Gegen Abzocke

Gesetzentwurf gegen Internet- & Gewinnspiel-Abzocke fertiggestellt

Verbraucherschützern geht der Entwurf nicht weit genug
Von Rita Deutschbein mit Material von dpa

Gesetzentwurf gegen Internet- & Gewinnspiel-Abzocke fertiggestellt Gesetzentwurf gegen Internet-Abzocke fertiggestellt
Bild: dpa
Verbraucher sollen künftig besser vor Abzocke im Internet und am Telefon geschützt werden. Der entsprechende Gesetz­entwurf des Bundes­justiz­ministeriums ist jetzt fertig­gestellt, wie heute aus Koalitions­kreisen verlautet wurde. Damit wurde ein Bericht der "Süddeutschen Zeitung" (SZ) über einen Durchbruch bei dem Vorhaben bestätigt, das monatelang nicht vorangekommen war. Die Bundes­regierung musste aufgrund der langen Verzögerungen Kritik aus verschiedenen Kreisen einstecken. Das neue Gesetz soll wohl am 6. Februar im Kabinett beschlossen und nach der parla­menta­rischen Beratung noch in dieser Legis­latur­periode verabschiedet werden.

Gesetzentwurf gegen Internet- & Gewinnspiel-Abzocke fertiggestellt Gesetzentwurf gegen Internet-Abzocke fertiggestellt
Bild: dpa
Der Entwurf sieht laut SZ unter anderem vor, dass am Telefon geschlossene Gewinn­spiel­verträge erst dann wirksam werden, wenn sie per Fax oder E-Mail bestätigt wurden. Zudem sollen die Bürger stärker vor den zweifelhaften Methoden einiger Inkasso-Firmen geschützt werden. Diese versuchten immer wieder, Forderungen einzutreiben, die gar nicht existierten, kritisierte der Bundes­verband der Verbraucher­zentralen. Deshalb sollen sie künftig auf Anfrage detailliert angeben, wie die Forderung und zusätzliche Gebühren entstanden sind.

Auch sollen Inkasso-Unternehmen strenger beaufsichtigt werden, heißt es. Und schließlich sollen künftig Anwälte privaten Internet­nutzern, die zum ersten Mal eine Urheber­rechts­verletzung begehen, für die Abmahnung maximal 155,30 Euro in Rechnung stellen dürfen. Derzeit fordern Anwälte in ihren Abmahnungen im Beträge Summen zwischen 500 bis 1000 Euro.

Uneinigkeit zum Entwurf in der Politik

Der SPD gehen die Pläne des Justiz­minis­teriums nicht weit genug. Die ver­braucher­poli­tische Sprecherin der SPD-Bundes­tags­fraktion, Elvira Drobinski-Weiß, kritisierte besonders die geplanten Regelungen zu Abmahnungen. Sie nannte den Gesetz­entwurf einen "Kniefall vor der Abmahn­industrie". Ursprünglich hatte das Justiz­ministerium einen Betrag von unter 100 Euro in Aussicht gestellt. Das wäre ein "angemessener Kompromiss" gewesen, erklärte Drobinski-Weiß.

Im Zusammen­hang mit Urheber­rechts­verletzungen im Internet haben sich Abmahnungen zu einem lohnenden Geschäft entwickelt. Einige Anwälte hätten die Verfahren so automatisiert, dass das Erstellen einer Abmahnung sie selbst kaum Geld koste, sagte Drobinski-Weiß.

Partei­freunde von Justiz­ministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) begrüßten dagegen den Entwurf. "Urheber­rechts­verletzungen sind zwar keine Kavaliers­delikte, Abzocke mit Abmahn­gebühren ist aber ebenso wenig akzeptabel", erklärte der FDP-Bundes­tags­abgeordnete Erik Schweickert. Daher sollten Abmahn­gebühren gegen privaten Internetnutzer bei einer einmaligen Urheber­rechts­verletzung gedeckelt werden.

Auch Verbraucher­schützern geht der Entwurf nicht weit genug. Unter anderem seien die Passagen zu Urheber­rechts­verletzungen zu undeutlich formuliert, kritisierte Gerd Billen, Vorstand des Bundes­verbandes der Verbraucher­zentralen. "Viele Regelungen gegen unlautere Telefon­werbung und unseriöses Inkasso greifen erfreu­licher­weise unsere Forderungen auf, aber bei überzogenen Abmahn­kosten für Urheber­rechts­verletzungen höhlen unklare Begrifflich­keiten den Verbraucher­schutz weiterhin aus", sagte er.

Laut einer Mitte des vergangenen Jahres von der Verbraucher­zentrale Bundes­verband in Auftrag gegebenen Umfrage wurden bereits etwa 4,3 Millionen Menschen über 14 Jahre mindestens einmal abgemahnt. Die Forderungen sollen sich insgesamt auf rund 165 Millionen Euro belaufen haben.

Mehr zum Thema Abmahnung