Gesetzes-Entwurf

Neues Gesetz soll Verbraucher vor Abmahn-Missbrauch schützen

Entwurf für geringere Abmahnkosten & Erstattung von Anwalts-Kosten
Von Rita Deutschbein mit Material von dpa

Neues Gesetz soll Verbraucher vor Abmahn-Missbrauch schützen Neues Gesetz vor Abmahn-Missbrauch
Bild © Fineas - Fotolia.com
Neben dem Konflikt um die Vorrats­daten­speicherung streitet die Bundesregierung laut einem Bericht auch über ein Gesetz zum Schutz von Internet-Nutzern vor überteuerten Abmahnungen. Die Union blockiert nach Angaben der "Frankfurter Rundschau" ein entsprechendes Vorhaben der Bundesjustiz­ministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP). Es soll den Verbraucher auch besser vor unerlaubten Werbeanrufen schützen.

Neues Gesetz soll Verbraucher vor Abmahn-Missbrauch schützen Neues Gesetz vor Abmahn-Missbrauch
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Der stellvertretende Vorsitzende der CDU-CSU-Bundestags­fraktion, Günter Krings, verlangte eine "grundlegende Überarbeitung" des Gesetzentwurfs. "Es bleibt komplett unbeachtet, dass das geistige Eigentum im Internet mit den Füßen getreten wird", sagte Krings der Zeitung. Das neue Gesetzespaket könnte die Streitwerte für Urheberrechts­verletzungen durch das Kopieren fremder Inhalte erheblich senken. Auch Änderungen sollen unerlaubte Werbeanrufe betreffen - hier könnten die Mahngebühren für die Unternehmen enorm steigen.

Neue Kostenregelung für Abmahnungen

Das "Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken" sehe vor, die Anwaltsgebühren bei Urheberrechts­verstößen drastisch einzuschränken. Kanzleien könnten dann nur noch maximal 84 Euro Anwaltsgebühren geltend machen - nur etwa ein Zehntel dessen, was derzeit teils berechnet wird. Dadurch würden Abmahnungen gegen die illegalen Downloads von Filmen und Musikalben als Geschäftsmodell deutlich unattraktiver.

Ebenfalls im neuen Gesetzesentwurf verankert ist, dass der Abgemahnte die Kosten für den von ihm selbst eingeschalteten Rechtsanwalt zurückerstattet bekommt, wenn sich eine kostenpflichtige Abmahnung als unberechtigt erweist. Derartige Ersatzansprüche wurden bislang von den meisten Gerichten abgelehnt, so dass viel zu Unrecht beschuldigte aufgrund des Kostenrisikos den Gang zum Anwalt scheuten. Die neuen Regelungen sollen die massenhaften Abmahnungen, die sich in der Vergangenheit für viele sogenannte Abmahnkanzleien als Geldquelle aufgetan haben, beenden.

Zum Jahreswechsel hatte die Bundesregierung angekündigt, dass auch der Schutz der Bürger vor unerlaubter Telefonwerbung verbessert werden soll. Das Bußgeld für unseriöse Anbieter sollte demnach von 50 000 auf 300 000 Euro angehoben werden. Gewinnspiel­verträge sollen in Zukunft gar nicht mehr am Telefon geschlossen werden können. Anrufe, die durch automatische Telefoncomputer erfolgen, waren bislang durch eine Lücke im Gesetzt von den Bußgeldern ausgenommen - das soll sich nun ebenfalls ändern.

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