Themenspezial: Verbraucher & Service Verbraucher

Kunden und Provider: BNetzA muss viel Streit schlichten

Offenbar gibt es zuneh­mend Diffe­renzen zwischen Provi­dern und Kunden, die nicht über die Kunden­betreuung lösbar sind. Die Schlich­tungs­stelle Tele­kom­muni­kation der BNetzA meldet eine gestie­gene Zahl von Fällen.
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Streit mit dem Provider Streit mit dem Provider (Symbolbild)
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In der Regel lassen sich zahl­reiche Kunden­beschwerden mit der Kunden­betreuung des Provi­ders direkt klären. Wird das Anliegen nicht zur Zufrie­den­heit des Kunden geklärt, kann er als neutrale Vermitt­lungs­stelle die Bundes­netz­agentur kontak­tieren.

Hierfür gibt es offi­ziell die "Schlich­tungs­stelle Tele­kom­muni­kation" der Bundes­netz­agentur - und diese hat heute ihren Tätig­keits­bericht für das Jahr 2022 veröf­fent­licht. Nach wie vor stellt sich laut Beob­ach­tungen der teltarif.de-Redak­tion aller­dings die Frage, ob die Unter­nehmen auch wirk­lich am Schlich­tungs­ver­fahren teil­nehmen (wollen). Das können sie nämlich auch ablehnen - verpflichtet sind sie dazu leider nicht.

Starker Anstieg der Zahl der Schlich­tungs­anträge

Streit mit dem Provider Streit mit dem Provider (Symbolbild)
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Im Jahr 2022 rich­teten sich Kunden von Tele­kom­muni­kati­ons­unter­nehmen nach Angaben der BNetzA mehr als 3000 Mal mit ihren Anliegen an die Schlich­tungs­stelle. In 2389 Fällen hätten sie einen Antrag auf Schlich­tung gestellt. Im Vergleich zum Vorjahr sei die Zahl der Anträge um circa 47 Prozent gestiegen. teltarif.de hatte darüber berichtet: Im Vorjahr waren es 1622 Schlich­tungs­anträge.

Im Jahr 2022 habe sich fast jeder dritte Schlich­tungs­antrag auf die Inhalte und die Umset­zung von Verträgen bezogen. Weitere Schwer­punkte bildeten laut der Behörde Streit­fälle im Zusam­men­hang mit Störungen, vermin­derter Daten­über­tra­gungs­rate und Rech­nungs­rekla­mationen.

"Verbrau­che­rinnen und Verbrau­cher suchen verstärkt eine neutrale Vermitt­lung bei Strei­tig­keiten mit ihrem Telefon- oder Inter­net­anbieter", sagte Klaus Müller, Präsi­dent der Bundes­netz­agentur. "Im Schlich­tungs­ver­fahren können die Parteien in vielen Fällen unkom­pli­ziert und kosten­frei eine gemein­same Lösung finden."

Das waren die Ergeb­nisse

Im Jahr 2022 habe die Schlich­tungs­stelle Tele­kom­muni­kation 2351 Verfahren beendet. In 886 Fällen sei eine Über­ein­kunft der strei­tenden Parteien erreicht worden (38 Prozent). In 429 Fällen hätten die Antrag­steller ihre Anträge zurück­gezogen. In 618 Fällen hätten die Unter­nehmen die Teil­nahme am Schlich­tungs­ver­fahren verwei­gert.

In 35 Fällen hätten die Parteien den Schlich­tungs­vor­schlag nicht ange­nommen. In 383 Fällen lagen die Voraus­set­zungen für die Eröff­nung eines Schlich­tungs­ver­fah­rens nicht vor. Bezogen auf die Anzahl der been­deten Verfahren habe die Schlich­tungs­stelle im Vergleich zum Vorjahr einen wesent­lich höheren Anteil der Schlich­tungs­ver­fahren eröffnen können.

Darum gibt es die Schlich­tungs­stelle

Durch die Novelle des Tele­kom­muni­kati­ons­gesetzes vom Dezember 2021 wurden neue Kunden­schutz­rege­lungen für das Schlich­tungs­ver­fahren einge­führt. Einer­seits sind neue Sach­ver­halte für die Schlich­tung hinzu­gekommen. Zum anderen ist für die Eröff­nung eines Schlich­tungs­ver­fah­rens nun ledig­lich erfor­der­lich, dass der Streit einen Sach­ver­halt betrifft, der in Zusam­men­hang mit den kunden­schüt­zenden Rege­lungen des Tele­kom­muni­kati­ons­gesetzes steht.

Nach den alten Rege­lungen waren die Anfor­derungen an die Eröff­nung eines Schlich­tungs­ver­fah­rens höher. Dies führte in der Folge nun dazu, dass die Schlich­tungs­stelle im Jahr 2022 mehr Verfahren eröffnen konnte. Mehr Verbrau­cher hatten somit die Möglich­keit, ihren Streit mit dem Tele­kom­muni­kati­ons­unter­nehmen außer­gericht­lich zu klären.

Ziel der Arbeit der Schlich­tungs­stelle Tele­kom­muni­kation ist es, eine einver­nehm­liche Lösung zwischen den Parteien zu errei­chen, um so eine gericht­liche Ausein­ander­set­zung zu vermeiden. Das Verfahren ist für beide Parteien frei­willig und kostenlos.

Lichteffekt­geräte, Ener­gie­spar­geräte, Hand­sender, Funk­fern­bedie­nungen: Noch immer werden nicht für Deutsch­land zuge­las­sene Produkte illegal impor­tiert. Die BNetzA hat wieder Millionen Geräte aus dem Verkehr gezogen.

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