Themenspezial: Verbraucher & Service Mobilfunk

Kündigungsbutton im Test: freenet verzögert Bestätigung

Mit Inkraft­treten des Gesetzes zu fairen Verbrau­cher­ver­trägen zum 1. Juli dieses Jahres sollten Kündi­gungen einfa­cher werden. freenet hielt sich in unserem Test scheinbar nicht an die Vorgaben.
Von Björn König

Unter anderem Mobil­funk­ver­träge können seit dem 1. Juli einfa­cher gekün­digt werden. Dazu hat der Gesetz­geber einen "Kündi­gungs­button" vorge­sehen, der leicht zugäng­lich über die Webseite des Dienst­leis­ters zugäng­lich sein muss. So findet man einen Punkt "Vertrag kündigen" zum Beispiel direkt auf der Start­seite des Mobil­funk­anbie­ters freenet. Die Kündi­gung selbst läuft aber offenbar nicht immer nach Plan, wie wir in einem Test bei freenet fest­gestellt haben.

Auto­mati­sche Eingangs­bestä­tigung

Foto: Freenet Freenet lässt sich bei Kündigungsbestätigungen Zeit
Foto: Freenet
Tatsäch­lich erhielten wir nach Ausfüllen des Kündi­gungs­for­mulars über den Kündi­gungs­button eine sofor­tige Mail­benach­rich­tigung. Bestä­tigt wurde darin aber ledig­lich der Kündi­gungs­ein­gang, nicht aber die Kündi­gung selbst. Grund­sätz­lich gilt die Willens­erklä­rung über den Kündi­gungs­button bereits als rechts­kräf­tige Kündi­gung. Wir fragten deshalb zunächst in der freenet-Pres­sestelle an, die uns folgen­der­maßen antwor­tete:

"Gemäß § 312k Abs. 4 BGB muss dem Verbrau­cher der Zugang seiner Kündi­gungs­erklä­rung bestä­tigt werden. Dies tun wir mit der von Ihnen ange­spro­chenen Mail, die der Verbrau­cher unmit­telbar nach dem Abschi­cken seiner Kündi­gungs­erklä­rung von uns erhält. Eine Prüfung, ob eine Kündi­gung zu dem vom Verbrau­cher gewünschten Zeit­punkt erfolgen kann, konnte zu diesem Zeit­punkt noch nicht vorge­nommen werden. Zur Vermei­dung von Miss­ver­ständ­nissen weisen wir daher ausdrück­lich darauf hin, dass wir mit der von Ihnen ange­spro­chenen Mail ledig­lich den Zugang der Kündi­gung bestä­tigen können, aber noch nicht das Datum des Vertrags­endes. Hierzu erfolgt nach entspre­chender Prüfung eine geson­derte Mittei­lung. Über den Kündi­gungs-Button setzt der Kunde also den Kündi­gungs­pro­zess in Gang, er bedeutet aber keine Kündi­gung "in Echt­zeit".

Bundes­netz­agentur verweist eben­falls auf BGB

Von der Bundes­netz­agentur wollten wir nun wissen, ob es tatsäch­lich ausreicht, wenn der Anbieter bei Nutzung des Kündi­gungs­but­tons nur den Kündi­gungs­ein­gang unmit­telbar quit­tiert und den tatsäch­lichen Zeit­punkt des Vertrags­endes später "nach­lie­fert". Die Pres­sestelle der Bundes­netz­agentur verwies glei­cher­maßen auf §312k Abs. 4 BGB, betonte darin aber explizit, dass neben Datum und Zeit­punkt des Zugangs der Kündi­gungs­erklä­rung auch der Kündi­gungs­zeit­punkt "sofort" bestä­tigt werden müsse.

Absatz 4 dieser Vorschrift sieht Folgendes vor: "Der Unter­nehmer hat dem Verbrau­cher den Inhalt sowie Datum und Uhrzeit des Zugangs der Kündi­gungs­erklä­rung sowie den Zeit­punkt, zu dem das Vertrags­ver­hältnis durch die Kündi­gung beendet werden soll, sofort auf elek­tro­nischem Wege in Text­form zu bestä­tigen. Es wird vermutet, dass eine durch das Betä­tigen der Bestä­tigungs­schalt­fläche abge­gebene Kündi­gungs­erklä­rung dem Unter­nehmer unmit­telbar nach ihrer Abgabe zuge­gangen ist."
Somit dürfte es nicht ausrei­chen, Kunden nur den Kündi­gungs­ein­gang sowie einen Vermerk des "Kündi­gungs­wunsch­datums" zu quit­tieren und den eigent­lichen Kündi­gungs­termin zu einem in der Mail nicht genannten späteren Zeit­punkt nach­zulie­fern.

Keine Kündi­gungs­bestä­tigung nach einer Woche

In unserem Test erhielten wir am 02.09.2022 eine Kündi­gungs­ein­gangs­bestä­tigung per Mail, in der auf die manu­elle Prüfung verwiesen wurde. Bis einschließ­lich zum 09.09.2022 ging nach unserer Erkenntnis keine Mail mit Bestä­tigung des Kündi­gungs­zeit­punktes ein. Zwischen­zeit­lich hatten wir auch noch tele­fonisch gekün­digt. Mitt­ler­weile ist das Vertrags­ende (08.10.2022) in der Kunden­konto-App einsehbar.

Es ist offen­kundig, dass freenet die Prozess­abläufe über den Kündi­gungs­button noch über­arbeiten muss, denn hier fehlt es eindeutig an Trans­parenz. Ein posi­tives Gegen­bei­spiel ist übri­gens 1&1-Dril­lisch. Im Rahmen einer Test­kün­digung bei der Marke "handyvertrag.de" erhielten wir die Bestä­tigung inklu­sive Datum des Vertrags­endes inner­halb weniger Minuten nach Absenden des Kündi­gungs­for­mulars per Mail.

Online-Verträge: Ab Juli ist der Kündi­gungs­button Pflicht.

Mehr zum Thema Vertrag