BNetzA: Eckpunkte für Minderungsrecht im Mobilfunk
Nicht immer erfüllen die Mobilfunkbetreiber ihr Versprechen eines schnellen mobilen Internets. Das novellierte Telekommunikationsgesetz gibt den Verbrauchern deshalb das Recht, das vertraglich vereinbarte Entgelt bei zu niedrigen Übertragungsgeschwindigkeiten zu kürzen.
Eckpunkte, in welchen Fällen das in Zukunft möglich sein soll, hat die Bundesnetzagentur heute veröffentlicht. Noch sind diese Eckpunkte nicht gültig: Telekommunikationsunternehmen, Verbraucherschützer und andere interessierte Kreise können dazu nun bis zum 30. September Stellung nehmen.
Eckpunkte vorgestellt
Der Präsident der Bundesnetzagentur, Klaus Müller, hat Eckpunkte für die Minderung bei schlechter Leistung im Mobilfunk vorgelegt.
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"Mit den Eckpunkten starten wir den Diskussionsprozess für die geplanten Regelungen zum Minderungsrecht für Mobilfunk-Internetzugänge", sagte der Präsident der Bundesnetzagentur, Klaus Müller. Ziel sei es, am Ende dieses Prozesses den Verbrauchern zu helfen, ihre Rechte zukünftig auch im Mobilfunk geltend machen zu können.
Wie wird Minderleistung nachgewiesen?
Dabei gibt es ein großes Problem: Der Nachweis einer Minderleistung im Mobilfunk ist deutlich komplexer als im Festnetz. Denn die Mobilfunk-Leistung wird nicht an einem festen Standort erbracht. Entscheidend ist daher, wie leistungsfähig die Netze der Anbieter in den einzelnen Regionen sind. Deshalb plant die Bundesnetzagentur, differenzierte Abschläge für die Bestimmung einer minderungsrelevanten Abweichung von der vertraglich vereinbarten Leistung zugrunde zu legen. In städtischen Bereichen könnte der mögliche Abschlag nach Ansicht der Bundesnetzagentur 75 Prozent, in halbstädtischen Bereichen 85 Prozent und in ländlichen Bereichen 90 Prozent betragen.
"Diese Abschläge mögen hoch erscheinen. Angesichts der oft vereinbarten maximalen Geschwindigkeiten von mehreren Hundert Mbit/s ergeben sich auch bei solchen Abschlägen für die meisten Endkundinnen und Endkunden noch hohe Datenübertragungsraten", betonte die Behörde.
Um Minderungsansprüche geltend machen zu können, werden die Verbraucher allerdings einiges tun müssen. Notwendig sollen nach den bisherigen Planungen insgesamt 30 Messungen an fünf Kalendertagen mit einem von der Bundesnetzagentur bereitgestellten Messtool sein. Damit ist eine ähnlich komplizierte oder noch schwierige Messprozedur wie im Festnetz zu erwarten.
Noch keinen Zeitplan
Wann mit einer Allgemeinverfügung zu den Minderungsregelungen für Mobilfunk-Internetzugänge zu rechnen ist, konnte die Behörde mit Sitz in Bonn und Mainz zunächst nicht sagen. Auf ihrer Webseite hat die Bundesnetzagentur diese Eckpunkte veröffentlicht. Auch Endverbraucher können bis zum 30.09.2022 dazu per Brief, Fax oder E-Mail eine Stellungnahme abgeben.
Eine Einschätzung (von Henning Gajek)
Langsame Daten im Mobilfunk kann viele Ursachen haben. Ist der Signalpegel zu gering? Sind zu viele Anwender vor Ort aktiv und laden oder streamen Filme oder Videos in die eine oder andere Richtung? Oder hoffen die Anwender, auf ihr Festnetz verzichten zu können und wickeln ihren kompletten Datenverkehr über Mobilfunk von zu Hause aus ab, betreiben vielleicht sogar einen eigenen Web-Server darüber?
Wenn man sich einige Meter weiter bewegt, kann das Netz schon wieder "gut" oder "super" sein. Oder findet gerade im Schlosspark am Stadtrand ein gut besuchtes Popkonzert oder im Stadtzentrum eine Großdemonstration oder im nahegelegenen Stadion ein Top-Fußballspiel statt?
Wer wegen "Minderleistung" auf satte Rabatte hofft, wird dafür einigen Aufwand treiben müssen. Oder die Kunden wechseln zu dem Anbieter, der am gewünschten Einsatzort die bessere Performance liefert. Möglicherweise müssen dazu zwei oder drei SIM-Karten verschiedener Netz-Anbieter herangezogen werden. Und auf den Festnetzanschluss sollte man besser nicht verzichten, so attraktiv das vielleicht auch erscheinen mag.
So sieht die Minderungslage im Festnetz aus.