Datenspur

Datenspur: Verbraucher verraten viel über sich selbst

Die gesammelte Datenfülle ermöglicht längst den "gläsernen Menschen"
Von AFP / Björn Brodersen

Die Telekom-Spitzelaffäre hat schlaglichtartig gezeigt, wie leicht sensible Bürgerdaten missbraucht werden können. In der vernetzten Informationsgesellschaft sind inzwischen unzählige Daten über jeden Verbraucher vorhanden, die - einmal zusammengeführt - den Bürger zum gläsernen Menschen machen könnten. Dazu zählen nicht nur die Verbindungsdaten von Telefonaten oder E-Mails. Auch beim Internet-Surfen bleiben verräterische Spuren zurück, ebenso beim Einkauf online oder beim Gebrauch von Kundenkarten. Daten in biometrischen Pässen, Bewegungsbilder auf Flughäfen und Bahnhöfen sowie Persönlichkeitsprofile im Web 2.0 runden das Bild ab.

Telefon- und Internet-Daten werden sechs Monate lang gespeichert werden

Nach dem Gesetz zur so genannten Vorratsdatenspeicherung müssen Telekommunikationsunternehmen seit 1  Januar sechs Monate lang speichern, wer mit wem, wann und wie lange telefoniert hat. Ab 2009 gilt dies auch für E-Mails und Internetverbindungen. Bei Handy-Telefonaten und SMS wird auch der Standort des Benutzers festgehalten. Bewegungsprofile sind damit selbst dann möglich, wenn das Handy eingeschaltet, aber nicht benutzt wird. Einer einstweiligen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zufolge darf der Staat diese Daten vorerst aber nur zur Aufklärung schwerer Straftaten nutzen.

Kundenkarten erzählen viel über das Konsumverhalten

Mit Kundenkarten von Kaufhäusern und Tankstellen lassen inzwischen 56 Prozent der Bürger ihr Konsumverhalten freiwillig ausspähen. Gegen oft fragwürdige Rabattversprechen wird dann an der Supermarkt-Kasse erfasst, ob der Kunde lieber Bio-Lebensmittel als Konservenkost einkauft oder welche Kondome er benutzt. Datenschützer kritisieren, dass solche Kundendaten oft unerlaubt für Werbung und Marktforschung genutzt werden. Der Zeitschrift "Finanztest" zufolge sind nur bei rund der Hälfte der überprüften Karten die Datenschutzbestimmungen "akzeptabel".

Cookies erstellen Profile von Website-Besuchern

Ausgeforscht werden aber auch die rund 52 Millionen Deutschen, die das Internet nutzen. Bei dem Besuch von Webseiten werden oft sogenannte Cookies platziert. Diese Miniprogramme ermöglichen Profile über das Surfverhalten eines Benutzers. Ein Online-Shop kann dann etwa mit diesen Daten den Namen des Kunden verknüpfen und ihm gezielt Werbung schicken. Mit so genannten Tracking Cookies lassen sich einem Nutzer - von diesem unbemerkt - die von ihm besuchten Websites zuordnen.

Persönliche Daten in sozialen Netzwerken

Die sozialen Netzwerke im sogenannten Web 2.0 sind eine weitere mögliche Quelle für Datenmissbrauch. Nutzer geben in den Netzwerken Profile mit ihren persönlichen Daten ein und verknüpfen diese mit den Angaben von Freunden oder Kollegen. Die Werbeindustrie etwa könnte sich diese Netzwerke zunutze machen, denn Mund-zu-Mund-Propaganda bei Produkten wie CDs oder Büchern ist wirksamer als klassische Reklame.

Video-Erfassung von Autokennzeichnen, Video-Überwachung am Bahnhof

Eine der größten Quellen für Datenmissbrauch durch den Staat, die Video-Erfassung von Autokennzeichen, stoppte das Bundesverfassungsgericht im März. Bis dahin wurden für die Suche nach Auto-Dieben bundesweit jeden Monat Millionen Autokennzeichen mit Video-Kameras erfasst, gespeichert und mit Datenbanken zu gesuchten Autos abgeglichen. Dem Gericht zufolge ist das künftig nur zulässig, wenn jeder Nicht-Treffer sofort "spurenlos" gelöscht wird. Bewegungsprofile unverdächtiger Bürger können nun nicht mehr erstellt werden.

Wer allerdings mit Bahn oder Flugzeug reist, muss hinnehmen, dass er dabei per Videoüberwachung beobachtet wird. Nach einem Beschluss des Bundestags vom vergangenen September dürfen solche Aufnahmen bis zu 30 Tage gespeichert werden. Hängt solch eine Kamera etwa in der Nähe eines Abflugschalters am Flughafen, hat Vater Staat zu den digitalisierten Daten von Fingerabdruck und Passfoto im biometrischen Reisepass auch gleich noch eine aktuelle Aufnahme seines Bürgers.

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