Notruf

Weiter Ärger um die 110: Notruf-Ortung noch nicht möglich

Wenn die 110 gewählt wird, geht es häufig um Sekunden. Doch recht­liche Probleme in Baden-Würt­tem­berg stehen der raschen Ortung im Weg. Nun kommen neue Probleme hinzu.
Von dpa /

Mehr als vier Wochen nach der Ankün­digung eines bundes­weiten Pilot­betriebs können Notrufe unter der Nummer 110 nach wie vor bundes­weit nicht rasch zurück­ver­folgt werden. Das bestä­tigte eine Spre­cherin des baden-würt­tem­ber­gischen Innen­minis­teriums der Deut­schen Presse-Agentur auf Nach­frage. Man arbeite mit Hoch­druck an der Umset­zung des Pilot­betriebs. Aber neben den recht­lichen Problemen kommen nun tech­nische Schwie­rig­keiten hinzu: Aufgrund der riesigen Daten­mengen der anzu­bin­denden Leit­stellen sei die Umset­zung nur schritt­weise möglich, sagte die Spre­cherin. "Das ist nicht ganz einfach." Man müsse gewähr­leisten, dass ein stabiler Betrieb funk­tio­niere.

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Notrufnummer 110 Notrufnummer 110
Foto: Picture Alliance/dpa
Wer mit einem Handy irgendwo in Deutsch­land mit der 112 Feuer­wehr und Rettung ruft, kann über ein tech­nisches Verfahren schnell und präzise geortet werden. Beim Poli­zei­notruf 110 ist das bislang nicht möglich - aufgrund recht­licher Hürden in Baden-Würt­tem­berg. Denn im Schwarz­wald laufen alle Ortungs­daten aus ganz Deutsch­land auf einem Server zusammen. Dort dürfen sie aber nicht abge­rufen und weiter­gegeben werden, weil der Daten­schutz­beauf­tragte im Südwesten recht­liche Bedenken hat.

Heißt: Wer in Not gerät, die 110 wählt und dabei viel­leicht nicht mehr in der Lage ist, seinen Standort durch­zugeben, den können die Beamten deshalb nicht so schnell finden, wie es eigent­lich möglich wäre. Aus Sicht der Daten­schützer braucht es für die auto­mati­sche Über­mitt­lung eine Rechts­grund­lage, die klar­stellt, was mit den Daten genau gemacht werden dürfe.

Rechts­grund­lage soll geschaffen werden

Nach Medi­enbe­richten hatten sich das Innen­minis­terium und der Daten­schutz­beauf­tragte des Landes aber vor mehr als einem Monat darauf verstän­digt, das Problem zu lösen und die Weiter­gabe der Stand­ort­daten in einem "vorläu­figen bundes­weiten Pilot­betrieb" zu erlauben - sofern diese "nur zur Hilfe und nicht zur Straf­ver­fol­gung" genutzt würden. Parallel dazu wollte man daran arbeiten, für die Erhe­bung, Spei­che­rung und Weiter­gabe der Daten eine Rechts­grund­lage zu schaffen. Doch Wochen später liegt weder eine Rechts­grund­lage vor noch ein Pilot­betrieb.

"Menschen in Deutsch­land, die in Gefahr sind und die 110 wählen, könnte zum Verhängnis werden, dass die zentrale Leit­stelle in Baden-Würt­tem­berg liegt: Dass es keine sichere Rechts­grund­lage zur Spei­che­rung von Notruf­daten gibt, ist nicht hinnehmbar", kriti­sierte SPD-Innen­poli­tiker Sascha Binder. "Daten­schutz darf nicht in dieser Trag­weite zur Gefähr­dung der Bevöl­kerung führen."

Immerhin: Geht es um eine konkrete Gefahr für Leib und Leben, könnten die Beamten laut Innen­minis­terium bereits jetzt Verletzte und Vermisste orten - über die soge­nannte Funk­zel­len­abfrage. Das sei aber aufwen­diger und dauere länger.

In einer weiteren Meldung lesen Sie: Berlin infor­miert Bürger nicht mehr über Funk­zel­len­abfragen.

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