Editorial: Identitätsprobleme
Identitätsprobleme bei Prepaidkarten
Bild: Fotolia / Tomasz Trojanowski
Nein, es geht in diesem Editorial nicht primär um Teenager (obwohl
diese oft Identitätsprobleme haben), indirekt dann aber doch wieder:
Denn wenn ein Teenager erwachsen wird, ist es üblich, die SIM-Karte, die
er schon jahrelang genutzt hat, die aber bisher auf den Namen eines der
beiden Elternteile registriert war, auf den nun Erwachsenen zu übertragen.
Das ging bisher relativ unkompliziert, indem man einen Brief an den
Provider schickte, in dem die IMEI-Nummer, die Rufnummer, sowie
alter und neuer SIM-Karten-Inhaber aufgeführt waren. Den Brief mussten
dann alter und neuer Inhaber noch unterschreiben, und die Sache war
erledigt. Zweckmäßigerweise nutzte man für den Brief einen Vordruck,
den der Provider zum Download bereitstellte, dann kann man keine Angaben
vergessen. Natürlich ist ein
Inhaber-Wechsel auch aus anderen Gründen möglich, die Weitergabe
einer SIM innerhalb der Familie nur ein möglicher Grund dafür.
Nun gilt seit Anfang Juli die erweiterte Registrierungspflicht für alle Mobilfunk-SIM-Karten. Die Anbieter müssen seitdem die SIM-Karte nicht nur auf eine (und zwar oft irgendeine) Adresse registrieren, sondern die Adresse auch prüfen, zum Beispiel durch Vorlage des Ausweises. Dasselbe gilt beim Wechsel der Registrierung einer Karte. Während es die Anbieter wohl alle geschafft haben, pünktlich zum 1. Juli die Ausweisprüfung für neu verkaufte SIM-Karten zu implementieren, holpert es bei der Ausweisprüfung bei Inhaberwechsel gewaltig. Anfangs war letztere weder bei Vodafone, noch bei Telefónica/o2 möglich. Inzwischen hat Vodafone nachgebessert und einen Prozess für den Inhaberwechsel implementiert - allerdings nur für die eigenen Prepaid-SIMs, nicht für Discounter-SIM-Karten. Kunden von BILDmobil, blau und weiteren Prepaid-Discountern können daher derzeit keinen Inhaberwechsel durchführen.
Dass ich von der Registrierungspflicht nicht viel halte, habe ich bereits in dem früheren Editorial Registrierungswahn ausgeführt. Denn Großkriminelle werden es auch künftig ohne Probleme schaffen, für ihre fragwürdigen Geschäfte an anonyme SIM-Karten zu kommen. Angesichts von weltweitem Roaming reicht ja eine anonyme oder auf einen Phantasienamen registrierte Karte aus irgendeinem Land, um der Registrierung hierzulande zu entgehen.
Genauso wenig halte ich freilich von Mobilfunk-Netzbetreibern und Prepaid-Anbietern, die zusammen mit dem Registrierungsprozess nicht auch gleich den Ummeldungsprozess mit implementiert haben, und daher nun den Inhaberwechsel blockieren. In Einzelfällen, zum Beispiel, wenn der Sohn gerne in einen Postpaid-Vertrag wechseln und dabei die Rufnummer behalten möchte, kann die fehlende Möglichkeit zum Inhaberwechsel sogar zu echten Problemen führen!
Wie lange bleibt die Registrierungspflicht?
Identitätsprobleme bei Prepaidkarten
Bild: Fotolia / Tomasz Trojanowski
Insgesamt ist die Registrierungspflicht vor allem im Verbund mit
der Vorratsdatenspeicherung sinnvoll, denn was nutzen die vielen
Bestandsdaten ohne Verkehrsdaten? Bisher ist die Vorratsdatenspeicherung
bei den Verkehrsdaten zwar auf die
Metadaten beschränkt, insbesondere, über welche SIM-Karte wann und wo
welche Anrufe und Datentransfers getätigt wurden. Das reicht bereits
zur Aufklärung vieler Taten. Doch die
Vorratsdatenspeicherung liegt wegen
Verfassungsbedenken mal wieder auf Eis. Sie wurde noch vor dem
1. Juli gestoppt. Die Chancen, dass es überhaupt noch
gelingt, ein verfassungskonformes Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung
zu verabschieden, schwinden entsprechend mehr und mehr. Doch zu
fürchten ist, dass die umständliche Ausweisprüfungspflicht selbst dann
erhalten bleibt, wenn die Vorratsdatenspeicherung endgültig gekippt wird.