Mobilfunk & Co.: Kryptische Tarif-Info für viele wertlos
Telekommunikationsanbieter müssen ihre Kundinnen und Kunden einmal jährlich über den für sie optimalen Tarif informieren. Damit will der Gesetzgeber seit Dezember 2021 verhindern, dass Bestandskunden weiter in teuren Tarifen bleiben, obwohl ihr Anbieter eigentlich längst günstigere Konditionen hat.
Ein zweiter Aspekt: Der Kunde wird daran erinnert, dass er einen Vertrag abgeschlossen hat, von dem er vielleicht gar nichts (mehr) weiß, weil er nur zur Subvention eines neuen Handys, Smartphones, Tablets oder einem schicken Zubehör verwendet wurde und gar nicht zum Telefonieren oder Surfen. Allerdings ist diese Info, die viele dieses Jahr erst zum zweiten Mal via E-Mail, SMS oder per Rechnung bekommen dürften, nicht sonderlich aussagekräftig, kritisiert die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen.
Fehlende Informationen
Vertragsanbieter (z.B. Mobilfunk) müssen jährlich über den aktuellen Vertrag informieren
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Es gibt oft keine Aussage darüber, ob die Leistung benötigt wird oder reicht, beispielsweise: "Derzeit ist Ihr aktueller Tarif der für Sie beste Tarif." Damit könnte dann aber nur
gemeint sein, dass der Tarif in Bezug auf die bestellten Leistungen der
günstigste für die Kundin oder den Kunden sei.
Dabei berücksichtige der Anbieter aber keine konkreten Verbräuche, also beispielsweise weder real verbrauchtes Datenvolumen noch tatsächlich benötigte Telefonminuten.
Aktionen und Konkurrenz-Angebote nicht berücksichtigt
Und falls der Anbieter eine Empfehlung für einen anderen Tarif ausspricht, dann würden aktuelle Angebote oder Tarif-Aktionen dabei oft nicht berücksichtigt, so die Verbraucherschützer weiter.
Ohnehin stammten etwaige Empfehlungen für neue Tarife natürlich immer nur aus dem eigenen Portfolio des Anbieters, denn schließlich wird kein Anbieter die Tarife seiner Konkurrenz empfehlen.
Tarife in Eigenrecherche finden
Mobilfunk- und Festnetzkunden sollten also lieber in Eigeninitiative und bei allen in Frage kommenden Anbietern nach Tarifen mit besseren Konditionen Ausschau halten, rät die Verbraucherzentrale. Nach Ablauf der Mindestlaufzeit, die maximal 24 Monate betragen darf, lassen sich Telekommunikationsverträge jederzeit mit einer Frist von einem Monat kündigen, wenn man zu einem anderen Anbieter wechseln möchte.
teltarif.de bietet Tarifratgeber, wo Sie Ihre Bedingungen vorgeben können. Versorgt beispielsweise ein Netzbetreiber ihren Wohn- oder Arbeitsort nur schlecht oder gar nicht, können sie diesen in der Suche abwählen. Was nützen günstige Tarife, wenn man sie gar nicht nutzen kann?