Bundesverfassungsgericht prüft Vorratsdatenspeicherung
Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat die Verfassungsbeschwerde gegen das deutsche Gesetz zur anlasslosen Vorratsdatenspeicherung von Digitalcourage und dem Arbeitskreis gegen Vorratsdatenspeicherung (AKV) angenommen. Das teilen die beiden Verbände heute mit.
Mit der Beschwerde waren mehr als 29 000 Unterschriften von Bürgerinnen und Bürgern, die sich gegen die anlasslose Überwachung aussprechen, überreicht worden. Die Beschwerdeschrift mit dem Aktenzeichen 1 BvR 2683/16 könnte noch im Jahr 2018 behandelt werden.
Der Verband Digitalcourage kommentiert den momentanen juristischen Zustand bei der Vorratsdatenspeicherung wie folgt: "Bis ein Urteil im Hauptverfahren gefällt oder über unsere Verfassungsbeschwerde entschieden wird, verharrt die Vorratsdatenspeicherung im selben Zustand wie Schrödingers Katze - unklar, ob tot oder lebendig. Bürgerinnnen und Bürger wissen nicht, ob ihre Kommunikationsdaten gespeichert werden, und Unternehmen agieren in rechtsunsicherem Raum."
Vorratsdatenspeicherung: Bündnis fordert Ende des Datensammelns
Die Vorratsdatenspeicherung ist auch bei den Koalitionsverhandlungen ein Thema
Foto: picture alliance / dpa
Vor etwa fünf Wochen haben Millionen deutsche Bundesbürger ein neues Parlament gewählt. Den Wahlergebnissen nach ist eine sogenannte Jamaika-Koalition bestehend aus CDU/CSU, FDP und Bündnis 90/Die Grünen wahrscheinlich. Vorausgesetzt, die Sondierungsgespräche der Parteien führen zu einer tragbaren Einigung.
Nicht nur für diesen Fall fordert ein Bündnis aus verschiedenen Wirtschaftsverbänden und Nicht-Regierungsorganisationen eine Abkehr von der umstrittenen Vorratsdatenspeicherung. Der offene Brief ist dabei explizit an Christian Lindner (FDP), Simone Peter und Cem Özdemir (beide B90/Die Grünen) gerichtet. Dies berichtet das Handelsblatt.
Unter anderem heißt es in dem auch als Jamaika-Appell bezeichneten Brief: "Von einem Jamaika-Koalitionsvertrag mit FDP und Bündnis 90/Die Grünen erwarten wir eine Beseitigung der schädlichsten Altlast der Großen Koalition, nämlich der Vorratsdatenspeicherung von Telekommunikationsdaten in Deutschland."
Breite Unterstützung
Die Vorratsdatenspeicherung ist auch bei den Koalitionsverhandlungen ein Thema
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Die Liste der insgesamt 22 Unterzeichner liest sich durchaus beeindruckend. So sind unter anderem der Deutsche Journalistenverband, die Bürgerrechtsorganisationen Digitalcourage und Campact sowie der Verband der deutschen Internetwirtschaft eco gelistet. Gerade letzterer Verband vertritt dabei zahlreiche im Netz agierende Unternehmen, die direkt oder indirekt von den Gesetzen rund um die Vorratsdatenspeicherung betroffen sind.
Auch dass der Jamaika-Appell an die FDP und Bündnis 90/Die Grünen geschickt wird, ist kein Zufall. Schließlich haben sich beide Parteien in der vergangenen Legislaturperiode öfters stark gemacht für eine Abschaffung der Gesetze. Besagte Gesetze sollen den rechtlichen Rahmen bilden für die Erfassung und Speicherung von Verkehrsdaten. Justizbehörden sollen bei Ermittlungen mit diesen Daten feststellen können, wer wann, wie lange, mit wem und wohin telefoniert, SMS verschickt, Messenger genutzt und sich allgemein im Netz bewegt hat.
Unter anderem sehen die Unterzeichner des Appells ihre Arbeit gefährdet. Überspitzt ausgedrückt, wird nicht nur der Schutz journalistischer Quellen gefährdet, sondern höhle zudem den Schutz von "Anwalts-, Arzt-, Seelsorge-, Beratungs- und andere Berufsgeheimnisse aus und begünstigt Datenpannen und –missbrauch".
Eine Frage des Kosten-Nutzen-Faktors?
Was eventuell eine Abkehr unter der neuen Bundesregierung beschleunigen könnte, sind Untersuchungen, die besagen, dass die Vorratsdatenspeicherung, gemessen am technischen und finanziellen Aufwand, nicht die erhoffte Verbesserung brachte. Tatsächlich würden in den meisten Fällen bereits die Daten ausreichen, die Telekommunikationsanbieter ohnehin speichern müssen, im Rahmen der Erstellung von Rechnungen für die angebotenen Dienstleistungen.
Trotzdem sei darauf hingewiesen, dass die Effektivität der Vorratsdatenspeicherung unter wissenschaftlichen Aspekten bisher noch nicht betrachtet wurde. Kurzum, es fehlen wissenschaftliche Studien, welche eine gesunkene Kriminalität auf die Vorratsdatenspeicherung zurückführen können.
Abschließend fordert das Bündnis daher von der FDP als auch von Bündnis 90/Die Grünen, dass in einem möglichen Koalitionsvertrag auf das Beenden der Vorratsdatenspeicherung gedrängt wird, um nebenbei auch die Grundrechte-Charta der EU nicht länger zu missachten.
Zu einem Zugeständnis ist das Bündnis allerdings trotzdem bereit: Die Vorratsdatenspeicherung sollte nur auf "besondere Anlässe und verdächtige Aktivitäten" beschränkt werden. Was man darunter verstehen darf, wird dann vermutlich Sache der Politik sein.
Lesen Sie in einem weiteren Beitrag, warum die Vorratsdatenspeicherung gegen geltendes EU-Recht verstößt.