TV-Kabel ab Juli: Muss Vermieter über alles informieren?
Das gilt es beim Kabelfernsehen zu beachten
Bild: Kabel Deutschland, Bearbeitung: teltarif.de
Zum Ende des Nebenkostenprivilegs im TV-Kabel gibt es offenbar immer noch große Info-Defizite. Viele Verbraucher entscheiden sich für TV via Internet. Doch oft fehlen Informationen bei den Wohnungsmietern, die das TV-Kabel für den Fernsehempfang auch nach Juli gerne behalten möchten.
Die Verbraucherzentrale Brandenburg lässt daher nun Experten zu Wort kommen, die bei wichtigen Fragen hierzu eine Hilfestellung geben.
Müssen Vermieter über die Änderungen informieren?
Das gilt es beim Kabelfernsehen zu beachten
Bild: Kabel Deutschland, Bearbeitung: teltarif.de
Eine wichtige Frage lautet beispielsweise: Müssen Vermieter überhaupt von sich aus über die Änderungen informieren? Lars Eichert, Landesvorsitzender Haus & Grund Brandenburg sagt dazu: Ob dazu eine Pflicht besteht, lasse sich nur anhand der jeweiligen Mietverträge beantworten. Grundsätzlich empfehle man jedoch, den Mieter zu informieren, dass die Verträge mit dem Kabelanbieter gekündigt wurden und er sich ab 1. Juli selbst versorgen müsse.
Für den Vermieter stelle die Änderung "letztlich eine Erleichterung dar", denn Betriebskosten seien durchlaufende Posten, bei denen der Vermieter nicht nur den Aufwand trage, einen günstigen Anbieter zu finden, sondern auch das Ausfallrisiko. Interessant ist dabei folgender Kommentar des Experten: Ob die Mieter das vom Gesetzgeber angestrebte Ziel einer günstigeren Versorgung erreicht, bleibe abzuwarten, "weil die bestehenden Verträge mit der Versorgung des gesamten Hauses meist billiger als Einzelverträge waren".
Ein Glasfaserausbau für eine schnellere Internetanbindung, und damit besseres TV-Streaming, könne "eine Modernisierung sein, die die Miete erhöht". Vermieter sollten insoweit vorab "eine einvernehmliche Regelung mit dem Mieter anstreben".
Alles "weiter wie bisher"?
Vielen Mietern wäre es möglicherweise am liebsten, wenn alles preislich und technisch wie bisher weiterlaufen würde - doch das lässt eben der Gesetzgeber nicht mehr zu. Holger Catenhusen, Vorstandsvorsitzender des Mietervereins Potsdam, sagt dazu: Bislang hätten die Vermieter mit Kabel-Providern Sammelverträge für mehrere Wohnungen geschlossen. Die Kosten dafür seien in der Regel auf die Mieter im Rahmen der Betriebskostenabrechnung umgelegt worden.
Und diese Abrechnung über die Betriebskosten sei künftig nicht mehr möglich. Wenn Wohnungsvermieter für ihre Mieter dennoch auch in Zukunft Sammelverträge abschließen möchten, müssten sie wiederum mit ihren Mietern separate Verträge schließen, wenn sie die Mieter an den Kosten beteiligen wollen.
Dabei gibt es jedoch ein Problem: Weil Mieter selbst entscheiden könnten, ob sie eine solche Vereinbarung mit der Vermieterseite treffen wollen, und es zudem immer wieder zu Mieterwechseln in Wohnungen komme, würden Vermieter ihren Mietern in Zukunft wohl nur selten ein solches Angebot machen. Mieter sollten in diesem Fall darauf achten, "dass sie selbst eine solche Vereinbarung leicht kündigen können".
Wird TV jetzt billiger oder teurer?
teltarif.de hat schon von mehreren Fällen gehört, bei denen Wohnungsmieter durch die Abschaffung der Nebenkostenabrechnung beim TV-Kabel anschließend einige Euro mehr bezahlen müssen als vorher. In anderen Fällen konnten die Hauseigentümer oder Wohnungsgesellschaften auch für die Zeit nach dem 1. Juli einen Rabatt für die Mieter aushandeln.
Christian A. Rumpke, Chef der Verbraucherzentrale Brandenburg, sagt dazu: Wer den Kabel-TV-Anschluss bisher über die Betriebskostenabrechnung bezahlt, aber gar nicht genutzt, sondern zum Beispiel lieber über das Internet ferngesehen habe, müsse künftig insgesamt weniger bezahlen. Wer hingegen weiterhin Kabelfernsehen empfangen wolle, für den könnte "der Abschluss eines eigenen Vertrages mit dem Kabelnetzbetreiber einige Euro pro Monat teurer werden".
Fest stehe: Mit der Abschaffung des Nebenkostenprivilegs müssten Verbraucher den Kabelanschluss nicht länger pauschal bezahlen. Der TV-Empfang sei nun "den eigenen Bedürfnissen entsprechend frei wählbar", und gezahlt werde nur das, was man auch nutzen möchte. Nachdem Verbraucher sich also überlegt haben, was sie möchten, lohne "in jedem Fall ein Anbietervergleich".
Am besten selbst aktiv nachfragen
Wer als Mieter bislang noch gar keine Information von seinem Vermieter zur Zukunft des TV-Kabelanschlusses bekommen hat, sollte bei diesem und/oder bei der Hausverwaltung aktiv nachfragen, wie der Stand der Verhandlungen ist, und mit was ab Juli zu rechnen ist.
Wer im Einzugsbereich von Vodafone Kabel wohnt, kann auch auf einem Vodafone-Infoportal nachschauen, ob es für seine Adresse schon ein Ergebnis gibt. In einer ausführlichen Meldung erläutern wir die Verfügbarkeitsabfrage.
teltarif.de klärt in einer großen Übersicht über die Alternativen zum Kabelempfang auf.