Themenspezial: Verbraucher & Service Gutachten

Neue E-Perso-PIN darf nicht digital übermittelt werden

Bei der Digi­tali­sie­rung der Verwal­tung spielt der elek­tro­nische Perso­nal­aus­weis eine zentrale Rolle. Doch viele Bürger haben die PIN vergessen, um den "E-Perso" über­haupt online einsetzen zu können.
Von dpa /

Neue E-Perso-PIN darf nicht digital übermittelt werden Neue E-Perso-PIN darf nicht digital übermittelt werden
picture alliance/dpa
Bundes­bürger, die eine neue PIN für die Online­funk­tion ihres elek­tro­nischen Perso­nal­aus­weises benö­tigen, dürfen ohne eine Geset­zes­ände­rung nicht digital mit einer neuen Geheim­zahl versorgt werden. Das geht aus dem Gutachten des wissen­schaft­lichen Dienstes des Bundes­tages hervor, das der Deut­schen Presse-Agentur vorliegt. Das geltende Recht ermög­liche zwar, einen Antrag zur Neuset­zung der PIN digital zu stellen. "Die Über­mitt­lung der neu gesetzten PIN kann nach geltendem Recht nicht elek­tro­nisch erfolgen, sondern erfolgt durch Zustel­lung und Iden­tifi­kation durch den Zusteller", heißt es in dem Gutachten.

Der deut­sche Perso­nal­aus­weis verfügt über einen Chip, mit dem man sich online ausweisen kann. Damit kann man sich beispiels­weise im Steu­erportal Elster einloggen, verschie­dene Anträge bei Behörden stellen oder seine persön­liche Renten­aus­kunft online einsehen. Einige Tele­kom­muni­kati­ons­pro­vider ermög­lichen das Frei­schalten einer SIM-Karte mit dem "E-Perso". Künftig soll die Zahl der Anwen­dungen für den digi­talen Ausweis im Rahmen der Digi­tali­sie­rung der Verwal­tung in Deutsch­land und in der EU stark ansteigen.

Viele Bürger haben sechs­stel­lige PIN vergessen

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Aller­dings können viele Bürger sich nicht online ausweisen, weil sie die Online­funk­tion des Ausweises nie akti­viert oder die sechs­stel­lige PIN vergessen haben. Im Rahmen der aktu­ellen Spar­maß­nahmen hatte das Bundes­innen­minis­terium jedoch beschlossen, keine Rück­setz­briefe mit dem kost­spie­ligen PostIdent-Verfahren der Deut­schen Post mehr zu verschi­cken, mit denen die betrof­fenen Nutzer bislang ihre PIN zurück­setzen können.

Um den Bürgern den Weg zum Amt für die Reak­tivie­rung des "E-Persos" zu ersparen, wurde im Parla­ment erör­tert, ob es nicht einen digi­talen Weg gibt, um an eine neue PIN zu kommen. In Betracht käme etwa das Video-Ident-Verfahren, mit dem viele Banken die Eröff­nung eines neuen Kontos ermög­lichen.

Der CDU-Bundes­tags­abge­ord­nete Markus Reichel erklärte, Sicher­heit und Komfort schlössen sich nicht aus. "Umso wich­tiger, dass wir die PIN endlich unter die Leute bekommen." Tech­nisch und recht­lich sei es möglich, die Bean­tra­gung und Zustel­lung für die PIN zu digi­tali­sieren. "In einem ersten Schritt müsste man das Pass- und Ausweis­gesetz ändern und in einem zweiten Schritt müsste man dieses Verfahren von der EU noti­fizieren lassen, so wie einst beim alten Verfahren mit dem PIN-Rück­setz­brief", sagte der Abge­ord­nete aus Dresden.

Wer einen neuen Perso­nal­aus­weis bean­tragt, muss dafür auf dem Amt Finger­abdrücke abgeben. Der EuGH sieht darin kein Problem - gibt der EU aber trotzdem Haus­auf­gaben auf.

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