Themenspezial: Verbraucher & Service Schufa-Drohung

Urteil: Vodafone darf Kunden nicht mit Schufa-Eintrag drohen

TK-Anbieter hatte entsprechenden Passus bei Mahnungen verwendet
Von Marc Kessler

Vodafone-Schufa-Urteil Urteil: Vodafone darf nicht
mit Schufa-Eintrag drohen
Logos: Vodafone, Schufa / Montage: teltarif.de
Der Tele­kom­muni­kations­anbieter Vodafone darf Kunden, die ihre Telefon­rechnung beanstanden und die Zahlung verweigern, nicht mit einem Schufa-Eintrag drohen. Das hat das Ober­landes­gericht Düssel­dorf entschieden (Az.: I-20 U 102/12, Urteil vom 9. Juli 2013), wie die Verbraucher­zentrale Ham­burg mitteilt. Die Ver­braucher­schutz­orga­nisa­tion hatte das Düssel­dorfer Unter­nehmen auf Unter­lassung solchen Verhaltens verklagt.

Vodafone hatte mit Konsequenzen einer Schufa-Meldung gedroht

Vodafone-Schufa-Urteil Urteil: Vodafone darf nicht
mit Schufa-Eintrag drohen
Logos: Vodafone, Schufa / Montage: teltarif.de
Vodafone hatte der Schilderung der Verbraucher­zentrale zufolge Kunden, die die Höhe ihrer Telefon­rechnung monierten und die Zahlung (vorerst) verweigerten, mitgeteilt, man sei verpflichtet, die Schufa über den Zahlungs­rückstand zu informieren. Gleichzeitig wies der Konzern auf die Konsequenzen eines negativen Eintrags bei der Wiesbadener Wirtschafts­auskunftei hin.

Wörtlich schrieb Vodafone demnach in Mahnungen: "Die Vodafone D2 GmbH ist verpflichtet, die unbestrittene Forde­rung der Schufa mitzuteilen, sofern nicht eine noch durchzu­führende Interes­sen­abwägung in Ihrem Fall etwas anderes ergibt. Ein Schufa-Eintrag kann Sie bei Ihren finanziellen Angele­gen­heiten, zum Beispiel bei der Aufnahme eines Kredits, erheblich behindern. Auch Dienst­leistungen anderer Unternehmen können sie dann unter Umständen nicht mehr oder nur noch eingeschränkt in Anspruch nehmen."

OLG Düsseldorf: Aus Angst vor der Schufa zahlen wohl die meisten Verbraucher

Das Ober­landes­gericht Düsseldorf entschied nun, Vodafone habe es zu unterlassen, mit dem besagten "Hinweis an den Ausgleich einer angeblichen Forderung zu erinnern oder erinnern zu lassen". Anderen­falls drohen dem Konzern für jeden Fall der Zuwider­handlung ein Ordnungsgeld bis zu 250 000 Euro oder Ordnungshaft bis zu sechs Monaten.

"Das Schreiben erweckt beim Adressaten den Eindruck, er müsse mit der Übermittlung seiner Daten an die Schufa rechnen, wenn er die geltend gemachte Forderung nicht innerhalb der gesetzten, äußerst knapp bemessenen Frist befriedigt", befanden die Richter des OLG Düsseldorf. "Wegen der einschneidenden Folgen eines solchen Eintrags" werde "eine nicht unerhebliche Zahl der Verbraucher dem Zahlungs­verlangen" auch nachkommen.

Bestreiten der Forderung verhindert Schufa-Meldung

Nach Ansicht der Verbraucher­zentrale muss ein Unternehmen deutlich machen, dass ein Schufa-Eintrag schon durch bloßes Bestreiten der Forderung abgewendet werden kann - wer seine Telefon­rechnung beanstandet, müsse daher keine Schufa-Meldung befürchten.

Verbraucherzentrale: Viele Firmen drohen mit Schufa, um Bezahlung zu erzwingen

Die Hamburger Verbraucher­schützer hoffen, "dass durch das Urteil Auseinander­setzungen um korrekte Telefon­rechnungen nun fairer ausgetragen werden". Denn Firmen drohten häufig "ihren säumigen Kunden damit, sie an die Schufa zu melden" - ein "oft sehr wirksames Druckmittel - selbst wenn die Forderungen unrecht­mäßig sind".

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