Benutzer ger1294 schrieb:
m.E. ist die Störerhaftung nur eine heilige Kuh der Anwälte, die sich so mit wenig Aufwand ein Heidengeld verdienen konnten und auch immer noch können.
Die ist dazu gedacht, um jemanden eine leichte Ausrede unmöglich zu machen.
Einfach den Zugang offen lassen, was Illegales tun und nachher sagen: "Nein ich wars nicht, aber an mein WLAN kommt sowieso jeder dran" - das geht so nicht.
Ne andere Frage wär, ob mit dieser Vorschrift so umgegangen wird, wie sie gemeint war.