Themenspezial: Verbraucher & Service Tipps

TV-Kabel ab Juli: Muss Vermieter über alles informieren?

Noch immer haben zahl­reiche Mieter noch nichts von ihrem Vermieter dazu gehört, wie es nach Ende des Neben­kos­ten­pri­vilegs ab Juli mit dem TV-Kabel­anschluss weiter geht. Was tun?
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Das gilt es beim Kabelfernsehen zu beachten Das gilt es beim Kabelfernsehen zu beachten
Bild: Kabel Deutschland, Bearbeitung: teltarif.de
Zum Ende des Neben­kos­ten­pri­vilegs im TV-Kabel gibt es offenbar immer noch große Info-Defi­zite. Viele Verbrau­cher entscheiden sich für TV via Internet. Doch oft fehlen Infor­mationen bei den Wohnungs­mie­tern, die das TV-Kabel für den Fern­seh­emp­fang auch nach Juli gerne behalten möchten.

Die Verbrau­cher­zen­trale Bran­den­burg lässt daher nun Experten zu Wort kommen, die bei wich­tigen Fragen hierzu eine Hilfe­stel­lung geben.

Müssen Vermieter über die Ände­rungen infor­mieren?

Das gilt es beim Kabelfernsehen zu beachten Das gilt es beim Kabelfernsehen zu beachten
Bild: Kabel Deutschland, Bearbeitung: teltarif.de
Eine wich­tige Frage lautet beispiels­weise: Müssen Vermieter über­haupt von sich aus über die Ände­rungen infor­mieren? Lars Eichert, Landes­vor­sit­zender Haus & Grund Bran­den­burg sagt dazu: Ob dazu eine Pflicht besteht, lasse sich nur anhand der jewei­ligen Miet­ver­träge beant­worten. Grund­sätz­lich empfehle man jedoch, den Mieter zu infor­mieren, dass die Verträge mit dem Kabel­anbieter gekün­digt wurden und er sich ab 1. Juli selbst versorgen müsse.

Für den Vermieter stelle die Ände­rung "letzt­lich eine Erleich­terung dar", denn Betriebs­kosten seien durch­lau­fende Posten, bei denen der Vermieter nicht nur den Aufwand trage, einen güns­tigen Anbieter zu finden, sondern auch das Ausfall­risiko. Inter­essant ist dabei folgender Kommentar des Experten: Ob die Mieter das vom Gesetz­geber ange­strebte Ziel einer güns­tigeren Versor­gung erreicht, bleibe abzu­warten, "weil die bestehenden Verträge mit der Versor­gung des gesamten Hauses meist billiger als Einzel­ver­träge waren".

Ein Glas­faser­ausbau für eine schnel­lere Inter­net­anbin­dung, und damit besseres TV-Strea­ming, könne "eine Moder­nisie­rung sein, die die Miete erhöht". Vermieter sollten inso­weit vorab "eine einver­nehm­liche Rege­lung mit dem Mieter anstreben".

Alles "weiter wie bisher"?

Vielen Mietern wäre es mögli­cher­weise am liebsten, wenn alles preis­lich und tech­nisch wie bisher weiter­laufen würde - doch das lässt eben der Gesetz­geber nicht mehr zu. Holger Caten­husen, Vorstands­vor­sit­zender des Mieter­ver­eins Potsdam, sagt dazu: Bislang hätten die Vermieter mit Kabel-Provi­dern Sammel­ver­träge für mehrere Wohnungen geschlossen. Die Kosten dafür seien in der Regel auf die Mieter im Rahmen der Betriebs­kos­ten­abrech­nung umge­legt worden.

Und diese Abrech­nung über die Betriebs­kosten sei künftig nicht mehr möglich. Wenn Wohnungs­ver­mieter für ihre Mieter dennoch auch in Zukunft Sammel­ver­träge abschließen möchten, müssten sie wiederum mit ihren Mietern sepa­rate Verträge schließen, wenn sie die Mieter an den Kosten betei­ligen wollen.

Dabei gibt es jedoch ein Problem: Weil Mieter selbst entscheiden könnten, ob sie eine solche Verein­barung mit der Vermie­ter­seite treffen wollen, und es zudem immer wieder zu Mieter­wech­seln in Wohnungen komme, würden Vermieter ihren Mietern in Zukunft wohl nur selten ein solches Angebot machen. Mieter sollten in diesem Fall darauf achten, "dass sie selbst eine solche Verein­barung leicht kündigen können".

Wird TV jetzt billiger oder teurer?

teltarif.de hat schon von mehreren Fällen gehört, bei denen Wohnungs­mieter durch die Abschaf­fung der Neben­kos­ten­abrech­nung beim TV-Kabel anschlie­ßend einige Euro mehr bezahlen müssen als vorher. In anderen Fällen konnten die Haus­eigen­tümer oder Wohnungs­gesell­schaften auch für die Zeit nach dem 1. Juli einen Rabatt für die Mieter aushan­deln.

Chris­tian A. Rumpke, Chef der Verbrau­cher­zen­trale Bran­den­burg, sagt dazu: Wer den Kabel-TV-Anschluss bisher über die Betriebs­kos­ten­abrech­nung bezahlt, aber gar nicht genutzt, sondern zum Beispiel lieber über das Internet fern­gesehen habe, müsse künftig insge­samt weniger bezahlen. Wer hingegen weiterhin Kabel­fern­sehen empfangen wolle, für den könnte "der Abschluss eines eigenen Vertrages mit dem Kabel­netz­betreiber einige Euro pro Monat teurer werden".

Fest stehe: Mit der Abschaf­fung des Neben­kos­ten­pri­vilegs müssten Verbrau­cher den Kabel­anschluss nicht länger pauschal bezahlen. Der TV-Empfang sei nun "den eigenen Bedürf­nissen entspre­chend frei wählbar", und gezahlt werde nur das, was man auch nutzen möchte. Nachdem Verbrau­cher sich also über­legt haben, was sie möchten, lohne "in jedem Fall ein Anbie­ter­ver­gleich".

Am besten selbst aktiv nach­fragen

Wer als Mieter bislang noch gar keine Infor­mation von seinem Vermieter zur Zukunft des TV-Kabel­anschlusses bekommen hat, sollte bei diesem und/oder bei der Haus­ver­wal­tung aktiv nach­fragen, wie der Stand der Verhand­lungen ist, und mit was ab Juli zu rechnen ist.

Wer im Einzugs­bereich von Voda­fone Kabel wohnt, kann auch auf einem Voda­fone-Info­portal nach­schauen, ob es für seine Adresse schon ein Ergebnis gibt. In einer ausführ­lichen Meldung erläu­tern wir die Verfüg­bar­keits­abfrage.

teltarif.de klärt in einer großen Über­sicht über die Alter­nativen zum Kabel­emp­fang auf.

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