Gesetzesentwurf

FDP will schriftliche Bestätigung für Gewinnspiele übers Telefon

Neues Gesetz soll Schluss mit unseriösen Telefon-Geschäften machen
Von Rita Deutschbein

FDP fordert schriftliche Bestätigung bei Telefon-Gewinnspielen FDP will neues Gesetz gegen unseriöse
Telefon-Gewinnspiele
© Bernd_Leitner - Fotolia.com, teltarif.de
Der Kampf gegen unseriöse Telefon­werbung und Gewinn­spiel­ein­tragungs­dienste geht in eine neue Runde. Trotz der Einführung verschärfter Regelungen zu unerlaubten Telefon­diensten im August 2009 häufen sich aktuell die Beschwerden bei der Bundes­netz­agentur. Das Bundes­justiz­ministerium kündigte nun an, den Bereich der unseriösen Geschäfts­praktiken übers Telefon noch stärker regulieren zu wollen. Wie der ver­braucher­politische Sprecher der FDP-Bundes­tags­fraktion, Erik Schweickert, dem Handels­blatt Online [Link entfernt] mitteilte, wurde bereits ein Gesetzes­paket vorgelegt, das sich aktuell in der Ressort­abstimmung befindet.

FDP fordert schriftliche Bestätigung bei Telefon-Gewinnspielen FDP will neues Gesetz gegen unseriöse
Telefon-Gewinnspiele
© Bernd_Leitner - Fotolia.com, teltarif.de
Sollte das neue Gesetz in Kraft treten, könnte die Abzocke mit tele­fonischen Gewinn­spiel- und Gewinn­spiel­eintragungs­diensten und daraus eventuell resultierende unseriöse Zahlungs­auf­forde­rungen künftig ein Ende haben: So soll eine so genannte sektorale Bestätigungs­lösung gelten, die am Telefon geschlossene Verträge erst rechts­kräftig macht, wenn diese schriftlich bestätigt worden sind. Das heißt, der Angerufene kann nicht allein durch seine Zustimmung am Telefon einen gültigen Vertrag eingehen, er muss die ihm im Anschluss zugesandten Unterlagen erst unter­schrieben zurücksenden. Gelten soll diese Lösung zunächst nur für Gewinnspiele.

Gesetz von 2009 sei ein zahnloser Tiger

Neben der Pflicht der schriftlichen Bestätigung sei auch eine Erhöhung des Bußgeld­rahmens geplant, so Schweickert. Das im August 2009 erneuerte Gesetz der damaligen großen Koalition bezeichnete er gleichzeitig als "zahnlosen Tiger". So wurden im ersten halben Jahr nach dessen Inkrafttreten mindestens 57 000 Beschwerden über uner­wünschte Werbeanrufe eingereicht, wobei im Nachhinein jedoch nur neun Bußgelder verhängt worden sind. Gegen diese legten die betroffenen Unternehmen zudem noch Widerspruch ein. Nach Ansicht des Daten­schutz­experten Thilo Weichert habe "das Gesetz überhaupt nicht gegriffen." Es seien "mehr Beschwerden als in der Vergangenheit" registriert worden. Bereits damals forderte Weichert, eine schriftliche Bestätigung von am Telefon abge­schlossenen Verträgen einzuführen.

Ob und wann das neue Gesetz in Kraft treten wird, ist bislang noch unklar. "Leider blockiert die Union derzeit eine Einigung zu dem Referenten­entwurf aufgrund einer anderen Position zur Deckelung von Anwalts­gebühren bei Abmahnungen", kritisierte Schweickert.

Mehr zum Thema unerwünschte Werbeanrufe