Telekom legt Streit mit Zumwinkel und Ricke um Spitzelaffäre bei
Ermittlungsverfahren gegen Ricke und Zumwinkel wurde eingestellt
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Die Telekom hat den Streit mit ihrem
früheren Vorstandschef Kai-Uwe Ricke und dem ehemaligen
Aufsichtsratsvorsitzenden Klaus Zumwinkel um deren Verantwortung für
die Affäre um die Bespitzelung von Gewerkschaftern und Journalisten
beigelegt. Vorbehaltlich der Zustimmung der Aktionäre auf der
Hauptversammlung sei die Forderung nach Schadenersatz damit gütlich
beigelegt, erklärte der Konzern in Bonn.
Ermittlungsverfahren gegen Ricke und Zumwinkel wurde eingestellt
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Die Telekom hatte von den früheren Spitzenmanagern jeweils eine
Million Euro verlangt. Jetzt hieß es, sie hätten sich "im
Vergleichswege verpflichtet, einen beträchtlichen Teil des der
Deutschen Telekom entstandenen
Schadens durch Zahlungen in jeweils
gleicher Höhe auszugleichen und einen jeweils gleichen, recht
namhaften Teilbetrag" dieser Zahlungen nicht gegenüber der
Managerversicherung geltend zu machen. Wie hoch die Zahlung
ausfällt, wollte ein Sprecher nicht sagen. Er verwies auf die
Hauptversammlung am 12. Mai.
Zumwinkel zahlt 250 000 Euro "Kostenbeteiligung"
Die Telekom betonte, Ricke und Zumwinkel hielten weiterhin ihren Rechtsstandpunkt aufrecht. Sie hätten "insbesondere keinerlei Pflichtverletzung eingeräumt und keinen Schadenersatzanspruch anerkannt". Die Staatsanwaltschaft hatte ihre Ermittlungen in der Sache im Juni 2010 mangels Tatverdachts eingestellt.
Zumwinkel erklärte am Abend, er habe das Angebot des Unternehmens angenommen, durch einen Vergleich einen endgültigen Schlussstrich unter die sogenannte "Telekom-Affäre" zu ziehen. Das Unternehmen habe in dem jahrelangen Konflikt zuletzt Schadensersatzansprüche in einer Gesamthöhe von rund 2,8 Millionen Euro geltend gemacht und sich die Geltendmachung weiterer Schadensersatzansprüche vorbehalten. Die jetzt erzielte Vereinbarung sieht laut Zumwinkel eine "Kostenbeteiligung" für ihn in Höhe von 250 000 Euro vor; die Manager-Versicherung übernehme gleichzeitig im Gegenzug die Erstattung seiner Aufwendungen für die juristische Beratung in Höhe von 300 000 Euro.