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Telekom-Affäre: Keine Anklage gegen Zumwinkel und Ricke

Verfahren nach zwei Jahren aus Mangel an Beweisen eingestellt
Von Rita Deutschbein mit Material von dpa

In der Telekom-Bespitzelungsaffäre werden der frühere Konzernchef Kai-Uwe Ricke und der Ex-Aufsichtsratsvorsitzende Klaus Zumwinkel aus Mangel an Beweisen nicht angeklagt. Das Ermittlungsverfahren gegen sie sei eingestellt worden, sagte der Bonner Oberstaatsanwalt Fred Apostel heute in Bonn. In der Affäre um das Ausschnüffeln von Gewerkschaftern, Aufsichtsratsmitgliedern und Journalisten sei kein hinreichender Tatverdacht festgestellt worden.

Die illegale Erhebung von Telefondaten in den Jahren 2005 und 2006 hatte einen Sturm der Entrüstung in der Öffentlichkeit und bei Betroffenen ausgelöst. Bespitzelt wurden etwa 50 Personen.

Gegen Zumwinkel und Ricke hatte laut Staatsanwaltschaft ein Anfangsverdacht bestanden, das Vorgehen angeordnet zu haben. Die Ermittlungen gegen beide Spitzenmanager wurden nach zweijähriger Dauer aus Mangel an Beweisen oder wegen erheblicher Zweifel an ihrem Mittun oder ihrer Mitwisserschaft eingestellt. Ricke und Zumwinkel Ermittlungsverfahren gegen Ricke und Zumwinkel wurde eingestellt
Foto: dpa

Zumwinkel und Ricke hatten stets abgestritten, in die Bespitzelung verwickelt gewesen zu sein. Mit den illegalen Aktionen sollte eine undichte Stelle im Aufsichtsrat gefunden werden.

Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass es in 42 Fällen zu Verstößen gegen das Bundesdatenschutzgesetz gekommen ist. Gegen drei Telekom-Mitarbeiter, darunter einen Leiter der Konzernsicherheit, sowie den Geschäftsführer einer Berliner IT-Firma wurde Anklage unter anderem wegen des Vorwurfs der Verletzung des Fernmeldegeheimnisses sowie Verstoßes gegen das Bundesdatenschutzgesetz erhoben.

"Freispruch erster Klasse"

Zumwinkel begrüßte die Entscheidung der Staatsanwaltschaft und sprach in einer Erklärung von einer "erfreulichen Klarstellung" und einer "Verfahrenseinstellung erster Klasse". Ricke zeigte sich "erleichtert". Die Unterlagen der Staatsanwaltschaft bewiesen, "dass ich mir nichts habe zuschulden kommen lassen".

Der Sprecher der Bonner Staatsanwaltschaft, Friedrich Apostel, wies unterdessen Spekulationen über eine Voreingenommenheit der Ermittler entschieden zurück. Solche Vorwürfe seien "fehl am Platze". Es habe keinen Einfluss auf die Behörde gegeben. "Das war nicht der Fall und wird auch nie der Fall sein."

DJV und Opfer-Anwälte beklagen intrasparente Ermittlungen

Der Deutsche Journalisten-Verband hat Entscheidung der Staatsanwaltschaft Bonn hingegen kritisiert. Aus dessen Sicht wollen die Ermittler nur einen kleinen Personenkreis aus dem mittleren Management des Konzerns sowie einen Dienstleister anklagen, nicht jedoch die früheren Konzernlenker. Darüber hinaus haben die Opfer-Anwälte der Staatsanwaltschaft mangelnde Transparenz bei den Ermittlungen vorgeworfen.

"Es ist schwer vorstellbar, dass die damalige Chefetage der Telekom angeblich nichts von den kriminellen Eingriffen in die Pressefreiheit und die Privatsphäre von Journalisten gewusst haben soll", sagte DJV-Bundesvorsitzender Michael Konken. Seiner Meinung nach hätte das Gericht die Möglichkeit erhalten sollen, Schuld oder Unschuld von Zumwinkel und Ricke selbst herauszufinden. Den von den Opfer-Anwälten erhobenen Vorwurf der Intransparenz der Ermittlungen bennennt er sogar als schwerwiegend. "Ausgespähte Journalisten müssen erfahren, was die Staatsanwälte herausgefunden haben. Das ist ihr gutes Recht als Betroffene von der bisher größten Bespitzelungsaktion, die im Auftrag eines Privatunternehmens in Deutschland durchgeführt wurde." Die Bespitzelungsaffäre Telekom müsse trotz der Entscheidung der Bonner Staatsanwaltschaft umfassend aufgeklärt werden.

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