Bundestag regelt Weitergabe von Internet- und Telefondaten neu
Weitergabe von Bestandsdaten neu geregelt
Bild: Deutscher Bundestag / Katrin Neuhauser
Die Bestimmungen für die Weitergabe von Internet-
und Telefondaten an Sicherheitsbehörden sollen nach dem Willen des
Bundestags präzisiert worden. Das Parlament verabschiedete
mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen von Union
und FDP sowie der SPD eine Änderung des Telekommunikationsgesetzes.
Modifiziert wird darin die sogenannte Bestandsdatenauskunft, die Telekommunikationsanbieter verpflichtet, bestimmte gespeicherte Kundendaten an Ermittlungsbehörden herauszugeben. Dazu gehören etwa Name oder Anschrift, nicht aber konkrete Verbindungsdaten. Das Bundesverfassungsgericht hatte 2012 entschieden, dass die Regelung teilweise verfassungswidrig ist, und eine Nachbesserung bis Ende Juni dieses Jahres verlangt. Es handelt sich hierbei um den § 113 des Telekommunikationsgesetzes.
Neuerung: Präzisierung der Datenweitergabe an Behörden
Weitergabe von Bestandsdaten neu geregelt
Bild: Deutscher Bundestag / Katrin Neuhauser
In dem Gesetz wird nun an einigen Stellen klargestellt, wann
welche Zugriffsrechte gelten. Eine der Neuerungen: In bestimmten
Fällen müssen Richter künftig der Datenweitergabe an Behörden
zustimmen und die Betroffenen nachträglich darüber benachrichtigt
werden. Aus dem Innenressort hieß es, mit der Änderung würden keine
neuen Befugnisse für Polizei und Nachrichtendienste geschaffen,
sondern es werde lediglich die Rechtslage präzisiert.
Rednerinnen und Redner der Koalitionsfraktionen versicherten, dass
die Befugnisse der Sicherheitsbehörden durch die Präzisierungen nicht
ausgeweitet würden. Grüne und Linke sehen darin jedoch erhebliche
Eingriffe in den Datenschutz.
Bereits im vergangenen Jahr äußerten sich Datenschützer kritisch zu den dem Gesetzentwurf zur Bestandsdatenauskunft. Auch die Opposition bezeichnete bereits kurz nach der Vorstellung des Entwurfs die geplanten Änderungen als unzureichend.