Themenspezial: Verbraucher & Service Geprüft

Kündigungsbutton: Schon 152 Unternehmen abgemahnt

Wer einen Vertrag im Internet schließt, kann diesen seit Juli einfa­cher kündigen. In zahl­rei­chen Fällen wurde der Kündi­gungs­button aber nicht korrekt umge­setzt. Verbrau­cher­schützer haben erste Firmen abge­mahnt.
Von dpa /

Beim seit Juli vorge­schrie­benen Kündi­gungs­button auf Websites finden die Verbrau­cher­zen­tralen häufig Mängel. Bei der Über­prü­fung von 840 bekannten Seiten waren sie nur 273 Mal zufrieden und bewer­teten die Kündi­gungs­mög­lich­keit als geset­zes­kon­form, wie die Verbrau­cher­zen­trale Bayern heute mitteilte. In der Folge mahnten die Verbrau­cher­zen­tralen 152 Unter­nehmen ab - manche gleich wegen mehrerer bean­stan­deter Websites.

Wer einen Vertrag im Internet schließt, kann ihn seit Juli einfa­cher kündigen. Seither gilt für soge­nannte Dauer­schuld­ver­hält­nisse, die online abge­schlossen werden können, die Pflicht zu einem Kündi­gungs­button. Mit ihm können Verbrau­cher ihre Verträge ohne großes Suchen und Brie­feschreiben wieder loswerden. Beispiele sind Mobil­funk­ver­träge, Abos, Verträge mit Fitness­stu­dios oder Strea­ming­dienste.

Zahl­reiche Verstöße gegen Vorgaben

Kündigen ist über den Kündigungsbutton meist einfach und sicher möglich Kündigen ist über den Kündigungsbutton meist einfach und sicher möglich
Bild: S Kautz15 - Fotolia.com, Bearbeitung: teltarif.de
Bei der Über­prü­fung, die vom 18. Juli bis 14. Oktober dauerte, hatten die Verbrau­cher­zen­tralen und weitere Verbrau­cher­ver­bände bekannte Websites aus verschie­denen Bran­chen über­prüft. In 349 Fällen fehlte der Button demnach komplett, in 65 Fällen war er versteckt und in 38 Fällen nicht korrekt beschriftet. Darüber hinaus fanden die Prüfer der Verbrau­cher­zen­tralen nach eigenen Angaben 339 weitere Verstöße. Vorschrifts­mäßig sei der Kündi­gungs­button nur auf 273 Seiten instal­liert gewesen.

"Wir bedauern, dass es bei so vielen Websites nicht umge­setzt worden ist. Es war im Vorfeld ja ausrei­chend Zeit dafür", sagte Tatjana Halm, Refe­rats­lei­terin Markt und Recht bei der Verbrau­cher­zen­trale Bayern. "Wir hoffen, dass jetzt auf allen Seiten unver­züg­lich nach­gebes­sert wird."

Erste Auswir­kungen zeigen sich bereits. So hätten bis zum 2. November 86 der abge­mahnten Unter­nehmen die gefor­derte Unter­las­sungs­erklä­rung abge­geben, hieß es von der Verbrau­cher­zen­trale. Teil­weise werden auch Gerichte entscheiden müssen. Zudem sei aufge­fallen, "dass einige Unter­nehmen, die von uns keine Abmah­nung erhielten, ihre Seiten nach­gebes­sert haben", sagte Halm. Die Prüfung von Websites soll weiter­gehen. Verbrau­cher, die selbst Mängel vorfinden, können diese online an die Verbrau­cher­zen­tralen melden.

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