Kostenkontrolle

Gesetz gegen Netz-Betrüger soll Nutzer vor Abofallen bewahren

Anbieter sollen über die Kosten ihrer Waren oder Dienstleistungen informieren
Von dapd / Rita Deutschbein

Abofallen im Internet soll per Gesetz ein wirksamer Riegel vorgeschoben werden. Danach würden Anbieter künftig verpflichtet werden, Abofalle-Internet-Gesetz Abofallen im Internet sind für Nutzer meist nicht ersichtlich
Bild: dpa
die Kosten ihres Angebots deutlich auf der Internetseite auszuweisen, sagte Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) der Süddeutschen Zeitung. Ein Vertrag dürfe erst zustande kommen, wenn der Kunde den Betrag per Mausklick bestätigt habe. "Damit wird unseriösen Geschäftsmodellen der Boden entzogen." Etwa 193 000 Unternehmen müssten ihre Internetseiten ändern, wenn auch häufig nur geringfügig.

Kosten- oder auch Abofallen verstecken sich oft hinter Angeboten, mit denen im Internet für kostenlose Routenplaner, Horoskop-, Hausaufgaben- oder Rezeptdienste geworben wird. Lädt ein Surfer ein solches Angebot herunter, schließt er damit ungewollt einen kostenpflichtigen Vertrag mit dem Betreiber. Die Geschäftsbedingungen sind auf der Seite versteckt, beispielsweise zwischen Anzeigen oder ganz unten. Ein paar Tage später erhält der Kunde dann eine Rechnung über ein Abonnement. Ignoriert er sie, folgen eine Mahnung und eine Drohung mit dem Gerichtsvollzieher. Obwohl dazu in keiner Weise verpflichtet, sind viele der Angeschriebenen spätestens dann so verunsichert und eingeschüchtert, dass sie den geforderten Betrag überweisen.

Mit dem Entwurf ändert das Justizministerium seine ursprüngliche Haltung, wonach ein Vorgehen gegen Kostenfallen nur auf europäischer Ebene sinnvoll sei. "Auf die europäische Regelung können wir nicht warten, weil jeden Tag neue Internetnutzer in Kostenfallen tappen", sagte die Ministerin.

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