Gesetzentwurf gegen Internet- & Gewinnspiel-Abzocke fertiggestellt
Gesetzentwurf gegen Internet-Abzocke fertiggestellt
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Verbraucher sollen künftig besser vor Abzocke im
Internet und am Telefon geschützt werden. Der entsprechende
Gesetzentwurf des Bundesjustizministeriums ist jetzt fertiggestellt,
wie heute aus Koalitionskreisen verlautet wurde. Damit wurde ein
Bericht der "Süddeutschen Zeitung"
(SZ) über einen Durchbruch bei dem
Vorhaben bestätigt, das monatelang nicht vorangekommen war. Die
Bundesregierung musste aufgrund der langen Verzögerungen Kritik
aus verschiedenen Kreisen einstecken. Das neue Gesetz soll wohl am 6. Februar im
Kabinett beschlossen und nach der parlamentarischen Beratung noch in
dieser Legislaturperiode verabschiedet werden.
Gesetzentwurf gegen Internet-Abzocke fertiggestellt
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Der Entwurf sieht laut SZ unter anderem vor, dass am Telefon
geschlossene Gewinnspielverträge erst dann wirksam werden, wenn sie
per Fax oder E-Mail bestätigt wurden. Zudem sollen die Bürger stärker
vor den zweifelhaften Methoden einiger Inkasso-Firmen geschützt
werden. Diese versuchten immer wieder, Forderungen einzutreiben, die
gar nicht existierten, kritisierte der Bundesverband der
Verbraucherzentralen. Deshalb sollen sie künftig auf Anfrage
detailliert angeben, wie die Forderung und zusätzliche Gebühren
entstanden sind.
Auch sollen Inkasso-Unternehmen strenger beaufsichtigt werden, heißt es. Und schließlich sollen künftig Anwälte privaten Internetnutzern, die zum ersten Mal eine Urheberrechtsverletzung begehen, für die Abmahnung maximal 155,30 Euro in Rechnung stellen dürfen. Derzeit fordern Anwälte in ihren Abmahnungen im Beträge Summen zwischen 500 bis 1000 Euro.
Uneinigkeit zum Entwurf in der Politik
Der SPD gehen die Pläne des Justizministeriums nicht weit genug. Die verbraucherpolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion, Elvira Drobinski-Weiß, kritisierte besonders die geplanten Regelungen zu Abmahnungen. Sie nannte den Gesetzentwurf einen "Kniefall vor der Abmahnindustrie". Ursprünglich hatte das Justizministerium einen Betrag von unter 100 Euro in Aussicht gestellt. Das wäre ein "angemessener Kompromiss" gewesen, erklärte Drobinski-Weiß.
Im Zusammenhang mit Urheberrechtsverletzungen im Internet haben sich Abmahnungen zu einem lohnenden Geschäft entwickelt. Einige Anwälte hätten die Verfahren so automatisiert, dass das Erstellen einer Abmahnung sie selbst kaum Geld koste, sagte Drobinski-Weiß.
Parteifreunde von Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) begrüßten dagegen den Entwurf. "Urheberrechtsverletzungen sind zwar keine Kavaliersdelikte, Abzocke mit Abmahngebühren ist aber ebenso wenig akzeptabel", erklärte der FDP-Bundestagsabgeordnete Erik Schweickert. Daher sollten Abmahngebühren gegen privaten Internetnutzer bei einer einmaligen Urheberrechtsverletzung gedeckelt werden.
Auch Verbraucherschützern geht der Entwurf nicht weit genug. Unter anderem seien die Passagen zu Urheberrechtsverletzungen zu undeutlich formuliert, kritisierte Gerd Billen, Vorstand des Bundesverbandes der Verbraucherzentralen. "Viele Regelungen gegen unlautere Telefonwerbung und unseriöses Inkasso greifen erfreulicherweise unsere Forderungen auf, aber bei überzogenen Abmahnkosten für Urheberrechtsverletzungen höhlen unklare Begrifflichkeiten den Verbraucherschutz weiterhin aus", sagte er.
Laut einer Mitte des vergangenen Jahres von der Verbraucherzentrale Bundesverband in Auftrag gegebenen Umfrage wurden bereits etwa 4,3 Millionen Menschen über 14 Jahre mindestens einmal abgemahnt. Die Forderungen sollen sich insgesamt auf rund 165 Millionen Euro belaufen haben.