Themenspezial: Verbraucher & Service Warnung

"Mahnungs Büro Ries": Verbraucherzentrale warnt vor Forderung

Verbraucher sollen angeblich an Gewinnservice teilgenommen haben
Von Marc Kessler

Warnung Die Verbraucherzentrale warnt
vor dubiosen Zahlungsaufforderungen
Grafik: teltarif.de
Die Verbraucherzentrale Hessen warnt vor einem "Mahnungs Büro", das derzeit bei zahlreichen Verbrauchern versucht, angeblich offene Forderungen einzutreiben. Die Betroffenen, so wird behauptet, sollen eingewilligt haben, an einem Service der "Euro Gewinner Zentrale" teilzunehmen und dafür nun insgesamt 159,50 Euro zahlen.

Fast 160 Euro für angebliche Teilnahme am Gewinnservice

Die Teilnahme an dem Gewinnservice sei angeblich zu einem "Kostenbeitrag von 49,00 Euro monatlich" erfolgt, schreibt das "Mahnungs Büro Ries" nach Angaben der Verbraucher­schützer. Warnung Die Verbraucherzentrale warnt
vor dubiosen Zahlungsaufforderungen
Grafik: teltarif.de
Nun solle der Betroffene für drei Monate 147 Euro zuzüglich Mahnkosten und Auslagenpauschale zahlen - insgesamt 159,50 Euro. Falls der Verbraucher nicht zahle, droht ihm das das Mahnungsbüro "mit Verzugszinsen und Meldung bei der Schufa, falls nicht fristgemäß gezahlt werde", berichtet die Verbraucherzentrale Hessen.

Für die Verbraucherschützer handelt es sich beim "Mahnungs Büro Ries" um einen alten Bekannten: Die angegebene Telefonnummer kannten die Mitarbeiter bereits von einem ähnlichen Vorfall aus dem August. Hier habe die "Anwalts-Inkasso-Zentrale" in Osnabrück ebenfalls versucht, vermeintliche Forderungen für die Vermittlung von Gewinnspielen einzutreiben.

Wichtiger Rat: Nicht einschüchtern lassen und im Zweifel nicht zahlen

Die Verbraucherzentralen raten: Betroffene sollten sich von solchen Mahnungen nicht einschüchtern lassen und auf keinen Fall zahlen, wenn sie sich sicher sind, keinen entsprechenden Vertrag am Telefon abgeschlossen zu haben. Hat man das nicht getan oder wurde der Vertrag dem Angeschriebenen untergeschoben, sollte dieser schriftlich widersprechen. Wer sich unsicher ist, sollte Nachweise darüber verlangen, dass der behauptete Vertragsschluss tatsächlich erfolgt ist.

Die Verbraucherzentralen halten für diese Zwecke einen Musterbrief bereit. Dieser kann auf der Website [Link entfernt] der Organisation heruntergeladen werden.

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