Themenspezial: Verbraucher & Service Threema

Threema: Keine Pflicht zur Nutzerdatenspeicherung

Der Schweizer Messenger-Dienst Threema gilt als sehr sicher. Zu sicher für Schweizer Behörden? Das Schweizer Bundes­gericht sprach ein Macht­wort.
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Messenger-Dienste sind seit einiger Zeit in der Diskus­sion. Welchem Messenger-Dienst kann man seine persön­lichen Nach­richten, Bilder, Töne, Doku­mente anver­trauen, ohne dass "neugie­rige" Stellen mitlesen oder aus den Inhalten Werbung gene­rieren, von der sie denken, dass sie den Nutzer "inter­essieren" könnte.

WhatsApp hat zwar eine Ende-zu-Ende-Verschlüs­selung, gehört aber zum Face­book-Konzern, dessen Geschäfts­modell auf dem maxi­malen Wissen über seine Nutzer beruht. Mit den neuesten AGB, die WhatsApp eine engere Verzah­nung mit Face­book erlauben sollen, sind viele Nutzer nicht einver­standen und Apple soll sogar schon erwogen haben, WhatsApp aus dem iTunes-App-Store zu verbannen, bis die Sache geklärt ist.

Als Alter­native wurde der Messenger Signal schon von Edward Snowden empfohlen, er fragt beim Anmelden die eigene Handy­nummer ab, gilt gleich­wohl als relativ sicher.

Der Messenger Tele­gram ist sehr flexibel einsetzbar und bei Freunden "alter­nativer Wahr­heiten" ziem­lich beliebt. So richtig sicher ist er nach Erkennt­nissen des Portals heise.de wohl nicht.

Threema bleibt sicher

Die Messenger App Threema gibt es für iOS (Apple) und Android (Google) und gilt als sehr sicher. Die Messenger App Threema gibt es für iOS (Apple) und Android (Google) und gilt als sehr sicher.
Foto: Picture Alliance / dpa
Einer der wohl sichersten Ange­bote ist Threema, ein sicherer Messenger aus der Schweiz. Threema wird von einem Schweizer Unter­nehmen auf Servern in der Schweiz nach Schweizer Recht betrieben. Nun hätte Threema beinahe seinen "sicheren" Ruf verloren, denn in der Schweiz drohte die Pflicht zur Vorrats­daten­spei­che­rung. Threema hätte seine Nutzer mit "geeig­neten Mitteln" iden­tifi­zierbar machen müssen. Die Geschichte ging vor Gericht.

Das höchste schwei­zeri­sche Bundes­gericht hat kürz­lich entschieden, dass der Threema-Messenger keine Nutzer­daten zur Iden­tifi­kation spei­chern muss.

Denn die Threema GmbH, so das Schweizer Gericht, sei kein Fern­mel­dedienst­anbieter im Sinne des Schweizer Bundes­gesetzes zur Über­wachung des Post- und Fern­mel­dever­kehrs (BÜPF).

Ergo muss der Messenger keine Daten von seinen Nutzern aufbe­wahren und bei Bedarf den Ermitt­lungs­behörden zugäng­lich machen. Diese Iden­tifi­zie­rungs­pflicht wäre auf eine Pflicht zur Vorrats­daten­spei­che­rung hinaus gelaufen. Dabei wird nicht der Inhalt der Nach­richten, sondern alleine die Tatsache, wann und wie Oft User A mit User B Nach­richten austauscht abge­spei­chert.

Threema fand diese Pflicht unmög­lich: "Sicher­heit und Daten­schutz sind untrennbar mit Threema verbunden. Wir setzen uns seit 2012 unnach­giebig dafür ein, dass unsere Nutzer sich unbe­schwert austau­schen können, ohne um ihre Sicher­heit und Privat­sphäre besorgt zu sein. Auch in Zukunft stehen sowohl bei der Soft­ware­ent­wick­lung wie auch bei allen unter­neh­meri­schen Entschei­dungen Sicher­heit und Privat­sphä­reschutz unserer Nutzer stets im Zentrum", schreibt das Unter­nehmen auf seiner Home­page.

Threema bekommt in zwei Instanzen Recht

Die Geschichte ging vor Gericht. Das stufte Threema als "Anbie­terin abge­lei­teter Kommu­nika­tions­dienste" ein, also keine Daten­spei­che­rung notwendig. Dagegen zog das eidge­nös­sische Justiz- und Poli­zei­depar­tement (EJPD) erneut vor Gericht. Nun urteilte das Schweizer Bundes­gericht.

Wie das Schweizer News-Portal Watson berichtet, ist "der Versuch der Behörden, ihren Einfluss­bereich erheb­lich auszu­weiten, um Zugriff auf noch mehr Nutzer­daten zu erhalten, somit endgültig geschei­tert", so ein Spre­cher von Watson gegen­über dem Portal. "Dies ist nicht nur für Inter­net­nutzer und deren Privat­sphäre erfreu­lich, sondern auch für weitere Online-Dienste der Schweiz, denen sonst ein erheb­licher Mehr­auf­wand und Wett­bewerbs­nach­teil gedroht hätte."

Alles was funkt, wäre Fern­mel­dedienst?

Laut dem Portal Watson, welches die Begrün­dung des Gerichts einsehen konnte, stellten die Schweizer Bundes­richter fest: "Würde alleine die Einspei­sung von Infor­mationen in eine bestehende Leitungs- oder Funkin­fra­struktur für eine Quali­fika­tion als Fern­mel­dedienst­anbie­terin genügen, gäbe es zudem faktisch kaum mehr nicht als Fern­mel­dedienst­ange­bote zu betrach­tende Dienste, welche sich auf Fern­mel­dedienste stützen und eine Einweg- oder Mehr­weg­kom­muni­kation ermög­lichen."

Man muss sich diesen kompli­zierten Satz auf der Zunge zergehen lassen.

Anonyme Nutzung, kein Konto erfor­der­lich

Der Clou von Threema ist folgender: Die Nutzung ist an keine Tele­fon­nummer oder E-Mail-Adresse geknüpft. Jeder Benutzer gene­riert beim Einrichten der App eine zufäl­lige Threema-ID. Dadurch kann Threema komplett anonym genutzt werden. Bei Threema wird kein zentrales Benut­zer­konto erstellt, betont das Unter­nehmen.

Einziges (leichtes) Handycap: Zum Herun­ter­laden unter iOS (Apple) oder Android (Google) wird ein einma­liger Beitrag von 3,99 Euro in den App-Stores berechnet.

Threema für Unter­nehmen und Bildungs­ein­rich­tungen

Für Unter­nehmen, die sicher kommu­nizieren möchten, wird auch eine "Threema Work"-Version ange­boten, für Bildungs­rein­rich­tungen gibt es "Threema Educa­tion", was eine daten­schutz­gerechte Kommu­nika­tion erlaubt (einmalig 9,10 Schweizer Franken, etwa 8,20 Euro, pro Gerät).

Wer seine Nach­richten nicht immer auf dem Handy tippen möchte, kann zusätz­lich über einen Webbrowser (z.B. Google Chrome oder Micro­soft EDGE (basie­rend auf Chro­mium) unter der Webseite https://web.threema.ch einsteigen. Mit der Threema-App auf dem Handy muss dann ein QR-Code einge­scannt werden und schon sind alle Chat­ver­läufe auf dem PC sichtbar.

Wer einen Blick in seine Verkehrs­sün­der­kartei in Flens­burg werfen möchte, kann das nun online mit dem Smart­phone tun.

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