Benutzer fe rnwe h schrieb:
denn den so "innovativen" Geschäftemachern wärs nur mit gänzlicher Einschränkung auf nicht-elektronsiche Kommunikation möglich, den Geldhahn dauerhaft zu verschliessen. Also, B to C grundsätzlich immer und - verfassungemässig gleichbehandelnd - nur mit Briefform.
Ich denke es ist wohl letzteres gemeint. Dann ist es auch so in Ordnung. Die normale E-Mail ist KEINE rechtsgültige, verbindliche Kommunikation. Ich teile dein Gejammer deshalb nicht.