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Urheberrechtsverletzung ist wie Schwarzfahren


13.02.2013 11:31 - Gestartet von darcduck
... zumindest würde das mal so provokativ in den Raum stellen.

Der Schaden liegt in einer ähnlichen Höhe. Es gibt sicherlich einige die regelmäßig schwarzfahren genauso wie es einige gibt, die ihre gesamte Musik- und Filmsammlung nach und nach illegal im Internet zusammensuchen.

Der Schwarzfahrer der vielleicht 2€ fürs Ticket spart zahlt so um die 60€ wenn er erwischt wird. Der Downloader der eine Abmahnung wegen 3-4 Titeln bekommt (Wert ca. 4€) zahlt hingegen hunderte Euro. In beiden Fällen kann man unterstellen, dass er dies öfter tut und daher die Strafe entsprechend hoch ansetzen, aber es sollte schon im Rahmen bleiben.

Unser lieber Herr Kulturstaatsminister Neumann sollte also bitte nicht die dubiosen Geschäftsmodelle von manchen Anwaltskanzleien fördern, sondern mit Augenmass agieren.

Deshalb möchte ich ihm den Vergleich mit Schwarzfahrern nahelegen und wie mit ebensolchen umgegangen wird. Dann reduzieren sich nämlich auch Abmahnbeträge von 500-1000€ auf 100-200€ oder in Fällen in denen es gar nur um ein einziges Musikstück geht auf vielleicht 40€.
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[1] mikiscom antwortet auf darcduck
14.03.2013 08:35
Zum Thema Schwarzfahren:
Im VRR (Verkehrsverbund Rhein Ruhr) kann sich das Schwarzfahren schnell lohnen. Einzelticket Stufe A (innerhalb der Stadt) 2,50 Euro, 1x Schwarzfahren 40 Euro.

Wie ich gehört habe, wird man, wenn man die 40 Euro sofort dem Kontrolleur hinlegt auch nicht registriert sondern alles ist in Ordnung. Man kann mit dem dafür ausgehändigten "Schwarzfahr-Ticket" sogar noch 1,5 Stunden fahren.

Offiziell muss man im Bus zwar immer vorne einsteigen und dem Fahrer die Fahrkarte zeigen, aber wenn man eine (ungültige) Chipkarte hat und z. B. mit BSM (Bahnen der Stadt Monheim) fährt, wird die nicht geprüft und der Fahrer kann mit bloßem Auge nicht feststellen ob die gültig ist oder nicht. Außerdem kann man im Gedränge von überfüllten Bussen (egal welcher Verkehrsbetrieb) sich häufig eh so reinschleusen, z. B. hinten einsteigen, oder hinter einem vorbeidrängen, der sich grade ne Fahrkarte beim Fahrer kauft.
So richtige Kontrolleure, denen man zahlen muss, gibt's in Bussen ca. 1x pro Jahr. Dann zwar mehrere Tage lang als so ne Aktion aber dann ist wieder monatelang Ruhe.
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[2] Mayne antwortet auf darcduck
21.09.2013 01:31
... zumindest würde das mal so provokativ in den Raum stellen.

Die Leute werden nicht (nur) verklagt, weil sie sich Leistungen erschleichen, sondern weil sie insbesondere auch *anderen* (bei P2P) illegale Kopien zuspielen.

Bei z.B. reinen Streaming-Portalen ist noch kein reiner Konsument bisher zu irgendwas verurteilt worden.