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Pflicht zur Vorratsdatenspeicherung ausgesetzt - Was nun?

In ein paar Tagen sollte es losgehen mit der Vorratsdatenspeicherung. Doch dazu kommt es nun vorerst nicht. Hintergrund sind Einwände eines Gerichts. Steht das umstrittene Instrument damit ganz vor dem Aus?
Von dpa / Stefan Kirchner

Vorratsdatenspeicherung Der vorläufige Stop der Vorratsdatenspeicherung trifft auf breite Zustimmung bei Unternehmen und politischer Opposition
Foto: picture alliance / dpa
Nur drei Tage vor dem Inkraft­treten der Pflicht zur Vorrats­daten­speicherung hat die Bundesnetz­agentur den Speicher­zwang für Internet-Provider und Telefon­anbieter vorläufig ausgesetzt. Die Behörde reagierte nun auf einen wegweisenden Beschluss des Ober­verwaltungs­gerichts für das Land Nordrhein-Westfalen aus der vergangenen Woche. Bis zum Urteil im Haupt­verfahren werde die Speicher­pflicht nicht durchgesetzt. Kritiker der Vorrats­daten­speicherung sehen sich nun in ihren Bedenken bestätigt und fordern den kompletten Abschied von dem Instrument.

Die Vorrats­daten­speicherung sorgt seit Jahren für politischen Streit. Schon mehrfach hatten oberste Gerichte in Deutschland und der EU Einwände - und kippten die Vorgaben. 2015 hatte die große Koalition schließlich eine Wieder­einführung des Instruments beschlossen - im Namen des Kampfes gegen Terror und schwere Verbrechen.

Langzeitspeicherung der Daten

Vorratsdatenspeicherung Der vorläufige Stop der Vorratsdatenspeicherung trifft auf breite Zustimmung bei Unternehmen und politischer Opposition
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Zehn Wochen lang soll gespeichert werden, wer wann mit wem wie lange telefoniert, simst, und wie sich jemand im Internet bewegt. Vier Wochen sollen die Standort­daten von Handy-Gesprächen aufbewahrt werden. Daten zum E-Mail-Verkehr sollen nicht erfasst werden, Kommunikations­inhalte ohnehin nicht. Die Sicherheits­behörden sollen nur in bestimmten Fällen Zugriff auf die Daten bekommen.

Es gibt jedoch weiter Widerstand gegen die Pläne - auch auf juristischem Weg. Das Oberverwaltungs­gericht (OVG) NRW hatte in der vergangenen Woche in einem Eil­verfahren entschieden, dass die deutsche Regelung zur verdachts­unabhängigen Speicherung von Standort- und Verkehrsdaten nicht vereinbar ist mit dem geltenden europäischem Recht. In der Hauptsache steht eine Entscheidung noch aus. Außerdem betraf der Beschluss nur den Münchner Internet­provider SpaceNet.

Die Speicher­pflicht von Nutzerdaten gilt in Deutschland seit Dezember 2015. Eine Übergangs­frist läuft am 1. Juli 2017 ab. Ab dann sind die Anbieter eigentlich verpflichtet, gesammelte Daten bei Bedarf für die Straf­verfolgung an Behörden zur Verfügung zu stellen.

Die Bundesnetz­agentur will angesichts der Gerichts­entscheidung aus NRW die Telekommunikations­anbieter aber vorerst nicht zur Speicherung zwingen und von einer Durchsetzung der Pflicht absehen - bis die Entscheidung im Hauptsache­verfahren da ist.

Zustimmung bei Providern

Die Provider Telekom und Vodafone begrüßten den Schritt. "Für so einen sensiblen Eingriff in Persönlichkeits­rechte muss Rechts­sicherheit gegeben sein. Das haben wir von Anfang an betont", erklärte Thomas Kremer, Vorstand für die Themen Daten­schutz, Recht und Compliance bei der Deutschen Telekom. Auch Vodafone kündigte an, bis zur einer Entscheidung im Hauptsache­verfahren keine Daten mehr zu speichern.

Der Branchenverband eco bezeichnete die Entscheidung als "absolut konsequent". Das OVG habe mit seinem Urteil den ersten Schritt in die richtige Richtung gemacht. "Jetzt aber brauchen wir endlich die Grundsatz­entscheidung, um die Vorrats­daten­speicherung endgültig zu stoppen", sagte Oliver Süme, eco-Vorstand Politik und Recht.

Der Branchenverband Bitkom forderte ein Ende des Zick-Zack-Kurses. Firmen hätten "einen hohen Millionen­betrag investiert, die nötigen Organisations­einheiten aufgebaut und Personal abgestellt, um einer Verpflichtung nachzukommen, die nun laut Gericht gegen geltendes Recht verstößt", klagte Haupt­geschäfts­führer Bernhard Rohleder.

Opposition sieht sich bestätigt

Politiker von Linken, Grünen und FDP forderten das Aus für die Vorrats­daten­speicherung. Links­fraktions­vize Jan Korte sagte, die Vorrats­daten­speicherung müsse "ein für alle Mal beerdigt werden". Grünen-Fraktions­vize Konstantin von Notz sagte dem Redaktions­netzwerk Deutschland, die Entscheidung der Netz­agentur sei eine "vernichtende Niederlage für die Überwachungs­politik dieser Bundes­regierung".

FDP-Vizechef Wolfgang Kubicki forderte ebenfalls, die Regelung wieder komplett abzuschaffen. "Die anlass­lose Vorrats­daten­speicherung wurde wieder eingeführt - ohne jeden Nachweis der Geeignetheit", schrieb Kubicki in der "WirtschaftsWoche".

Die Bundesregierung hält Schluss­folgerungen zur Zukunft der Vorrats­daten­speicherung für verfrüht. Sprecher des Innen­ministeriums und des Justiz­ressorts mahnten, zunächst sei die Entscheidung im Hauptsache­verfahren abzuwarten. Ein Sprecher des Innen­ressorts sagte, es könne nicht von einer Verschlechterung der Sicherheits­lage geredet werden, eher vom "Ausbleiben der beabsichtigten Verbesserung". Er betonte: "Bisher gibt es ja keine Vorrats­daten­speicherung in dem Sinne. Es wäre ja jetzt erst losgegangen."

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