Vorsicht Sextelefonfalle

Schwedische Sex-Hotline zum "normalen" Festnetz-Tarif?

Dubiose Angebote mit schwedischen und belgischen Festnetznummern
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Wer seine Fernsehprogramme etwa über den digitalen TV-Satellient Astra empfängt, kann beim Zappen und einrichten der Programmlisten beispielsweise über TV-Programme wie "flirtline.tv" stolpern, die bei diesen Anbietern übliche Standbilder von gelangweilten Damen und deren Telefon-Nummern oder SMS-Kurzwahlen permanent ausstrahlen.

Rufnummern, deren Vorwahlen 0900 lauten, sind seit langem üblich, beliebt auch die Kurzwahlen von Auskunftsdiensten, die mit 118xx beginnen, wo zum Preis 1,99 Euro pro Minute auf Wunsch zu "Susi" etc. verbunden werden soll. Das ist jedoch nur dann zulässig, wenn die "Auskunft" auf Anfrage auch die direkte Rufnummer von "Susi" herausgibt, welche dann sicher eine 0900 Vorwahl haben dürfte.

Einige TV-Angebote werben nun mit regulären Festnetznummern im Ausland, die laut Unterzeile "zum normalen Telefontarif" erreichbar sein sollen, etwa die 0046 8 50xxxxxx in Stockholm, Schweden oder die 0032 2 40xxxxx in Brüssel, der Hauptstadt Belgiens.

Ruft man mit unterdrückter Rufnummer beispielsweise in Stockholm an, passiert Überraschendes. Eine Ansage erklärt in einwandfreiem deutsch: "Um Sie zu verbinden muss die Rufnummernunterdrückung für dieses Gespräch aufgehoben werden. Wenn Sie einverstanden sind, drücken Sie bitte die Taste 1."

Drückt man wirklich die 1 oder ruft gleich mit sichbarer Rufnummer an, wird man zu einer Ansage weitergeschaltet, welche erneut die "1" anfordert, falls man "den Service und Tarif schon kennt", andernfalls wird nach kurzer Pause ein Preis genannt: "Dieser Anruf kostet Sie 90 Euro." Die meisten Anrufer dürften spätestens hier vor Schreck auflegen.

Fernmelderechtliche Fragen

Das Angebot wirft einige fernmelderechtliche Fragen auf. So ist die Stockholmer Telefonnummer laut Auskunft der schwedischen Regulierungsbehörde beim Netzanbieter Verizon Sweden AB geschaltet. Darf die Telefongesellschaft die unterdrückte Nummer des Anrufers an den Empfänger des Anrufs "freigeben", wenn der Kunde eine schlichte "1" am Telefon drückt?

Unklar bleibt, wie der Anbieter über die ausländische Rufnummern zu seinem Geld kommen will. Ein grenzüberschreitendes Offline-Billing via Telefonrechnung ist nicht möglich, weil es sich ja um eine reguläre Telefonnummer im Ausland handelt und kein speziell für Offline-Billing vorgesehener Rufnummernkreis wie z.B. 0900 handelt. Darüber hinaus legen die deutschen Vorschriften (und die gelten wenn der Anrufer sich in Deutschland befindet und Kunde eines deutschen Netzbetreibers ist) eine Obergrenze von 10 Euro Kosten pro Anruf fest.

Denkbar wäre, dass der Erotik-Anbieter versuchen könnte, die Identität des Anrufers anhand seiner Rufnummer zu ermitteln und ihm eine Rechnung zu schicken. Solche Fälle gab es vor einiger Zeit in Deutschland, wo allen Anrufern die eine bestimmte Festnetzrufnummer (in Hamburg oder anderswo) unter teilweise bewusst irreführenden Annahmen angerufen hatten, mit saftigen Rechnungen belegt und teilweise auch terrorisiert und eingeschüchtert wurden, bis Staatsanwaltschaft und Bundesnetzagentur dem Treiben ein Ende setzten.

Der eigentliche "Service" - so berichten Testanrufer, die bis zum Schluss drangeblieben waren, sei "grottenschlecht". Man werde in aufgezeichnete Telefonsexgespräche hinengeschaltet. Mit der "1" könne man dann von einer Aufzeichnung zur nächsten springen, ca. 10 Aufzeichnungen stünden zur Wahl. Wenig überraschend, dass hinter allen im TV beworbenen und getesteten "normalen" Rufnummern sich derselbe Dienst verbarg.

Noch sind die geschalteten Rufnummern zu frisch, um bereits über konkrete Inkasso-Erfahrungen berichten zu können. Es empfiehlt sich wie immer, solche Telefonnummern besser erst gar nicht anzurufen. Etwaigen unberechtigten Rechnungen kann man gelassen ins Auge zu sehen, allerdings sollte man den entsprechenden Schriftwechsel aber auf jeden Fall gut aufzubewahren und im Zweifelsfall Verbraucherberatung oder einen Anwalt zu befragen.

Sind Forderungen des Anbieters ungerechtfertigt, macht sich der beitreibende Anwalt unter Umständen sogar schadensersatzpflichtig, ein entsprechendes Urteil fällte das Amtsgericht Marburg Anfang dieses Jahres.

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