So klappts mit dem Glasfaserausbau auf Holzmasten
Noch immer streiten Netzbetreiber, Branchenverbände und kommunale Behörden über die Verlegung von Glasfaser. Während Kommunen und Behörden meist die klassische Verlegung per Tiefbau im Boden bevorzugen, plädieren Netzbetreiber immer wieder auch für schnellere und kostengünstigere Lösungen, um die ambitionierten Ausbauziele überhaupt schaffen zu können.
Um in diese teils hitzig geführte Debatte etwas Versachlichung hineinzubringen, hat das Gigabitbüro des Bundes eine Handreichung zum oberirdischen Glasfaserausbau im Rahmen der Gigabitstrategie veröffentlicht. Gedacht ist die Orientierungshilfe für die öffentliche Hand sowie Netzbetreiber, und darin werden grundlegende Prozesse beschrieben, um die Realisierung von oberirdischer Glasfaser in der Praxis umzusetzen.
Mitnutzung von passiven Netzinfrastrukturen
Glasfaser auf Holzmasten bei der Deutschen Telekom
Bild: Deutsche Telekom
Um die flächendeckende Versorgung mit Glasfaser bis 2030 zu erreichen, sind laut dem Gigabitbüro in den kommenden Jahren noch knapp 30 Millionen Haushalte mit Glasfaser anzubinden. Durch den Einsatz alternativer Verlegemethoden könnten dabei nicht nur die Kosten gesenkt werden, sondern der Ausbau dadurch auch oftmals beschleunigt werden. Die oberirdische Verlegung von Telekommunikationslinien - auf neu errichteten Masten, aber vor allem auch auf vorhandenen Masten - würde "eine effiziente Möglichkeit" bieten, um Glasfaseranschlüsse "besonders in dünn besiedelten Gebieten, Randlagen und für abgelegene Adressen" zu realisieren.
In dem Dokument geht es zunächst um die Nutzung vorhandener Holzmasten, beispielsweise von der Telekom. Ein Anspruch auf die Nutzung bestehender oberirdischer Leitungen der Telekommunikations- oder Stromversorger ist nämlich im Telekommunikationsgesetz (TKG) für passive Netzinfrastrukturen öffentlicher Versorgungsnetze festgelegt. Und laut dem TKG zählen zu den passiven Netzinfrastrukturen Fernleitungen, Leer- und Leitungsrohre, Kabelkanäle, Kontrollkammern, Einstiegsschächte, Verteilerkästen, Gebäude und Gebäudeeingänge, Antennenanlagen und Trägerstrukturen wie Türme, Lichtzeichenanlagen (Verkehrsampeln) und öffentliche Straßenbeleuchtung, Masten und Pfähle.
In Deutschland würden bereits etwa drei Millionen Holzmasten mit bestehenden TK-Linien (überwiegend Kupferleitungen) existieren, insgesamt seien das über 100.000 Kilometer Leitungslänge. Darüber könnten insbesondere abgelegene Adressen schnell und kostengünstig angeschlossen werden. Ab dem 1. Januar 2024 muss die Telekom spätestens den Zugang im Rahmen eines Standardangebots gewähren.
Neuerrichtung von Holzmasten
Im zweiten Teil der Handreichung beschäftigt sich die Bundesregierung mit der Neuerrichtung von Holzmasten. Neue Masten hätten eine potenzielle Lebensdauer von 20 bis 30 Jahren und müssten etwa alle sechs Jahre auf ihre Festigkeit geprüft werden. Bei der Neuerrichtung seien die entsprechend geltenden Verkehrssicherungspflichten einzuhalten.
Im Weiteren beschreibt das Gigabitbüro, welche Produktnormen auf Glasfaserkabel, die als Freileitung oberirdisch zwischen Befestigungspunkten oder Masten installiert werden, anwendbar sind. Auch für die Armaturen zur Befestigung und die Muffen werden bereits existierende Normen genannt. Alle eingesetzten Produkte müssen beispielsweise eine Betriebstemperatur von -40 °C bis +65 °C sowie eine relative Luftfeuchte von null bis 100 Prozent aushalten.
Es bleibt also abzuwarten, welche Netzbetreiber und Kommunen sich zukünftig für die Neuerrichtung von Holzmasten für Glasfaser entscheiden beziehungsweise wie das ab 2024 mit der Mitnutzung der bestehenden Holzmasten, beispielsweise der Telekom, klappt.
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