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Schlimme juristsiche Fehlleistung des LG O!


20.12.2013 02:36 - Gestartet von Till Wollheim
Man kann ganz leicht Nachweisen, daß die Leute dies Seiten nicht freiwillig kostenpflichtig nutzten: wie das Gericht - ohne dessen Bedeutung zu begreifen - feststellte, gibt es die auf den inkriminierten Seiten angebotene Software woanders gratis. Nun muß man den Besuchern dieser Seite zu Gute halten, daß sie übersahen, daß es kostenpflichtig ist. Wenn dies aber massenhaft geschieht, ist klar, daß hier eine menschliche Unzulänglichkeit mißbraucht wurde - ergo betrug begangen wurde. Andernfalls muß man den Leuten unterstellen, sie seien verrückt und würden freiwillig Geld für etwas bezahlen, was grundsätzlich kostenlos ist. Insbesondere war auch das meiste auf diesen Seiten Software, von Herstellern, die gar nicht damit einverstanden waren, daß ihre Ware verkauft wird!