Themenspezial: Verbraucher & Service Gebraucht

Technik ausgemistet - und nun im Netz verkaufen?

Wer Aussor­tiertes, Schub­laden-, Keller- oder Dach­boden­schätze versil­bern möchte, kann dies auf Verkauf­spor­talen oder Ankauf­platt­formen im Netz tun. So funk­tio­nierts.
Von dpa /

Technik im Netz verkaufen Technik im Netz verkaufen
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Wenn sich alte Smart­phones und Note­books in der Schub­lade stapeln oder das Rennrad nur noch Platz wegnimmt, wird es Zeit für eine Aufräum­aktion. Für den Recy­clinghof werden viele der aussor­tierten Dinge noch viel zu gut sein. Also ab ins Netz damit: Da draußen ist wahr­schein­lich jemand, der die Sachen noch gut gebrau­chen kann.

Doch wo und wie lässt sich der beste Preis erzielen? Im Netz gibt es eine Viel­zahl von Verkaufs- und Ankauf­platt­formen. "Um das passende Portal zu finden, kann man spezi­elle Vergleichs­such­maschinen wie "Bonavendi.de" oder "Woverkaufen.de" nutzen", rät Thorsten Nowag von "Finanztip.de". Die Maschinen finden auch spezia­lisierte Nischen­por­tale und liefern auch gleich eine schnelle Preis­ein­schät­zung.

Wer breit aufge­stellte Anbieter sucht, kann Bücher, CDs, DVDs, Blu-rays oder Elek­tronik mit wenig Aufwand auf Portalen wie "Zoxs.de", "Momox.de", "Rebuy.de" oder "Wirkaufens.de" zu Geld machen.

Smart­phones und Tablets sind top für den Wieder­ver­kauf

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Beson­ders geeignet für einen Wieder­ver­kauf sind etwa Smart­phones oder Tablets. "Das sind stan­dar­disierte Artikel, die klar bewertet werden können", sagt Simone Vintz von der Stif­tung Waren­test. "Gleich­zeitig steigen die Preise für neue Modelle, was gute Gebrauchte noch attrak­tiver macht."

Ein gutes Geschäft machen mit gebrauchten Handys können daher sowohl Käufer als auch Verkäufer: Bei einem Vergleich von Online­shops für Refur­bished-Smart­phones ermit­telten die Waren­tes­terinnen und -tester eine Preis­ersparnis von bis zu 50 Prozent. "Im Durch­schnitt sparen Kunden rund ein Drittel gegen­über dem Neupreis", so Vintz.

Wer sein gebrauchtes Smart­phone selbst veräu­ßern will, kann es etwa bei "Kleinanzeigen.de", "ebay.de" oder "Quoka.de" kostenlos einstellen. Gibt es Inter­essenten oder Direkt­käufer, rät Thorsten Nowag dazu, die Kommu­nika­tions­kanäle und Funk­tionen der jewei­ligen Platt­form für die weitere Abwick­lung zu nutzen.

Ausschließ­lich über die jewei­lige Platt­form kommu­nizieren

"Die inte­grierten Chat-Funk­tionen sind der sicherste Weg", sagt Nowag. "Man sollte niemals zu WhatsApp oder auf eine private E-Mail wech­seln und auch keine Bank­daten oder den Perso­nal­aus­weis heraus­geben." Zwar seien die Platt­formen seriös, aller­dings würden sich dort immer auch Betrüger tummeln, die versu­chen, mit allen mögli­chen Maschen an Geld, Daten oder Waren zu gelangen.

Die meisten Verkaufs­platt­formen bieten auch sichere Bezahl­methoden an, teils in Verbin­dung mit einem eigenen Käufer- bezie­hungs­weise Verkäu­fer­schutz. "Hierbei wird die gesamte Trans­aktion über die Platt­form abge­wickelt, wodurch gewähr­leistet werden soll, dass der Verkäufer sein Geld und der Käufer seine Ware erhält", sagt Nowag.

Wer sich für eine Abwick­lung außer­halb einer Platt­form und über PayPal entscheidet, sollte unbe­dingt darauf achten, dass die Bezah­lung nicht persön­lich an Freunde und Familie ("Geld an Freunde senden") erfolgt. "Dann ist die Trans­aktion nicht durch den Käufer­schutz abge­sichert", warnt Carola Elbrecht vom Verbrau­cher­zen­trale Bundes­ver­band (vzbv).

Keine PayPal-Zahlungen an Freunde und Familie

Der Verkäufer spare durch "Geld an Freunde senden" zwar Gebühren, aber bei Unklar­heiten oder im Streit- oder Betrugs­fall gebe es keine Klärung und keinen Schutz durch PayPal. Die siche­rere und empfeh­lens­werte Vari­ante ist die Zahlung für einen Einkauf von Waren und Dienst­leis­tungen ("Artikel oder Dienst­leis­tung bezahlen").

