Urteil: Vodafone darf Kunden nicht mit Schufa-Eintrag drohen
Urteil: Vodafone darf nicht
mit Schufa-Eintrag drohen
Logos: Vodafone, Schufa / Montage: teltarif.de
Der Telekommunikationsanbieter Vodafone darf Kunden,
die ihre Telefonrechnung beanstanden und die Zahlung verweigern, nicht mit einem
Schufa-Eintrag drohen. Das hat das Oberlandesgericht
Düsseldorf entschieden (Az.: I-20 U 102/12, Urteil vom 9. Juli 2013), wie die
Verbraucherzentrale Hamburg mitteilt. Die
Verbraucherschutzorganisation hatte das Düsseldorfer Unternehmen
auf Unterlassung solchen Verhaltens verklagt.
Vodafone hatte mit Konsequenzen einer Schufa-Meldung gedroht
Urteil: Vodafone darf nicht
mit Schufa-Eintrag drohen
Logos: Vodafone, Schufa / Montage: teltarif.de
Vodafone hatte der Schilderung der Verbraucherzentrale zufolge Kunden, die die Höhe ihrer
Telefonrechnung monierten und die Zahlung (vorerst) verweigerten, mitgeteilt, man sei
verpflichtet, die Schufa über den Zahlungsrückstand zu informieren. Gleichzeitig wies der
Konzern auf die Konsequenzen eines negativen Eintrags bei der Wiesbadener
Wirtschaftsauskunftei hin.
Wörtlich schrieb Vodafone demnach in Mahnungen: "Die Vodafone D2 GmbH ist verpflichtet, die unbestrittene Forderung der Schufa mitzuteilen, sofern nicht eine noch durchzuführende Interessenabwägung in Ihrem Fall etwas anderes ergibt. Ein Schufa-Eintrag kann Sie bei Ihren finanziellen Angelegenheiten, zum Beispiel bei der Aufnahme eines Kredits, erheblich behindern. Auch Dienstleistungen anderer Unternehmen können sie dann unter Umständen nicht mehr oder nur noch eingeschränkt in Anspruch nehmen."
OLG Düsseldorf: Aus Angst vor der Schufa zahlen wohl die meisten Verbraucher
Das Oberlandesgericht Düsseldorf entschied nun, Vodafone habe es zu unterlassen, mit dem besagten "Hinweis an den Ausgleich einer angeblichen Forderung zu erinnern oder erinnern zu lassen". Anderenfalls drohen dem Konzern für jeden Fall der Zuwiderhandlung ein Ordnungsgeld bis zu 250 000 Euro oder Ordnungshaft bis zu sechs Monaten.
"Das Schreiben erweckt beim Adressaten den Eindruck, er müsse mit der Übermittlung seiner Daten an die Schufa rechnen, wenn er die geltend gemachte Forderung nicht innerhalb der gesetzten, äußerst knapp bemessenen Frist befriedigt", befanden die Richter des OLG Düsseldorf. "Wegen der einschneidenden Folgen eines solchen Eintrags" werde "eine nicht unerhebliche Zahl der Verbraucher dem Zahlungsverlangen" auch nachkommen.
Bestreiten der Forderung verhindert Schufa-Meldung
Nach Ansicht der Verbraucherzentrale muss ein Unternehmen deutlich machen, dass ein Schufa-Eintrag schon durch bloßes Bestreiten der Forderung abgewendet werden kann - wer seine Telefonrechnung beanstandet, müsse daher keine Schufa-Meldung befürchten.
Verbraucherzentrale: Viele Firmen drohen mit Schufa, um Bezahlung zu erzwingen
Die Hamburger Verbraucherschützer hoffen, "dass durch das Urteil Auseinandersetzungen um korrekte Telefonrechnungen nun fairer ausgetragen werden". Denn Firmen drohten häufig "ihren säumigen Kunden damit, sie an die Schufa zu melden" - ein "oft sehr wirksames Druckmittel - selbst wenn die Forderungen unrechtmäßig sind".