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...unbestrittene Forderung...


24.07.2013 18:13 - Gestartet von blondini
Ha, Ha, ...die unbestrittene Forderung...

Die sitzen ja auf einem verdammt hohen Roß, kann man nur hoffen, dass sie irgendwann mal runterplumpsen
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[1] garfield antwortet auf blondini
24.07.2013 22:38
Benutzer blondini schrieb:
Ha, Ha, ...die unbestrittene Forderung...

Die sitzen ja auf einem verdammt hohen Roß, kann man nur hoffen, dass sie irgendwann mal runterplumpsen

Übrigens, das mit den UNBESTRITTENEN FORDERUNGEN ist wichtig!

Davon abgesehen, dass keine Firma VERPFLICHTET ist, die Schufa zu informieren, hat Vodafone den Rest zwar IM PRINZIP "sauber" formuliert, indem sie korrekterweise formulierten, dass sie UNBESTRITTENE Forderungen der Schufa mitteilen "müssen".
Das Ganze aber recht geschickt verpackt mit der Drohung von Nachteilen, so dass vermutlich nur die Wenigsten (die das mit den unbestrittenen Forderungen nicht wissen) stutzig werden und sich sagen: "Halt mal, ich HABE doch die Forderung bestritten."

Daher ist der Hinweis der Verbraucherzentrale goldrichtig, dass "ein Schufa-Eintrag schon durch bloßes Bestreiten der Forderung abgewendet werden kann." -

...was ein Kunde sinnvollerweise und hoffentlich ehrlicher als Vodafone auch nur macht, wenn er sich der Unrechtmäßigkeit sicher ist (was letztendlich natürlich auch ein Irrtum sein kann) und nicht, um berechtigte Zahlungen "aufzuschieben".
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[1.1] peso antwortet auf garfield
29.07.2013 12:33
Es handelt sich hier um ein Rückzugsgefecht wegen der §§ 45 ff. TKG.

peso
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[2] peso antwortet auf blondini
29.07.2013 12:31
Benutzer blondini schrieb:
Ha, Ha, ...die unbestrittene Forderung...

Die sitzen ja auf einem verdammt hohen Roß, kann man nur hoffen, dass sie irgendwann mal runterplumpsen

Be der Art dieses Schreibens wäre eine Anzeige wegen Nötigung sinnvoll.

peso