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Vorratsdatenspeicherung: Union pocht weiter auf Einführung

Bundesdatenschutzbeauftragter Ulrich Kelber verlangt hingegen die Abkehr von den Plänen
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Bei Verbindungen im Internet und am Telefon fallen Daten an, die eigentlich gar nicht gebraucht würden. Sie werden aber oft trotzdem gespeichert. Bei Verbindungen im Internet und am Telefon fallen Daten an, die eigentlich gar nicht gebraucht würden. Sie werden aber oft trotzdem gespeichert.
Fotos: Tomasz Trojanowski/ponsulak - fotolia.com, Montage: teltarif.de
Der innen­po­li­ti­sche Spre­cher der Unions-Bundes­tags­frak­tion, Mathias Middel­berg (CDU), lehnt eine Abkehr von der Vorrats­da­ten­spei­che­rung strikt ab. Einer entspre­chenden Forde­rung des Bundes­da­ten­schutz­be­auf­tragten Ulrich Kelber erteilte Middel­berg gegen­über dem Handels­blatt eine klare Absage. Ein endgül­tiger Abschied von Mindest­spei­che­rungs­fristen für Verkehrs­daten komme nicht in Frage. „Dem steht zum einen das drin­gende Bedürfnis unserer Sicher­heits­be­hörden entgegen, solche Kommu­ni­ka­ti­ons­daten zur Aufklä­rung von Terro­rismus und schwersten Verbre­chen nutzen zu können und zum anderen das Urteil des Bundes­ver­fas­sungs­ge­richts von 2010, wonach solche Rege­lungen unter engen Voraus­set­zungen sehr wohl möglich sind“, sagte Middel­berg dem Handels­blatt. Zu Recht werde die Diskus­sion daher auf euro­päi­scher Ebene und in Deutsch­land weiter­ge­führt.

Kelber hatte mit Blick auf „klare gericht­liche Entschei­dungen“ zur Vorrats­da­ten­spei­che­rung dem Handels­blatt gesagt: „Die anlass­lose Erhe­bung und Spei­che­rung von Daten ist nicht mit den Grund­rechten vereinbar. Politik und die Sicher­heits­be­hörden sollten sich deshalb von der Idee der Vorrats­da­ten­spei­che­rung endgültig verab­schieden.“

Anbieter spei­chern bereits viele Daten

Bei Verbindungen im Internet und am Telefon fallen Daten an, die eigentlich gar nicht gebraucht würden. Sie werden aber oft trotzdem gespeichert. Bei Verbindungen im Internet und am Telefon fallen Daten an, die eigentlich gar nicht gebraucht würden. Sie werden aber oft trotzdem gespeichert.
Fotos: Tomasz Trojanowski/ponsulak - fotolia.com, Montage: teltarif.de
Im Jahr 2017 hatte das Ober­ver­wal­tungs­ge­richt (OVG) NRW die 2015 beschlos­sene Wieder­ein­füh­rung der Vorrats­da­ten­spei­che­rung als mit euro­päi­schem Recht unver­einbar verworfen. Zur Begrün­dung verwiesen die Richter auf ein Urteil des Euro­päi­schen Gerichts­hofs (EuGH) vom Dezember 2016. Danach ist eine allge­meine und unter­schieds­lose Spei­che­rung von Telefon- und Inter­net­ver­bin­dungs­daten mit EU-Recht nicht vereinbar.

Trotz fehlender Verpflich­tung spei­chern die meisten Fest­netz- und Mobil­funk­an­bieter eine große Anzahl an Daten, insbe­son­dere Meta­daten der von ihnen vermit­telten Tele­kom­mu­ni­ka­tion: Wer hat wann mit wem tele­fo­niert, SMS versendet oder das Internet benutzt? Welchem Nutzer wurde wann welche IP-Adresse zuge­wiesen? Wo befand sich das Smart­phone bei Beginn und Ende eines Gesprächs? Diese Daten sind teils zur Erbrin­gung des Dienstes nötig: Ohne Ortung des Smart­phones können weder Sprache noch Daten zu diesem über­tragen werden. Die Daten dienen aber auch - meist dann in anony­mi­sierter, aggre­gierter Form - der Verbes­se­rung der Dienste. Beispiels­weise lässt sich durch eine summa­ri­sche Auswer­tung aller mobilen Daten­ver­bin­dungen ermit­teln, in welchen Mobil­funk­zellen der Traffic in den letzten Monaten beson­ders stark ange­stiegen ist, und folg­lich bald eine gene­relle Über­las­tung droht, wenn die Kapa­zität dieser Zellen nicht vorsorg­lich durch zusätz­liche Antennen erwei­tert wird.

Die frei­willig gespei­cherten Daten werden aber auch an die Ermitt­lungs­be­hörden beaus­kunftet, wenn diese bei Verdacht auf Straf­taten darum bittet. Nicht immer sind die Daten nütz­lich. Im aktuell in den Medien disku­tierten Fall der in Berlin verschwun­denen Rebecca Reusch ergab die Auswer­tung der zu ihrem Smart­phone gespei­cherten Daten beispiels­weise keinen Hinweis auf ihren Aufent­haltsort, weil das Gerät recht bald nach ihrem Verschwinden abge­schaltet wurde.

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