Ein anderer Weg, nicht mehr gebrauchte Gerät­schaften zu versil­bern, sind Ankäufer wie "Clevertronic.de", "Rebuy.de" oder "Zoxs.de". "Eine erste Preis­bewer­tung erfolgt über die Eingabe der Daten via Internet", erklärt Simone Vintz. "Hier sollte der Kunde den Zustand des Geräts richtig einschätzen und keine Kratzer verschweigen."

Dann macht das Ankauf­portal einen Preis­vor­schlag. Ist man sich einig, kann etwa das Schub­laden-Smart­phone kosten­frei an die jewei­lige Platt­form geschickt werden. Gut verpackt und - wenn es ein Smart­phone ist - ohne SIM- und Spei­cher­karten, mit gela­denem Akku und zurück­gesetzt auf die Werks­ein­stel­lungen, so die Empfeh­lungen der Stif­tung Waren­test.

Kosten­lose Rück­sen­dung bei Preis-Unei­nig­keit

Ist das Smart­phone geprüft, meldet sich der Ankäufer mit seinem finalen Preis­vor­schlag. "Wer mit dem nicht einver­standen ist, der erhält seine Ware kosten­frei zurück", so Vintz. Bei einem Vergleichs­test der Stif­tung Waren­test hätten die größeren Anbieter mit fairen Ankauf­preisen und einer trans­parenten Abwick­lung über­zeugen können.

"Grund­sätz­lich besser ist es, so einen Ankauf über einen Komplett­anbieter abzu­wickeln, als über eine Platt­form, die nur als Vermittler auftritt", rät Simone Vintz. Das sei beispiels­weise bei Rebuy, Clever­tronic oder Zoxs gegeben: Diese Unter­nehmen kauften die Geräte selbst an, und träten nicht als Vermittler für andere Firmen auf.

Auch für ganz andere Artikel gibt es Ankäufer, speziell im Bereich Klei­dung. "Momox.de" etwa kauft gebrauchte Klei­dung ebenso paket­weise an wie "Sellpy.de" oder "Secondlifefashion.de".

Wer beson­ders hoch­wer­tige Marken­tex­tilien oder Desi­gner­stücke verkaufen möchte, hat auf spezia­lisierten Platt­formen wie "Rebelle.com", "Buddyandselly.com" oder "Vestiairecollective.com" gute Chancen. Hier erfolgt Stif­tung Waren­test zufolge mitunter eine genaue Echt­heits­prü­fung der Ware und viel­fach müssten auch Kauf­belege einge­reicht werden.

Es ist wie so oft nicht alles Gold, was glänzt

Was in der Theorie gut klingt, klappt in der Praxis aller­dings nicht immer, wie die Verbrau­cher­zen­tralen anhand von Rück­mel­dungen fest­stellen. Zumeist würden sich Verbrau­che­rinnen und Verbrau­cher über Ankauf­por­tale beschweren, weil sie zu lange auf eine Rück­mel­dung warten, der final ange­botene Preis von dem zuerst ange­botenen deut­lich abweicht oder weil sie ihre Ware in einem schlech­teren Zustand oder unvoll­ständig zurück­erhielten.

Der Verbrau­cher­zen­trale Bundes­ver­band rät daher dazu, bereits vor dem Versand an Ankauf­platt­formen ein paar Dinge zu beachten. "Von blumigen Werbe­ver­spre­chen wie "fester Ankauf­preis" oder "taggleiche Prüfung" sollte man sich nicht blenden lassen", sagt Carola Elbrecht. Wer sich bei einer Platt­form unsi­cher ist, kann erst einmal einen Blick auf deren Bewer­tungen im Netz werfen.

Das Handeln wird vom Finanzamt beob­achtet

Erfolg­reiche Privat­ver­käu­ferinnen und Privat­ver­käufer sollten wissen, dass es steu­erliche Grenzen gibt, die einge­halten werden müssen. Wer weniger als 30 Artikel im Jahr verkauft und dabei nicht mehr als 2000 Euro einnimmt, muss nichts weiter tun.

Bei Verkäu­ferinnen und Verkäu­fern, die über diesen Grenzen liegen, sind die Platt­formen ange­halten, nach der Steuer-Iden­tifi­kati­ons­nummer zu fragen, heißt es bei "Finanztip.de". Das bedeutet aber nicht, dass man dann auch auto­matisch Steuern auf die Einnahmen aus den Verkäufen zahlen muss. Viel­mehr gehe es den Finanz­ämtern darum, fest­zustellen, ob die Verkäu­ferin oder der Verkäufer bereits gewerb­lich handelt.

Ein gebrauchtes Smart­phone oder Tablet kann also noch gewinn­brin­gend über Rück­kauf­por­tale verkauft werden. Wie funk­tioniert der Verkauf, was ist dabei zu beachten und welche Anbieter haben sich auf den Ankauf von Hard­ware spezia­lisiert?

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