Bestandsdaten

Bundestag regelt Weitergabe von Internet- und Telefondaten neu

Änderung des Telekommunikationsgesetzes verabschiedet
Von Paulina Gesikowski / dpa

Blick in die Kuppel des Reichstagsgebäude Weitergabe von Bestandsdaten neu geregelt
Bild: Deutscher Bundestag / Katrin Neuhauser
Die Bestimmungen für die Weitergabe von Internet- und Telefondaten an Sicherheits­behörden sollen nach dem Willen des Bundes­tags präzisiert worden. Das Parlament verabschiedete mit den Stimmen der Koalitions­fraktionen von Union und FDP sowie der SPD eine Änderung des Telekommunikations­gesetzes.

Modifiziert wird darin die sogenannte Bestands­datenauskunft, die Telekom­munika­tions­anbieter verpflichtet, bestimmte gespeicherte Kundendaten an Ermittlungs­behörden herauszugeben. Dazu gehören etwa Name oder Anschrift, nicht aber konkrete Verbindungsdaten. Das Bundes­verfassungs­gericht hatte 2012 entschieden, dass die Regelung teilweise verfassungswidrig ist, und eine Nachbesserung bis Ende Juni dieses Jahres verlangt. Es handelt sich hierbei um den § 113 des Telekommunikations­gesetzes.

Neuerung: Präzisierung der Datenweitergabe an Behörden

Blick in die Kuppel des Reichstagsgebäude Weitergabe von Bestandsdaten neu geregelt
Bild: Deutscher Bundestag / Katrin Neuhauser
In dem Gesetz wird nun an einigen Stellen klargestellt, wann welche Zugriffs­rechte gelten. Eine der Neuerungen: In bestimmten Fällen müssen Richter künftig der Daten­weitergabe an Behörden zustimmen und die Betroffenen nachträglich darüber benachrichtigt werden. Aus dem Innenressort hieß es, mit der Änderung würden keine neuen Befugnisse für Polizei und Nachrichten­dienste geschaffen, sondern es werde lediglich die Rechtslage präzisiert. Rednerinnen und Redner der Koalitions­fraktionen versicherten, dass die Befugnisse der Sicherheits­behörden durch die Präzisierungen nicht ausgeweitet würden. Grüne und Linke sehen darin jedoch erhebliche Eingriffe in den Datenschutz.

Bereits im vergangenen Jahr äußerten sich Datenschützer kritisch zu den dem Gesetzentwurf zur Bestands­datenauskunft. Auch die Opposition bezeichnete bereits kurz nach der Vorstellung des Entwurfs die geplanten Änderungen als unzureichend.

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