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Telegram fragt Nutzer: Behörden-Kooperation, ja oder nein?

Tele­gram reagiert mit einer Nutzer-Umfrage auf wieder­holte Kritik der Bundes­regie­rung, die dem Messenger-Dienst vorwirft, bei der Verfol­gung von Terror­ver­däch­tigen nicht ausrei­chend mit den Ermitt­lungs­behörden zusam­men­zuar­beiten. Wie viel Über­wachung hätten`s denn gern?
Von Claudia Krüger

Nachdem es in den letzten Monaten wieder­holt Kritik von der Bundes­regie­rung in Rich­tung Tele­gram wegen mangelnder Koope­rati­ons­bereit­schaft mit deut­schen Straf­ver­fol­gungs­behörden hagelte und die Bundes­innen­minis­terin Nancy Faeser dem Messenger-Dienst bereits mit Abschal­tung gedroht hatte, sollte dieser künftig nicht umfas­sender mit den Behörden zusam­men­arbeiten, reagierte Tele­gram gestern mit einer Nutzer-Umfrage. Bereits im Vorfeld hatte Tele­gram offenbar damit begonnen, ange­fragte Nutzer­daten an das Bundes­kri­minalamt zu über­geben.

Umfrage an deut­sche Tele­gram-Nutzer

Telegram startet Nutzer-Umfrage zur Kooperation mit Strafverfolgungsbehörden Telegram startet Nutzer-Umfrage zur Kooperation mit Strafverfolgungsbehörden
Bild: Pixabay / Victoria_Borodinova
In der Umfrage, die bis zum 5. September laufen soll und sich nur an deut­sche Tele­gram-Nutzer richtet, heißt es:

"Wir, das Tele­gram Team, bitten dich, uns deine Meinung mitzu­teilen, wie die Daten der deut­schen Tele­gram-Nutzer mit den deut­schen Behörden, einschließ­lich der deut­schen Polizei (BKA), geteilt werden können (oder nicht)."
Tele­gram betont in seinem Schreiben, niemals Infor­mationen über Chats und Kontakte an Dritte weiter­zugeben, auch nicht an staat­liche Einrich­tungen. Die aktu­elle Daten­schutz­erklä­rung erlaube jedoch seit 2018, IP-Adressen und Tele­fon­num­mern von Terror­ver­däch­tigen auf eine Anfrage der Regie­rung, die durch einen Gerichts­beschluss gestützt wird, offen­zulegen. Zweck der Abstim­mung sei es, heraus­zufinden, inwie­weit deut­sche Nutzer die aktu­elle Daten­schutz­erklä­rung des Dienstes unter­stützen, oder ob sie die Zahl der Fälle, in denen Tele­gram poten­ziell Daten an Behörden weiter­geben kann, verrin­gern oder erhöhen möchten.

Wie viel Daten­schutz ist erwünscht?

Der Nutzer kann sich für einen von drei Abstim­mungs-Punkten entscheiden oder sich enthalten. Bei Auswahl der ersten Option würde sich nichts an den Daten­schutz­bestim­mungen ändern, sprich: IP-Adressen und Tele­fon­num­mern von Terror­ver­däch­tigen dürfen von den Verant­wort­lichen des Messen­gers weiterhin nur aufgrund einer Gerichts­ent­schei­dung an Ermitt­lungs­behörden weiter­gegeben werden.

Die Auswahl der zweiten Option würde es Tele­gram erlauben, die Daten von Verdäch­tigen schwerer Straf­taten auch dann offen­zulegen, wenn die Anfrage nicht durch eine Gerichts­ent­schei­dung gestützt ist.

Wer die dritte Option wählt, spricht sich komplett gegen die Weiter­gabe von Infor­mationen inklu­sive derer von Terror­ver­däch­tigen aus. Tele­gram müsste in diesem Fall seine Daten­struktur und die Daten­schutz­erklä­rung für Nutzer aus Deutsch­land ändern.

Inwie­weit müsste Tele­gram sich gege­benen­falls umstellen?

Die Umset­zung der dritten Antwort­option würde eine Ände­rung auf die Ende-zu-Ende-Verschlüs­selung per Default erfor­dern. Auch müsste auf die Kopp­lung von Tele­fon­num­mern an einen Account verzichtet werden. Daten, die nicht von einem Messenger gesam­melt werden, kann dieser im Endef­fekt auch nicht an Behörden weiter­geben. Tele­gram würde es somit Konkur­renten wie Signal oder Threema gleichtun.

Was halten Sie von der unge­wöhn­lichen Nutzer-Umfrage, und was will Tele­gram Ihrer Meinung nach damit bezwe­cken?

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