Entscheidungen

Bundesrat fordert schärferen Schutz gegen Verbraucher-Abzocke

Neuregelung der Bestandsdatenauskunft unterdessen abgesegnet
Von dpa / Marc Kessler

Bundesrat Der Bundesrat will Verbraucher
besser vor unseriösen Praktiken schützen
Foto: dpa
Der Bundesrat fordert einen weiter­gehenden Schutz von Verbrauchern vor unseriösen Geschäfts­praktiken im Internet und am Telefon. Die Länder­kammer meldete heute etliche Änderungs­wünsche zu Gesetzesplänen der Bundes­regierung an.

So sollen Anwälte privaten Internet­nutzern für erste Ab­mahnungen wegen illegalen Herunter­ladens von Bildern oder Musik höchstens 83,54 Euro statt der vorgesehenen 155,30 Euro berechnen dürfen. Bisher sind es teils mehrere Hundert Euro.

Bundesrat Der Bundesrat will Verbraucher
besser vor unseriösen Praktiken schützen
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Dass Verträge nicht mehr am Telefon zustande kommen, sondern nur mit schriftlicher Bestätigung, solle nicht auf Gewinnspiele begrenzt werden. Abgeschöpfte Gewinne aus Verstößen sollten nicht in den Bundesetat fließen, sondern Verbraucher­verbände unterstützen.

Bundesrat segnet Neuregelung der Bestandsdatenauskunft ab

Unterdessen hat der Bundesrat heute die Neuregelung zur Bestands­datenauskunft passieren lassen. Nach dem Bundestag stimmten auch die Bundesländer der Neufassung des Telekom­munikations­gesetzes (TKG) zu.

Mit der Entscheidung des Bundesrats können Polizei, Bundeskriminalamt und Nachrichten­dienste bei ihren Ermittlungen Informationen zu Handy- und Internetnutzern abfragen. Dazu gehören etwa Name und Adresse eines Handybesitzers. In bestimmten Fällen können die Behörden auch persönliche Kennzahlen (PINs) abfragen. Wie das konkret aussieht, legen die Länder in ihren Polizeigesetzen fest.

Verfassungsbeschwerde angekündigt

Datenschutz­aktivisten und Juristen kritisieren die Neuregelung. Der Kieler Datenschutz­aktivist und Piraten-Abgeordnete Patrick Breyer kündigte bereits eine Verfassungs­beschwerde an. Er kritisierte, dass Behörden auch schon bei Ordnungs­widrigkeiten Daten über Handybesitzer bei den Telefonanbietern abfragen können. "Ich meine, das sind nur schwere Straftaten, die das rechtfertigen", sagte Breyer.

Vor der Bundes­rats­abstimmung hatten Netzpolitiker vergebens versucht, eine Mehrheit gegen die Neuregelung der Bestands­datenauskunft zu organisieren. Der innenpolitische Sprecher der Grünen im Bundestag, Kontantin von Notz, kritisierte insbesondere das SPD-regierte Hamburg. Die Neuregelung "bleibt skandalös", erklärte er.

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