der Abmahn-Gebühren wegen Urheberrechtsverstößen auf 155,30 Euro deckeln soll. Von diesem Wert solle nur in Sonderfällen abgewichen werden können. Zudem liege die Darlegungs- und Beweispflicht in aller Regel beim Kläger, der dem Verbraucher explizit über die Vorwürfe aufklären und diesen zudem die einzelnen Rechnungsposten detailliert auflisten muss. Das Gesetzt soll ebenfalls morgen den Bundestag passieren.